Grund- und Ersatz­versorgung: Wärme­strom für Gewerbe

Haben Sie kürzlich ein Gewerbe erworben? Oder haben Sie bereits länger ein Gewerbe und werden von Ihrem Energie­versorger nicht mehr mit Wärme­strom versorgt? Kein Problem! Denn als Gewerbe­kunde mit einem Jahresver­brauch bis 10.000 Kilowattstunden in der Nieder­spannung haben Sie Anspruch auf die Grundver­sorgung mit Wärme­strom. Sie müssen Ihrem Grundver­sorger lediglich Ihre Gewerbe­daten wie unter anderem den Namen des Gewerbetrei­benden, die Gewerbe­anschrift und die Wärme­strom­zähler-Angaben mitteilen.

Um Ihren Tarif berechnen zu können, benötigen wir noch folgende Angaben:

Ihr Heizgerät

* Diese Angaben benötigen wir zur Bearbeitung Ihrer Anfrage.

Information Icon weiß

Wichtige Information zu den angezeigten Preisen

Eine mögliche Entlastung für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG (neu) - die seit dem 1. Januar 2024 Anwendung findet - ist bei uns noch nicht berücksichtigt. Die Reduzierung der Strom-Netznutzungsentgelte machen wir für Sie geltend (ggf. auch rückwirkend), wenn die regulatorischen Voraussetzungen erfüllt sind. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Serviceseite.

Profitieren Sie von der Wärme­strom Grund- und Ersatz­versorgung für Nicht-Haus­halte

  • Icon_Checkmark
    Sicher
    Es ist gesetzlich geregelt, dass Sie als Gewerbe­kunde unter bestimmten Voraus­setzungen einen Anspruch auf die Grund- und Ersatz­versorgung mit Wärme­strom haben.
  • Icon_Checkmark
    Komfortabel
    Als Gewerbe­kunde der EnBW können Sie alles rund um Ihre Energie­versorgung einfach und bequem in unserem Kunden­portal Meine EnBW erledigen.
  • Icon_Checkmark
    Flexibel
    Sie können den Vertrag für Ihre Grund­versorgung jeder­zeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

Sind Sie Privat­kunde?

Auch als Privatkunde haben Sie Anspruch auf eine sichere Versorgung mit Wärmestrom in der Grund- und Ersatzversorgung.

Häufige Fragen rund um die Grund- und Ersatz­versorgung mit Wärme­strom für Nicht-Haushalte

Downloads

.pdf80 KB

EnBW Komfort – Grund- und Ersatzversorgung Wärmestrom

Preisübersicht Grund- und Ersatzversorgung Wärmestrom (gültig ab 01. April 2024)

.pdf193 KB

EnBW Komfort – Grund- und Ersatzversorgung Wärmestrom

Preisübersicht Grund- und Ersatzversorgung Wärmestrom (gültig ab 01. Januar bis 31. März 2024)

.pdf56 KB

Ergänzende Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung Strom

Ergänzende Bedingungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden (gültig ab 01. April 2024)

.pdf47 KB

Ergänzende Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung Strom

Ergänzende Bedingungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden (gültig ab 01. Januar 2022 bis 31. März 2024)

.pdf35 KB

Besondere Bedingungen zum EnBW Komfort WärmePro

Besondere Bedingungen zum Stromlieferungsvertrag EnBW Komfort WärmePro

.pdf35 KB

Besondere Bedingungen zum EnBW Komfort WärmeKompakt (Ein- und Zweitarif; getrennte Messung)

Besondere Bedingungen zum Stromlieferungsvertrag EnBW Komfort WärmeKompakt

.pdf35 KB

Besondere Bedingungen zum EnBW Komfort WärmeKompakt (gemeinsame Messung)

Besondere Bedingungen zum Stromlieferungsvertrag EnBW Komfort WärmeKompakt

.pdf3,0 MB

EnBW Stromkennzeichnung

Woher stammt der Strom der EnBW?

.pdf53 KB

Datenformblatt zur Information über Datenkommunikation

Für Kunden mit einem intelligenten Messsystem

.pdf82 KB

Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz

.pdf812 KB

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung

Preisübersichten mit den Preisen der letzten 6 Monate

Das könnte Sie auch interessieren