Seit dem 1.1.2024 gilt die überarbeitete Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (kurz BEG). Diese wird auch im Jahr 2025 vorerst fortgeführt, jedoch wurden einige Einzelmaßnahmen vom BMWK, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, neugestaltet. Verantwortlich für die Wärmepumpen-Förderung ist weiterhin die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Damit gibt es also zwei Förderungsoptionen: einmal über die KfW oder aber über Steuererleichterungen. Deutlich wird so, dass die Wärmepumpe auch 2025 noch immer ein zentraler Aspekt der Energiewende ist. Wenn Sie also klimafreundlich heizen wollen, profitieren Sie weiter von staatlicher Unterstützung.
Je nachdem, wann und wo Sie welche Wärmepumpe einbauen lassen, können Sie von verschiedenen Boni profitieren. Wir erklären Ihnen, worauf es ankommt und wer von den unterschiedlichen Fördermöglichkeiten profitieren kann.
Was für die Anschaffung einer Wärmepumpe spricht
Wärmepumpen leisten einen wichtigen Beitrag für eine klimaneutrale Wärmeversorgung, denn sie nutzen die Umgebungswärme aus der Luft, Erde oder dem Wasser und wandeln diese in Heizenergie um. Und das ganz ohne fossile Brennstoffe. Vor allem in Kombination mit Ökostrom und Photovoltaikanlagen sind Wärmepumpen nahezu CO2-neutral.
Anforderungen für die Förderung von Wärmepumpen 2025
Fenster erneuern, Fassaden dämmen oder das ganze Haus sanieren: Solche Umbaumaßnahmen erhöhen den Komfort, helfen dabei, Energie zu sparen und wirken sich dadurch auch positiv auf den Klimaschutz aus. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt der Staat diese und viele weitere Maßnahmen. Wer zum Beispiel seine Heizung austauschen lassen will, bekommt seit Beginn 2024 Unterstützung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Ziel des am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Gesetzes für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz/GEG) ist es, dass alle neuen Heizungen bis Mitte 2028 mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Für das Erreichen dieses Klimaziels ist auch die energetische Sanierung entscheidend. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist bei bestehenden Gebäuden der Effekt für Energieeinsparungen rund 4,5-mal höher als bei Neubauten.
Der Heizungstausch in bestehenden Gebäuden und Altbauten soll deshalb zur Unterstützung der Wärmewende mit einer staatlichen Förderung vorangetrieben werden. Diese Förderung können Sie seit dem 27.2.2024 bei der KfW beantragen.
Das sind die aktuellen, teilweise ergänzten Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2025:
- Für Neubauten in Neubaugebieten gilt ab sofort eine verbindliche 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neue Heizungen.
- In bestehenden Gebäuden greift diese Pflicht schrittweise. Wärmepumpen erfüllen die aktuellen Anforderungen im Normalfall problemlos und gelten deshalb als zukunftssichere Lösung – sowohl technisch als auch gesetzlich.
Überblick über die Förderungen 2025
Für alle, die sich für eine Wärmepumpe interessieren, gibt es Förderangebote über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die durch die KFW und BAFA ausgeführt werden. Außerdem stehen Ihnen gegebenenfalls Steuererleichterungen zu.
Gut zu wissen:
Förderungen stehen Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Wärmepumpe von einem professionellen Fachbetrieb installiert wurde. Wer seine Wärmepumpe selbst installieren möchte, verliert dadurch den Anspruch auf Fördermöglichkeiten.
Weitere Informationen zu den Änderungen der Förderkonditionen hat das BMWK in einer FAQ-Liste zusammengestellt.
Wie hoch ist die Förderung für Wärmepumpen der KfW
Die Heizungsförderung beinhaltet alle Maßnahmen zum Einbau eines zukunftsfähigen Heizsystems. Die Höhe der gezahlten Beträge ist abhängig von unterschiedlichen Faktoren und es gibt verschiedene Boni, die miteinander kombiniert werden können. Allerdings darf die Förderung die Investitionskosten zu höchstens 70 Prozent abdecken. Für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit eines Mehrparteienhauses können bei einem Heizungstausch Kosten von nicht mehr als 30.000 Euro gefördert werden. Der Staat bezuschusst dann mit höchstens 21.000 Euro. Die Kosten, die gefördert werden können, erhöhen sich in einem Mehrfamilienhaus für die 2. bis 6. Wohnung um 15.000 Euro und ab der 7. Wohnung um je 8.000 Euro. Bei Nichtwohngebäuden ist die Höhe der Förderung von der Anzahl der Quadratmeter abhängig.
Förderung |
Wer bekommt sie? |
Basisförderung (30 Prozent) |
Wer eine klimafreundliche Heizung kauft und fachgerecht installieren lässt, bekommt die Grundförderung. Das gilt für private Hauseigentümer*innen, Vermieter*innen, Unternehmen und Kommunen. |
Geschwindigkeitsbonus (20 Prozent) |
Erhalten diejenigen, die bis Ende 2028 von einer Kohle-, Öl- und Nachtspeicher-Heizung oder einer 20 Jahre alten Gasheizung zu einer umweltfreundlichen Variante wechseln, wie beispielsweise zu einer Wärmepumpe. Ab 2029 sinkt der Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozent, ab 2037 entfällt er komplett. |
Einkommensabhängiger Bonus (30 Prozent) |
Dieser Bonus gilt für selbstnutzende Eigentümer*innen, die unter einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 40.000 Euro im Jahr liegen. |
Effizienzbonus (5 Prozent) |
Diesen Bonus gibt es nur für besonders klimafreundliche Wärmepumpen, beispielsweise durch Nutzung von natürlichem Kältemittel oder einer effizienten Wärmequelle (wie Geothermie). |
Sie können zusätzlich auch noch weitere Zuschüsse für Einzelmaßnahmen beantragen, wie zum Beispiel für die Gebäudedämmung oder die Heizungsoptimierung.
Wichtig für Vermieter*innen: Neben der Basisförderung bekommen Sie eventuell noch den Effizienzbonus oder pauschal 2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag. Das ist auch eine gute Nachricht für Mieter*innen: Denn durch die Förderung eingesparte Kosten darf man nicht auf die Miete umlegen.
Besonders klimafreundliche Wärmepumpen erhalten einen Effizienzbonus.
Der neue Ergänzungskredit der KfW
Seit Anfang 2024 gibt es ein ergänzendes Kreditangebot der KfW, das man über die Haus-/ Geschäftsbank beantragen kann. Demzufolge können private Selbstnutzer*innen für den Heizungstausch (und andere Maßnahmen) maximal 120.000 Euro zinsverbilligt bekommen. Im Rahmen des Programms können Hauseigentümer*innen bei Heizungsmodernisierung (inkl. Wärmepumpe) einen Kredit mit Tilgungszuschüssen von bis zu 45 Prozent erhalten. Voraussetzung: Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen liegt nicht über 90.000 Euro.
Übrigens gilt dieses Angebot auch für Nichtwohngebäude, vorausgesetzt die KfW hat den Zuschuss zugesagt oder es gibt einen Zuwendungsbescheid des BAFA.
Seit Januar 2024 ist die KfW für die Förderung von Wärmepumpen zuständig.
BAFA-Förderung und KfW-Förderung einfach erklärt
Beide Fördermöglichkeiten laufen unter der BEG, der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Die Unterschiede liegen in ihren Zuständigkeiten und der Art der Förderung:
BAFA-Förderung |
KfW-Förderung |
|
Träger |
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle |
Kreditanstalt für Wiederaufbau |
Zuständig für |
Einzelmaßnahmen (vor allem Heizungsanlagen) |
Sanierungen und Neubauten zum Effizienzhaus, aber auch Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle |
Förderung von Gasheizungen entfällt
Mit der Reform der BEG wurde 2022 die Förderung neuer Gasheizungen komplett gestrichen. Das gilt nicht nur für reine gasbetriebene Anlagen wie Gas-Brennwertkessel. Auch Kombigeräte und Hybridheizungen – zum Beispiel von Gasheizung und Wärmepumpe oder Ölheizung und Wärmepumpe – sowie Renewable-Ready-Anlagen sind vom Förderstopp betroffen. Selbst gasbetriebene Wärmepumpen werden nicht mehr gefördert.
Langfristig soll die BEG den kompletten Austausch von fossilen Heizsystemen bewirken. So können diejenigen, die ihre mindestens 20 Jahre alte Gasheizung austauschen, bis Ende 2028 zusätzlich zur Grundförderung einen Geschwindigkeitsbonus bekommen.
Förderung für Wärmepumpen 2025: Voraussetzungen im Überblick
Beim BAFA gibt es eine Liste, welche Wärmepumpen gefördert werden. Sie müssen also zunächst überprüfen, ob Ihr Modell überhaupt förderfähig ist.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde eine weitere Voraussetzung neu geregelt. Anstelle der früher genutzten Jahresarbeitszahl (JAZ) muss die Wärmepumpe nun eine bestimmte jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ETAs, manchmal auch ƞ) aufweisen. Die ETAs gibt dabei an, wie viel Primärenergie für eine Kilowattstunde Wärme benötigt wird. Der Wert errechnet sich aus der jahreszeitbedingten Leistungszahl (SCOP) geteilt durch 2,5. Die ETAs wird für zwei Temperaturstufen (35/55 °C) angegeben und nach Art der Wärmequelle unterschieden. Elektrische Wärmepumpen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Wärmequelle |
ETAs bei 35 °C |
ETAs bei 55 °C |
---|---|---|
Luft |
135 % |
120 % |
Erdwärme |
150 % |
135 % |
Wasser |
150 % |
135 % |
sonstige Wärmequellen (z.B. Abwärme, Solarwärme) |
150 % |
135 % |
Das ist neu seit Januar 2025:
Wer eine Förderung seiner Wärmepumpe erhalten möchte, ist verpflichtet diese an ein zertifiziertes intelligentes Messsystem anzuschließen. Denn es ermöglicht, relevante Energiedaten zu erfassen. Außerdem kann die Wärmepumpe auf diese Weise netzdienlich gesteuert werden.
Wer kann die Förderung von Wärmepumpen beantragen?
Grundsätzlich steht die Förderung allen offen: Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften, Vermieter*innen, Genossenschaften und Unternehmen. Die einzige Voraussetzung: Sie müssen Eigentümer*in des betreffenden Gebäudes sein oder für die Heizungsanlage zuständig sein. Aber auch Mieter*innen können in speziellen Fällen Förderungen erhalten, wenn Sie alle Kosten für bauliche Maßnahmen selbst tragen.
Generell gilt: Die Förderung für Ihre Wärmepumpe müssen Sie als Bauherr*in beantragen, bevor Sie die Pumpe kaufen oder einen Handwerksbetrieb beauftragen. Voraussetzung für die Antragsstellung ist zudem, dass mit einem Fachunternehmen ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen wurde. Das voraussichtliche Umsetzungsdatum der Maßnahmen muss vertraglich über eine aufschiebende oder auslösende Bedingung geregelt sein. Im Hinblick auf eine bessere Planbarkeit für Antragssteller und Handwerksbetriebe soll der Vertrag nur im Falle einer Förderzusage in Kraft treten. So will man sicherstellen, dass keine Fördermittel für nicht durchdachte Maßnahmen blockiert werden, sondern für konkrete, umsetzungsreife Maßnahmen bereitstehen.
Hier können Sie den Antrag auf Förderung der Wärmepumpe stellen:
Der Antrag wird über die Website der KfW hochgeladen. Weitere Informationen zur Antragsstellung und Voraussetzungen sowie die notwendigen Nachweise und Unterlagen finden Sie im Merkblatt zur Antragstellung. Ist der Antrag online eingereicht, können die Handwerksleistungen beantragt werden. Die Antragstellung kann übrigens auch per Vollmacht, zum Beispiel durch ein Fachunternehmen oder andere Bevollmächtigte, erfolgen.
Nach dem Einbau müssen Sie dann weitere Nachweise übermitteln, beispielsweise die Rechnung des Fachbetriebs und den Nachweis über den hydraulischen Ausgleich. Bis zur Auszahlung der Fördersumme dauert es anschließend drei bis sechs Wochen.
Zu einer energetischen Sanierung kann auch der Einbau einer Heizung mit Wärmepumpe gehören.
KfW-Förderung: Wärmepumpe mit Photovoltaik?
Derzeit wird die Kombination von Wärmepumpe und Photovoltaik nicht mit einer Förderung unterstützt. Allerdings hat es ökologische und ökonomische Vorteile, wenn man beide Technologien nutzt: zum Beispiel die Verbesserung der CO2-Bilanz, das Senken des Energieverbrauchs und Kosteneinsparungen. So können Sie gewonnenen Solarstrom zum Wärmepumpenbetrieb nutzen.
Gut zu wissen: Sie können separate Förderanträge stellen, auch wenn es keine kombinierte Förderung gibt. Alle Informationen zur Förderung von Photovoltaikanlagen finden Sie in unserem Ratgeber.
Einer der größten Kritikpunkte ist die durch die Reform eingeschränkte Förderung von Effizienzhäusern.
Förderung von Wärmepumpen über die Steuererklärung
Wer keinen Antrag beim BAFA stellen möchte oder keinen Kredit über die KfW bekommt, kann alternativ die steuerliche Förderung von Wärmepumpen in Anspruch nehmen. Dies ist seit der Einkommenssteuererklärung 2020 möglich.
Mit diesem Modell können Sie über drei Jahre verteilt 20 Prozent der für eine energetische Gebäudesanierung getätigten Ausgaben geltend machen. Diese 20 Prozent der Investitionskosten können steuerlich abgesetzt werden (§ 35c ESTG). Die Erstattung erfolgt dann verteilt über drei Jahre: 7 Prozent im ersten und zweiten Jahr und 6 Prozent im dritten Jahr.
Neben dem Einbau einer Wärmepumpe gehören auch andere Maßnahmen dazu, zum Beispiel die Optimierung Ihrer Heizung oder eine neue Dämmung. In der Steuererklärung müssen Sie keinen gesonderten Antrag stellen, sondern nur die Fachunternehmensbescheinigung einreichen.
Zu den Voraussetzungen gehört, dass das Haus mindestens zehn Jahre alt ist und von den Eigentümer*innen selbst genutzt wird. Für Neubauten ist diese Variante also keine Option. Dazu kommt, dass die Förderung der Wärmepumpe bei maximal 20 Prozent liegt und auf 40.000 Euro begrenzt ist – die BAFA-Variante ist zwar mit mehr Aufwand verbunden, bringt in der Regel aber mehr Geld ein.
Neben Wärmepumpen gibt es noch weitere Heizungsarten für ein warmes Zuhause. Vor- und Nachteile der Systeme stellen wir in unserer Übersicht der verschiedenen Heizungstypen vor.
Wichtig: Sie können die Kosten nur dann von der Steuer absetzen, wenn Sie keine Förderzuschüsse oder Förderkredite beansprucht haben!
Unser Tipp: Lokale & regionale Förderprogramme
Viele Bundesländer, Kommunen oder Stadtwerke bieten 2025 zusätzliche eigene Förderungen. So lassen sich noch einige mehr Euros sparen. Erkundigen sich auf der Website Ihrer Stadt, ob es Förderungen gibt und wie hoch diese ausfallen.
In NRW sind zum Beispiel bis zu 25 Prozent Zuschuss möglich bei einer Maximalförderung von 1.500 Euro je Anlage. In Hamburg sind es immerhin bis zu 20 Prozent. Dabei beträgt die Förderung maximal 9.000 Euro je Einfamilienhaus.
Fazit: Jetzt handeln und von einer attraktiven Förderung profitieren
Eine Wärmepumpe ist nicht nur eine umweltfreundliche, sondern auch finanziell geförderte Lösung – eine echte Win-win-Situation also.
Wenn Sie eine alte Gas- und Ölheizung ersetzen, können Sie von hohen Zuschüssen oder steuerlichen Erleichterungen profitieren.
Das größte Einsparpotenzial erzielen Sie, wenn Sie die BAFA-Förderung mit regionalen Programmen kombinieren. Beachten Sie dabei unbedingt, dass Sie sich zwischen einer direkten Förderung (z.B. BAFA-Zuschuss) und einer Steuerermäßigung entscheiden müssen – eine gleichzeitige Inanspruchnahme beider Optionen ist nicht möglich. Prüfen Sie daher sorgfältig, welche Variante für Ihre persönliche Situation am sinnvollsten ist.
Vergessen Sie aber nicht: Gute Vorbereitung ist alles. Prüfen Sie die Förderbedingungen und Fördermittel vorab und stellen Sie Anträge fristgerecht, um von allen Vorteilen zu profitieren. Planen Sie jetzt und sparen Sie langfristig: Nicht nur CO2, sondern auch bares Geld. So leisten Sie Ihren Beitrag zu einer klimaneutralen Zukunft.
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