Eine gute Nachricht vorab: Als Privatkund*in werden Sie immer mit Wärmestrom beliefert, auch wenn Sie vor kurzem umgezogen sind und sich noch nicht für einen neuen Energielieferanten entschieden haben. Sie erhalten dann Wärmestrom zu einem attraktiven Tarif in der Grund- und Ersatzversorgung.
Falls Sie neben Ihrem Stromzähler einen zweiten, separaten Zweitarifzähler für Ihre Nachtspeicherheizung haben, finden Sie die Preisübersicht und die Preiszusammensetzung zu diesem Tarif hier.
Möchten Sie mit der Zeit in einen anderen Wärmestromtarif wechseln? Kein Problem. Sie können Ihren Grundversorgungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
Profitieren Sie von der Wärmestrom Grund- und Ersatzversorgung
Ihre Heizung bleibt warm
Denn die Grund- und Ersatzversorgung mit Wärmestrom ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Das heißt, dass jeder Haushalt – unabhängig von seinem Standort – sicher und zuverlässig mit Wärmestrom versorgt werden muss.
Die Alternativen zur Grund- und Ersatzversorgung
Jetzt entdecken: Attraktive Wärmestromtarife für Ihren Haushalt
Der einfachste Weg aus der Grund- und Ersatzversorgung ist die Entscheidung für einen der vielen attraktiven EnBW Tarife für Wärmestrom. Wenn Sie beispielsweise eine Wärmepumpe als Heizung in Ihrem Haus nutzen, dann wird Sie der Tarif EnBW Grün und Sicher Privatstrom Wärmepumpe überzeugen – durch seine fairen Preise, 100 % Ökostrom und seine lange Netto-Preisgarantie¹ von 18 Monaten ab Lieferbeginn.
Besitzen Sie eine Nachtspeicherheizung? Dann sind die beiden Tarife EnBW NaturWärme für Nachtspeicherheizungen mit Eintarifzähler und EnBW NaturWärme Privat Kombi für Nachtspeicherheizungen mit einem Doppeltarifzähler genau die richtige Wahl für Sie. Ganz egal für welchen der Wärmestromtarife Sie sich entscheiden – Sie werden in jedem Fall zufrieden sein.
Häufige Fragen rund um die Wärmestrom Grund- und Ersatzversorgung
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Preisübersichten mit den Preisen der letzten 6 Monate
¹Netto-Preisgarantie: Ihr Strompreis bleibt während der Geltungsdauer der Netto-Preisgarantie unverändert – mit Ausnahme von Änderungen bei der Strom- und Umsatzsteuer sowie evtl. neuen Steuern und Abgaben.





