Grund- und Ersatzversorgung: Wärmestrom für Gewerbe
Haben Sie kürzlich ein Gewerbe erworben? Oder haben Sie bereits länger ein Gewerbe und werden von Ihrem Energieversorger nicht mehr mit Wärmestrom versorgt? Kein Problem! Denn als Gewerbekunde mit einem Jahresverbrauch bis 10.000 Kilowattstunden in der Niederspannung haben Sie Anspruch auf die Grundversorgung mit Wärmestrom. Sie müssen Ihrem Grundversorger lediglich Ihre Gewerbedaten wie unter anderem den Namen des Gewerbetreibenden, die Gewerbeanschrift und die Wärmestromzähler-Angaben mitteilen.
Falls Sie neben Ihrem Stromzähler einen zweiten, separaten Zweitarifzähler für Ihre Nachtspeicherheizung haben, finden Sie die Preisübersicht und die Preiszusammensetzung zu diesem Tarif hier.
Um Ihren Tarif berechnen zu können, benötigen wir noch folgende Angaben:
Profitieren Sie von der Wärmestrom Grund- und Ersatzversorgung für Nicht-Haushalte
Sind Sie Privatkunde?
Auch als Privatkunde haben Sie Anspruch auf eine sichere Versorgung mit Wärmestrom in der Grund- und Ersatzversorgung.


