Unterschied Netzbetreiber und Energieversorger: Wer macht eigentlich was?

Ob Strom oder Gas: Für die Versorgung Ihres Haushalts sind mehrere Unternehmen zuständig – darunter Netzbetreiber, Energieversorger und Messstellenbetreiber. Doch wer macht was? Wir erklären, worin sich die Unternehmen unterscheiden, wann Sie mit welchem Anbieter Kontakt aufnehmen müssen – und was bei digitalen Stromzählern, Wallbox oder PV-Anlage zu beachten ist.

Die deutsche Energieversorgung basiert auf einem klar geregelten Zusammenspiel verschiedener Akteure. Im Zentrum stehen zwei Funktionen: die technische Bereitstellung der Strom- und Gasnetze durch sogenannte Netzbetreiber – und die Belieferung mit Energie durch frei wählbare Energieversorger. Beide Rollen sind gesetzlich voneinander getrennt, arbeiten jedoch eng zusammen.



Netzbetreiber und Energieversorger: Das sind die Unterschiede

Der Netzbetreiber sorgt dafür, dass Strom und Gas überhaupt bis zu Ihrem Hausanschluss gelangen. Dafür betreibt er in das Leitungsnetz, wartet es regelmäßig und ist für dessen Ausbau zuständig – etwa, wenn in einem Neubaugebiet neue Anschlüsse gelegt oder bei steigendem Verbrauch zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden müssen. Für jede Region gibt es einen Strom- und einen Gasnetzbetreiber, der gesetzlich vorgegeben ist und nicht gewechselt werden kann.

Ganz anders sieht es bei den Energieversorgern aus: Sie kaufen Strom und Gas ein, bieten Tarife und beliefern ihre Kundschaft auf Grundlage eines Energieliefervertrags. Mehr als 1.000 Stromanbieter gibt es derzeit deutschlandweit – darunter große Marken wie EnBW, E.ON, RWE oder Vattenfall, aber auch viele Online-Anbieter und kleinere Versorger wie die regional orientierten Stadtwerke. Ein Wechsel des Energieversorgers ist jederzeit möglich, sofern die Kündigungsfristen eingehalten werden.

Ein Beispiel aus Baden-Württemberg: Die Netze BW, ist der größte Verteilnetzbetreiber in Baden-Württemberg. Sie betreibt dort über 100.000 Kilometer Stromleitungen und ist für mehr als 3 Millionen Haushalte zuständig – unter anderem auch für den Anschluss von Photovoltaikanlagen oder die Einspeisevergütung. Die Netze BW ist eine Tochtergesellschaft der EnBW, die selbst als Energieversorger auftritt und Kund*innen unterschiedliche Strom- und Gastarife anbietet.

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Was macht ein Netzbetreiber konkret?

Netzbetreiber kümmern sich um die gesamte physische Infrastruktur der Energieversorgung – also um das Strom- oder Gasnetz. Sie sind verantwortlich für:

  • Bau und Instandhaltung der Leitungen
  • Absicherung der Netzstabilität
  • Anschluss neuer Haushalte oder Anlagen
  • Abrechnung der Netznutzung gegenüber den Energieversorgern

In Deutschland sind rund 900 Netzanbieter aktiv (Stand: 2025). Sie unterliegen der staatlichen Regulierung durch die Bundesnetzagentur, die sicherstellt, dass die Netzentgelte – also die Gebühren für die Netznutzung – fair und einheitlich gestaltet sind. Diese Entgelte machen etwa ein Viertel Ihrer Stromrechnung aus, unabhängig vom gewählten Energieversorger.

Ein wichtiger Punkt: Der Netzbetreiber ist nicht nur für den Betrieb des Netzes zuständig, sondern auch Ihr Ansprechpartner in bestimmten Fällen – zum Beispiel, wenn Sie eine neue Wallbox installieren oder eine Photovoltaikanlage anmelden wollen , damit Sie zum Beispiel auch Strom ins Netz einspeisen können. Auch bei einer Stromstörung ist nicht der Energieversorger zuständig, sondern direkt der örtliche Netzbetreiber.

Wer in Ihrem Fall zuständig ist, lässt sich leicht ermitteln. Falls der Name auf der Stromrechnung nicht direkt genannt wird, finden Sie dort meist eine 13-stellige Codenummer. Diese sogenannte BDEW-Codenummer lässt sich in der Netzbetreibersuche des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) eingeben – dort erfahren Sie, welcher Netzbetreiber für Ihr Stromnetz zuständig ist.

Für den Gasmarkt gelten andere Nummern: Die entsprechenden Codes werden von der DVGW Service & Consult GmbH vergeben. Auch hier gibt es eine spezielle Netzbetreibersuche.

Die Netzbetreiber agieren meist im Hintergrund – ihre Leistungen sind jedoch die Voraussetzung dafür, dass Strom und Gas zuverlässig bei Ihnen ankommen.

Frau telefoniert und macht sich Notizen

Bei Fragen zur Strom- oder Gasrechnung wenden Sie sich an Ihren Energieversorger.

Was übernimmt der Energieversorger?

Der Energieversorger hingegen – auch Energielieferant oder Strom- bzw. Gasanbieter genannt – sorgt dafür, dass Sie tatsächlich Energie erhalten. Er handelt mit Strom oder Gas (zum Beispiel an der Leipziger Strombörse), legt Tarife fest und schließt mit Ihnen den entsprechenden Liefervertrag ab. Dabei haben Sie die freie Wahl: Ob regionaler Anbieter oder bundesweiter Stromdiscounter – ein Wechsel ist jederzeit möglich, sofern die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen eingehalten werden.

Die Energieversorger stehen in direkter Konkurrenz zueinander, was sich positiv auf den Markt auswirkt: Durch regelmäßige Preisvergleiche und Tarifwechsel können Haushalte zum Teil viel Geld im Jahr sparen.

Wichtig: Der Energieversorger ist auch Ihr Ansprechpartner bei einem Umzug. Bei der EnBW zum Beispiel können Sie Ihre Energie deutschlandweit mitnehmen. Dafür müssen Sie nur die neue Adresse, das Datum der Schlüsselübergabe und die neue Zählernummer bzw. noch besser die neue Marktlokations-ID (MaLo-ID) mitteilen. Der Umzug kann entweder über die zuhause+ App oder Meine EnBW mitgeteilt werden – spätestens drei Tage vor Ihrer Schlüsselübergabe. So stellen Sie sicher, dass Sie pünktlich zu Ihrem Einzug mit Energie durch die EnBW beliefert werden und Ihre Belieferung an der alten Adresse rechtzeitig gestoppt wird.

Sollte ein bestehender Vertrag nicht umgemeldet oder kein neuer Vertrag zustande kommen, greift automatisch die Grundversorgung: Ein gesetzlich gesicherter, aber meist teurerer Tarif, den der jeweils zuständige Grundversorger im Netzgebiet bereitstellt. Das stellt sicher, dass Sie auch nach einem Umzug oder einer Kündigung nicht ohne Energie dastehen .

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Strombezug ohne Vertrag: So funktioniert die Grundversorgung

Beim Einzug in eine neue Wohnung bzw. ein neues Haus ist der Strom in der Regel sofort da – Licht an und schon läuft der Verbrauch. Wurde im Vorfeld kein eigener Vertrag mit einem Energieversorger geschlossen, liefert automatisch der örtliche Grundversorger zum Grundversorgungstarif. Wer dieser Grundversorger ist, wird alle vier Jahre neu bestimmt. Grundversorger wird das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die Mehrzahl der Haushaltskundinnen und -kunden versorgt.

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Messstellenbetreiber: Der Dritte im Bunde

Neben Netzbetreiber und Energieversorger spielt ein weiterer Akteur eine zunehmend wichtige Rolle: der Messstellenbetreiber. Er ist zuständig für die Installation, Wartung und Ablesung Ihrer Strom- oder Gaszähler. Auch der Einbau neuer digitaler Stromzähler fällt in seinen Aufgabenbereich.

Besonders relevant wird das Thema durch die derzeit laufende Umstellung: Moderne Messeinrichtungen erfassen den Energieverbrauch im 15 Minuten Takt und übertragen die Daten automatisch an Messstellenbetreiber – in der Regel einmal täglich. Für Sie als Verbraucher*in bedeutet das: mehr Transparenz beim Stromverbrauch und kein manuelles Ablesen mehr. Ein weiterer Vorteil: Digitale Zähler ermöglichen zum Beispiel die Nutzung variabler Stromtarife – wie sie auch die EnBW bereits anbietet.

In vielen Fällen übernimmt der örtliche Netzbetreiber automatisch auch die Funktion des Messstellenbetreibers. Es gibt aber auch unabhängige Anbieter, die bundesweit aktiv sind – vor allem im gewerblichen Bereich oder bei größeren Immobiliengesellschaften. Wer Ihr Messstellenbetreiber ist, steht auf der Jahresabrechnung oder im Begrüßungsschreiben beim Einzug.

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Bis 2032 sollen alle Haushalte in Deutschland über einen digitalen Stromzähler verfügen.

Wie wird mein Energieverbrauch erfasst?

Damit der Energiefluss im Netz korrekt eingeschätzt und geplant werden kann, müssen Ihre Verbrauchsdaten regelmäßig übermittelt werden. Die Daten werden an den Messstellenbetreiber übermittelt, der oftmals auch Ihr regionaler Netzbetreiber ist. Bei analogen Zählern erfolgt die Erfassung des Zählerstands in der Regel einmal jährlich, meist durch Sie selbst – per Onlineformular, Telefon oder Ablesekarte. In manchen Regionen übernimmt das auch ein beauftragter Energiedienstleister.

Wichtig: Die Zählernummer auf Ihrem Strom- oder Gaszähler muss bei der Übermittlung angegeben werden. Der ermittelte Verbrauch bildet die Basis für die Jahresabrechnung und die künftigen Abschlagszahlungen. Für Jahresabrechnung und Abschlagszahlungen ist dann wieder der Energieversorger zuständig. Die Abschlagszahlungen enthalten auch die Netzentgelte – also das Entgelt für den Betrieb des Netzes, das alle Versorger eines Gebiets zahlen müssen. Die Höhe dieser Entgelte wird zentral von der Bundesnetzagentur überwacht, um Fairness für alle Haushalte zu gewährleisten.

Typische Anwendungsfälle: Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Im Alltag stellt sich oft die Frage: Wer ist eigentlich zuständig? Je nach Anliegen kann das der Netzbetreiber, der Energieversorger oder der Messstellenbetreiber sein. Hier eine praktische Übersicht:

In diesen Fällen ist der Netzbetreiber zuständig:

  • Installation oder Deinstallation einer Wallbox: Ein- und Ausbau übernimmt ausschließlich ein zertifizierter Elektrofachbetrieb. Die Installation ist für Laien nicht zulässig. Der Netzbetreiber muss jedoch informiert werden: Bei Wallboxen bis 11 kW reicht eine einfache Anmeldung, für Ladestationen mit mehr Leistung ist zusätzlich eine Genehmigung erforderlich. So wird sichergestellt, dass das öffentliche Stromnetz nicht überlastet wird.
  • Einbau oder Stilllegung einer Wärmepumpe oder Elektrospeicherheizung: Auch hier muss vorab der Netzanschluss geprüft und ggf. angepasst werden.
  • Betrieb einer Photovoltaikanlage: Vor der Installation prüft der Netzbetreiber die Netzverträglichkeit. Erst nach Freigabe darf die Anlage in Betrieb gehen. Auch die Einspeisevergütung wird über ihn abgewickelt.
  • Anmeldung von Mini-PV-Anlagen (z. B. Balkonkraftwerke): Bis zu einer Leistung von 800 W (vormals 600 W) ist keine Genehmigung nötig, die Anmeldung beim Netzbetreiber bleibt aber verpflichtend. Seit 2024 genügt die Eintragung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
  • Stromausfall: Auch bei einem Stromausfall ist der zuständige Netzbetreiber verantwortlich. In diesem Fall können Sie Ihren Netzbetreiber über eine Hotline oder eine spezielle Website für Störungsmeldungen erreichen

In diesen Fällen wenden Sie sich an den Energieversorger:

  • Vertragsabschluss oder -kündigung: Beim Umzug oder Anbieterwechsel ist ausschließlich der Energieversorger Ihr Ansprechpartner.
  • Fragen zu Abschlägen, Tarifen oder Rechnungen: Die Strom- oder Gasrechnung erhalten Sie vom Versorger – inklusive der enthaltenen Netzentgelte.
  • Wahl spezieller Tarife: Ob Ökostrom, Kombitarif mit Wallbox oder variabler Preis – diese Angebote stellt der Energieversorger bereit.

In diesen Fällen ist der Messstellenbetreiber zuständig (oft identisch mit dem Netzbetreiber):

  • Zählerwechsel oder Einbau eines digitalen Stromzählers: Die Organisation des Austauschs erfolgt durch den Messstellenbetreiber. In der Regel erhalten Sie rechtzeitig ein Informationsschreiben.
  • Ablesung der Zählerstände: Diese können Sie entweder selbst übermitteln oder werden automatisch erfasst – je nach Zählertyp.

Fazit

Netzbetreiber, Energieversorger und Messstellenbetreiber – alle drei sind wichtige Akteure im Energiesystem, übernehmen aber unterschiedliche Aufgaben. Während der Netzbetreiber die Strom- und Gasleitungen betreibt und instand hält, versorgt Sie der Energieversorger mit Strom oder Gas zu individuell gewählten Konditionen. Der Messstellenbetreiber kümmert sich um Ihre Zähler – und um die digitale Zukunft des Energieverbrauchs. Für Sie als Kund*in heißt das:

  • Den Stromversorger können Sie frei wählen – den Netzbetreiber nicht.
  • Technische Anliegen wie Wallbox, PV-Anlage oder Zählerwechsel gehören in die Hände des Netzbetreibers bzw. Messstellenbetreibers.
  • Bei Rechnungen, Tarifen oder Vertragsfragen ist Ihr Energieversorger die richtige Anlaufstelle.

Ein Blick auf Ihre Jahresabrechnung hilft, schnell den passenden Kontakt zu finden. Und mit digitalen Zählern und flexiblen Tarifen gewinnen Sie künftig sogar noch mehr Kontrolle über Ihren Energieverbrauch.

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