Ladeinfrastruktur für Immobilien
Elektromobilität als Vorteil für Ihre Liegenschaft nutzen
Sie möchten wissen, wie die Umsetzung einer Elektromobilitätslösung für Sie als Hausverwalter oder Immobilienbesitzer im Detail aussieht? Hier werden Sie fündig!
Anhand dieser Kriterien empfehlen wir Ihnen Art und Ausstattung der Ladepunkte:
- Größe der Liegenschaft bzw. Anzahl der Stellplätze
- Lage der Liegenschaft
- Nutzerkreis der Liegenschaft
Kleine Liegenschaften mit weniger als 20 Stellplätzen
Hier sind Ladepunkte für Wand- oder Bodenmontage in der Regel ausreichend. Je nach Einsatzort (z.B. Tiefgarage) kann der Zugang geregelt werden und eine Abrechnungsfunktion bereitgestellt werden.
Große Liegenschaften mit mehr als 20 Stellplätzen
Neben den Ladepunkten wird ein Lastmanagement installiert, um die Netzanschlusskosten gering zu halten und gleichbleibend hohen Ladekomfort zu bieten. Ein zentrales Zugangssystem reduziert weiter Aufwände.
Liegenschaften mit Mieter- und Besucherparkplätzen
Wenn die Ladelösung neben den Bewohnern auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen soll, kann der Zugang über EnBW mobility+ geregelt werden. Ihre Ladepunkte können auch ins EnBW HyperNetz aufgenommen werden.
Das Rundum-sorglos-Paket für Unternehmen
Für Unternehmen mit Elektro-Flotten bieten wir ein Komplettpaket, mit dem Mitarbeiter bequem laden können und Sie dabei den Überblick behalten. Die Portallösung ermöglicht eine korrekte Abrechnung und verwaltet Flottenverbrauch, Ladekarten und Mitarbeiter.
Welche Wallbox darf es sein?
Mit einer Wallbox lassen sich Elektrofahrzeuge schnell und bequem laden. Wir bieten Ihnen Modelle zur Wand- oder Bodenmontage mit einer Ladeleistung von mindestens 11 Kilowatt (kW). Übrigens: Über eine Wallbox laden Anwohner nicht nur effizienter, sondern auch sicherer als über eine herkömmliche Schuko-Steckdose.
Das Kilowatt macht den Unterschied
Je nach Lage und Nutzerkreis empfehlen wir Wallboxen mit unterschiedlichen Ladeleistungen. Bei einem personifizierten Parkplatz, beispielsweise in einer Tiefgarage, reichen 11 kW in der Regel aus. Das gilt auch für den Fall, dass Sie mehrere Ladepunkte installieren möchten.
Soll die Lademöglichkeit auch von Besuchern genutzt werden können, empfehlen wir eine Ladeleistung von 22 kW. So stellen Sie eine kurze Ladedauer sicher, auch wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig laden.
Für eine Ladeleistung von 11 kW wird ein Drehstromanschluss mit 400 V benötigt, das ist vergleichbar mit der Stromleitung eines Elektroherds. Ein Techniker überprüft vor der Montage einer Wallbox die vorhandene Ausstattung und die vorgelagerte Elektroinstallation. Gegebenenfalls erneuert oder ertüchtigt er Schalt- und Zählerschrank sowie Leitungen.
Wer darf laden?
Sie entscheiden, wer an Ihrem Ladepunkt sein Elektrofahrzeug laden kann und wer nicht. Wählen Sie einfach eine Wallbox mit Zugangsberechtigung. Befindet sich die Wallbox in einem abschließbaren Bereich, zum Beispiel in einer Garage oder hinter einer Schranke, können Sie darauf verzichten.
Anschlusskonzepte & Ausbaupfade
Ob die Leistung Ihres Hausanschlusses für die Installation einer Ladeinfrastruktur ausreichend ist, hängt sowohl von der Anzahl der Haushalte als auch von der Ausstattung der elektrischen Anlage ab. Sollte eine Erweiterung notwendig sein, hilft ein Elektrofachbetrieb weiter. Dieser klärt für Sie auch alle Details mit dem Netzbetreiber. Bitte beachten Sie, dass zum Beispiel auch Baukosten für das vorgelagerte Leitungsnetz anfallen können. Je nach Aufwand müssen Sie daher für eine Erweiterung mit Kosten von mehreren tausend Euro rechnen.
Hausanschlusses erweitern: Diese Möglichkeiten haben Sie
Direkte Anbindung an bestehende Zähler
Bei Liegenschaften, bei denen die Parkplätze fest den Wohneinheiten zugeordnet sind, kann die Wallbox direkt über den eigenen Stromkreis der Wohneinheit angebunden werden. Diese Lösung ist technisch günstig, da sich eine gesonderte Abrechnung erübrigt. Leider wirkt sich eine direkte Anbindung oftmals nachteilig auf die Erfüllung der Bedingungen für die Förderung aus.
Anbindung mit gesonderten Hauptzählern
Bei dieser Variante wird für jede Wallbox ein eigener Hauptzähler gesetzt. Sie ist somit ebenfalls für Objekte mit fest zugeordneten Parkplätzen interessant. Die Abrechnung gegenüber dem Nutzer erfolgt direkt über den jeweils gewählten Stromanbieter. Damit kann jeder Nutzer individuell seine Wallbox und seinen Ladetarif auswählen.
In der Praxis zeigen sich bei dieser Anbindungsform allerdings auch Nachteile, zum Beispiel hinsichtlich der Größe des Zählerschranks. Dieser muss deutlich mehr Zähler aufnehmen. Ist kein Platz vorhanden, muss er erweitert oder sogar neu installiert werden. Bei einem Mieterwechsel muss es ein Leerstandsmanagement auch für die Wallboxen geben.
Anbindung an einem gemeinsamen Hauptzähler mit Submetering
Bei dieser Anbindung wird für den Ladestrom ein gesonderter Zähler gesetzt, an dem alle Wallboxen angeschlossen werden. Damit ist die Variante vor allem dann relevant, wenn es keine fest zugeordneten Stellplätze gibt.
Die Abrechnung erfolgt über das Submetering eines Dienstleisters, und zwar über eine einfache Zugangsberechtigung mit einer Lade-Karte oder -App. So können nicht nur Bewohner, sondern auch Besucher laden und gesondert abgerechnet werden. Für die spezifische Abrechnung und gegebenenfalls auch für die Einrichtung des angebundenen Backends können zusätzliche Kosten anfallen.
Ausbaupfade berücksichtigen
Wenn Sie eine Immobilie mit Ladeinfrastruktur ausstatten wollen, müssen Sie nicht direkt mit einem Gesamtausbau starten. Zwar nimmt die E-Mobilität in Deutschland nun immer mehr Fahrt auf, bis auf allen Parkplätzen ein Elektrofahrzeug geladen wird, wird es aber noch dauern. Wir empfehlen deshalb, zwei bis drei Jahre in die Zukunft zu planen, wenn einzelne Stellplätze ausgerüstet werden oder die Hausanschlussleistung erweitert wird. Bauen Sie Leitungstechnik aus oder verlegen Leerrohre, sollten Sie den Bedarf in sieben bis zehn Jahren skizzieren.
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Förderungen und Vergünstigungen
Wichtiger Hinweis: Zurzeit ist das Fördervolumen der KfW ausgeschöpft. Eine Erhöhung ist aktuell nicht beschlossen, erscheint aber wahrscheinlich.
Die wichtigste Fördermöglichkeit für private Eigentümer, Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) ist die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW-Förderung 440. Sie verspricht einen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt für den Kauf und die Installation von Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden.
Damit die Bedingungen für eine Förderung erfüllt werden, muss unter anderem die Ladetechnik neu und netzdienlich – beziehungsweise steuerbar – sein. Außerdem muss der Ladepunkt Ökostrom beziehen und eine Ladeleistung von 11 kW aufweisen. Die Kosten für Anschaffung und Installation müssen über 900 Euro liegen. Ganz wichtig: Die Förderung muss vor dem Kauf beantragt werden.
Ergänzend zur KfW bieten auch Länder und Netzbetreiber Förderungen an. Viele Energielieferanten stellen auch beim Abschluss eines Ladetarifes eine Gutschrift aus. Sie möchten mehr zu den Fördermöglichkeiten wissen? Wir beraten Sie gerne!
Wichtige rechtliche Aspekte
Den rechtlichen Rahmen zur Installation von Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus bilden das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Wohnungseigentumsgesetz (WEMoG) und das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG).
Die Vorgaben im Überblick:
- Der Wohnungseigentümer hat ein Anrecht auf die Umsetzung einer Ladelösung, solange die Rechte und Interessen der anderen Eigentümer nicht beschnitten werden.
- Es besteht der Anspruch eines Eigentümers auf eine Ladelösung, aber kein Anspruch auf eine bestimmte Lösung.
- Die Wohnungseigentümergesellschaft (WEG) bestimmt im Rahmen einer einfachen Mehrheit, welche Ladelösung wie eingebaut wird.
- Der Beschluss legt fest, ob der Eigentümer seine Lösung selbst bezahlt (Beschluss zur „Gestattung“) oder die Kosten vollständig oder teilweise geteilt werden.
- Eine Kostenteilung benötigt eine 2/3 Mehrheit der Stimmen und eine einfache Mehrheit der Miteigentümeranteile.
- Der Mieter selbst hat ebenfalls einen Rechtsanspruch auf eine Ladelösung. Die Kosten werden gemäß den Vereinbarungen im Mietvertrag aufgeteilt. Trägt der Vermieter die Kosten allein, kann er die Miete erhöhen (Modernisierungsmieterhöhung).
Wir empfehlen WEGs unbedingt, schon vor dem Einbau des ersten Ladepunktes einen Beschluss zu fassen, wie die Kostenteilung der Ladeinfrastruktur erfolgen soll. Der Hintergrund ist, dass die Kosten für die ersten zwei bis drei Ladepunkte in der Regel günstig sind. Sie können dann aber überproportional steigen, wenn ein Lastmanagement benötigt wird und/oder eine höhere Hausanschlussleistung.
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