Der durchschnittliche Strompreis für Haushalte beträgt 2026 in der Grundversorgung derzeit 37,0 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Wer seinen überschüssigen Strom verkauft, erhält vom Netzbetreiber als Einspeisevergütung aber höchstens nur knapp acht Cent pro Kilowattstunde. Das wirkt unfair – allerdings nur auf den ersten Blick. Denn Einspeisevergütung und Strompreis lassen sich nicht direkt miteinander vergleichen. Wer es doch tut, vergleicht im Grunde Äpfel mit Birnen.
Fakt 1: Einspeisevergütung und Strompreis lassen sich nicht vergleichen
Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Förderung, die eine Investition refinanzieren soll. Sie wird ausgezahlt, wenn selbst erzeugter Strom aus erneuerbaren Energien – wie aus der Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Hausdach – ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der Größe der Anlage ab: für Anlagen bis 10 Kilowatt-Peak (kurz: kWp, bezeichnet die theoretische Höchstleistung der Anlage) sind das derzeit 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung mit Eigenverbrauch) bzw. 12,34 ct/kWh (Volleinspeisung).
Der Strompreis für Endkund*innen wird hingegen für das Produkt “Strom aus der Steckdose” gezahlt – in der Grundversorgung im Schnitt derzeit 37 Cent pro Kilowattstunde. Der Preis setzt sich aus vielen gesetzlichen und regulatorischen Bestandteilen zusammen: Beschaffung und Vertrieb, Netzentgelte für den Transport und Verteilung, Steuern, Abgaben und Umlagen.
Strompreiszusammensetzung für Haushalte 2026
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Bestandteile
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Entstehende Kosten (ct/kWh)
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Bestandteile
Beschaffung & Vertrieb
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Entstehende Kosten (ct/kWh)
15,2
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Bestandteile
Steuern, Abgaben, Umlagen
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Entstehende Kosten (ct/kWh)
12,6
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Bestandteile
Netzentgelte
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Entstehende Kosten (ct/kWh)
9,3
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Bestandteile
Gesamt
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Entstehende Kosten (ct/kWh)
37,0
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Quelle: BDEW; Stand: 04.2026
Fakt 2: Die Einspeisevergütung wird nicht vom Stromlieferanten gezahlt
Wer Strom verbraucht, bezahlt diesen bei seinem Stromanbieter. Die Einspeisevergütung hingegen wird vom örtlichen Netzbetreiber gezahlt. Konkret: Nicht die EnBW als Stromanbieter zahlt die Einspeisevergütung, sondern in vielen Teilen Baden-Württembergs die Netzgesellschaft Netze BW. Sie ist – wie alle Netzbetreiber in Deutschland – gesetzlich verpflichtet, den eingespeisten Strom abzunehmen und zu vergüten. Finanziert wird die Einspeisevergütung seit der Abschaffung der EEG-Umlage (2022) aus dem Bundeshaushalt – also aus öffentlichen Mitteln.
Dass Einspeisevergütung und Strompreis unterschiedlich gehandhabt werden, liegt am sogenannten Unbundling (dt.: Entflechtung): Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) schreibt eine strikte organisatorische und rechtliche Trennung von Netzbetrieb und Energievertrieb vor, um einen diskriminierungsfreien Wettbewerb auf dem Energiemarkt zu garantieren. Das bedeutet: Der Stromanbieter darf gar nicht wissen, ob ein Stromkunde oder eine -kundin auch Strom ins Netz einspeist.
Fakt 3: Wer einspeist, verkauft nicht direkt an den Stromanbieter
Stromanbieter kaufen den benötigten Strom nicht von einzelnen Privatpersonen, sondern an der Börse. Beschafft wird meist schon Monate oder gar Jahre im Voraus, um eine sichere und zuverlässige Versorgung für alle Kund*innen garantieren zu können. Das erfolgt am sogenannten Terminmarkt zu einem vertraglich festgelegten Preis. Dem gegenüber steht der Spotmarkt, an dem Strom kurzfristig und zum tagesaktuellen Preis gekauft wird.
Netzbetreiber hingegen handeln und verkaufen keinen Strom an der Börse. Ihre Aufgabe ist es, Strom zu den Verbraucher*innen zu transportieren und dafür zu sorgen, dass das Stromnetz stabil bleibt. Dafür müssen Erzeugung und Verbrauch immer im Gleichgewicht sein.
Wird Strom aus einer PV-Anlage ins Netz eingespeist, wird er – im Idealfall – in der Nähe verbraucht, zum Beispiel im Nachbarhaus oder von örtlichen Unternehmen. Wird mehr Strom produziert als verbraucht werden kann, leiten die Netzbetreiber den Strom aus dem Verteilnetz in höhere Netzebenen weiter und ergreifen Ausgleichsmaßnahmen, etwa bei einer Gefährdung der Netzstabilität. Dann wird beispielsweise die Einspeisung einzelner Anlagen vorübergehend begrenzt.
Fakt 4: Strom selbst nutzen, lohnt am meisten
Wer seinen Solarstrom verbraucht, statt ihn einzuspeisen, spart in der Regel deutlich mehr. Solaranlagen mit fünf bis 10 kWp können ohne Speicher bis zu 30 Prozent des eigenen Strombedarfs decken. Mit einem Batteriespeicher lässt sich der Eigenverbrauchsanteil auf 60 bis 80 Prozent erhöhen.
Wie groß der Speicher sein sollte, hängt vom Stromverbrauch und der Anlagengröße ab. Die Verbraucherzentrale empfiehlt für einen Haushalt mit einer 5 Kilowattpeak-PV-Anlage und einem Jahresstromverbrauch von 5.000 Kilowattstunden einen Speicher von rund 7,5 Kilowattstunden.
Die Kombination zahlt sich aus: Die Stadtwerke München haben berechnet, dass sich eine PV-Anlage mit 9,5 Kilowatt-Peak (kWp) und Batteriespeicher sowie einer Wallbox schon nach 13 Jahren und 7 Monaten rechnet, wenn die EEG-Vergütung wegfällt. Einen speziellen Rendite-Rechner bietet die Stiftung-Warentest an.