Grund- und Ersatzversorgung: Wärmestrom für Gewerbe
Haben Sie kürzlich ein Gewerbe erworben? Oder haben Sie bereits länger ein Gewerbe und werden von Ihrem Energieversorger nicht mehr mit Wärmestrom versorgt? Kein Problem! Denn als Gewerbekunde mit einem Jahresverbrauch bis 10.000 Kilowattstunden in der Niederspannung haben Sie Anspruch auf die Grundversorgung mit Wärmestrom. Sie müssen Ihrem Grundversorger lediglich Ihre Gewerbedaten wie unter anderem den Namen des Gewerbetreibenden, die Gewerbeanschrift und die Wärmestromzähler-Angaben mitteilen.
Profitieren Sie von der Wärmestrom Grund- und Ersatzversorgung für Nicht-Haushalte
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Sicher
Es ist gesetzlich geregelt, dass Sie als Gewerbekunde unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die Grund- und Ersatzversorgung mit Wärmestrom haben. -
Komfortabel
Als Gewerbekunde der EnBW können Sie alles rund um Ihre Energieversorgung einfach und bequem in unserem Kundenportal Meine EnBW erledigen. -
Flexibel
Sie können den Vertrag für Ihre Grundversorgung jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
Sind Sie Privatkunde?
Auch als Privatkunde haben Sie Anspruch auf eine sichere Versorgung mit Wärmestrom in der Grund- und Ersatzversorgung.
Häufige Fragen rund um die Grund- und Ersatzversorgung mit Wärmestrom für Nicht-Haushalte
Downloads
EnBW Komfort – Grund- und Ersatzversorgung Strom
Preisübersicht Grund- und Ersatzversorgung Strom (gültig bis 30. Juni 2022)
EnBW Komfort – Grund- und Ersatzversorgung Strom
Preisübersicht Grund- und Ersatzversorgung Strom (gültig ab 01. Juli 2022)
EnBW Komfort WärmePro
Preiszusammensetzung zum Tarif EnBW Komfort WärmePro
EnBW Komfort WärmeKompakt Eintarif
Preiszusammensetzung zum Tarif EnBW Komfort WärmeKompakt (Eintarif)
EnBW Komfort WärmeKompakt Zweitarif
Preiszusammensetzung zum Tarif EnBW Komfort WärmeKompakt (Zweitarif)
Ergänzende Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung Strom
Ergänzende Bedingungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden
Besondere Bedingungen zum EnBW Komfort WärmePro
Besondere Bedingungen zum Stromlieferungsvertrag EnBW Komfort WärmePro
Besondere Bedingungen zum EnBW Komfort WärmeKompakt (Ein- und Zweitarif; getrennte Messung)
Besondere Bedingungen zum Stromlieferungsvertrag EnBW Komfort WärmeKompakt
Besondere Bedingungen zum EnBW Komfort WärmeKompakt (gemeinsame Messung)
Besondere Bedingungen zum Stromlieferungsvertrag EnBW Komfort WärmeKompakt
EnBW Stromkennzeichnung
Woher stammt der Strom der EnBW?
Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung