Förderung von Wärmepumpen: So können Sie Geld sparen

Die Anschaffung einer Wärmepumpe ist nicht gerade günstig. Zum Glück stehen aber staatliche Förderungen zur Verfügung. Wir verraten, welche Möglichkeiten es gibt und was sich durch die Reform der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) geändert hat.

Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (kurz: BEG) verschiebt den Fokus auf die energetische Sanierung von Gebäuden. Zudem werden die Fördersätze reduziert, um möglichst vielen Haushalten eine Förderung anbieten zu können. Nach wie vor gelten jedoch grundsätzlich drei Möglichkeiten für die Wärmepumpen Förderung: eine Förderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie Steuererleichterungen.

Wir erklären, was es mit den neuen Regeln auf sich hat und wer von den unterschiedlichen Optionen profitieren kann.


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Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht überraschend BEG-Reform

Fenster erneuern, Heizung austauschen oder das ganze Haus sanieren: Solche Umbaumaßnahmen erhöhen den Komfort, helfen dabei, Energie zu sparen, und wirken sich dadurch auch positiv auf den Klimaschutz aus. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz: BEG) unterstützt der Staat diese und viele weitere Maßnahmen. Bislang umfasste die Gebäudeförderung, die über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt wird, sowohl energetische Sanierungen als auch Neubauten effizienter Häuser.

Doch angesichts steigender Energiepreise, einer drohenden Gasmangellange infolge des Kriegs in der Ukraine und der verfehlten CO2-Einsparungsziele im Gebäudesektor in den vergangenen zwei Jahren hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (kurz: BMWK) kurzfristig eine Anpassung der BEG vorgenommen. Die Reform des BEG kam für viele Beteiligte überraschend. Die Anpassungen wurden am 26. Juli 2022 vom BMWK bekanntgegeben und am 27. Juli im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zum 28. Juli trat dann die erste Stufe der Reform bereits in Kraft.

Im Vordergrund steht nun die energetische Sanierung. Laut BMWK ist bei bestehenden Gebäuden der Effekt für Energieeinsparungen rund 4,5-mal höher als bei Neubauten. Daher sollen von den jährlich bereitgestellten Fördermitteln in Höhe von 13 bis 14 Milliarden Euro rund 90 Prozent in die Sanierung fließen. Bislang waren es etwas mehr als 50 Prozent. Die Förderung von Neubauten soll zum größten Teil auf zinsverbilligte Kredite umgestellt werden – und für das Jahr 2023 grundlegend umgestaltet werden.

Gebäude der KFW

Die KfW fördert in Zukunft in erster Linie nur noch Komplettsanierungen. Für 2023 soll die Neubau-Förderung neu konzipiert werden.

Das große Ziel der BEG-Reform: Es sollen in Zukunft mehr Menschen von der Förderung profitieren. Damit die Kosten für den Staat nicht explodieren, werden im Gegenzug die Fördersätze um 5 bis 10 Prozentpunkte gesenkt. Sie liegen nun bei Einzelmaßnahmen (max. förderfähige Kosten von 60.000 Euro) zwischen 20 Prozent bei Dämmmaßnahmen und 40 Prozent für Wärmepumpen. Konkret bedeutet dies zum Beispiel:

  • Wer eine Wärmepumpe einbauen lässt, erhält seit der Reform nur noch eine Förderung von max. 24.000 Euro. Vorher waren es bis zu 30.000 Euro.
  • Beim Einbau neuer Fenster erhältst du jetzt noch höchstens 12.000 Euro, bislang betrug die Förderung max. 15.000 Euro.

Förderung von Gasheizungen entfällt

Ebenfalls mit der Reform des BEG wurde die Förderung neuer Gasheizungen komplett gestrichen. Das gilt nicht nur für reine gasbetriebene Anlagen, etwas Gas-Brennwertkessel. Auch Kombigeräte – zum Beispiel von Gasheizung und Wärmepumpe – oder Renewable-Ready-Anlagen sind vom Förderstopp betroffen. Selbst gasbetriebene Wärmpumpen werden nicht mehr gefördert. Stattdessen wurde ein Heizungs-Tausch-Bonus eingeführt. Dieser gilt aber im Falle einer Gasheizung nur für Anlagen, die älter als 20 Jahre sind. Zudem muss das neue System dann mit erneuerbaren Energien laufen. Das Austauschprogramm für alte Ölkessel besteht wie gewohnt weiter.

Förderung von Wärmepumpen und weiteren Einzelmaßnahmen über das BAFA

Für die Förderung von Einzelmaßnahmen – zum Beispiel die Wärmedämmung der Fassade oder eben die Anschaffung einer Wärmepumpe – ist nun seit Mitte August das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Das bedeutet, dass auch die frühere Kreditförderung solcher Maßnahmen bei der KfW entfällt (teilweise wohl auch aufgrund geringer Nachfrage).

Wer einen Antrag bei der BAFA für die Förderung von Einzelmaßnahmen stellt, kann aber weiterhin zwischen der Kredit- und der Zuschussvariante wählen. Unter bestimmten Umständen ist ein sogenannter iSFP-Bonus möglich – ein Bonus im Rahmen eines individuellen Sanierungsplans für Wohngebäude (iSFP).

Installateur an einer Wärmepumpe

Sanierungen sollen zukünftig stärker gefördert werden – für Wärmepumpen gibt es geringere Zuschüsse.

Wie hoch fällt die Förderung für Wärmepumpen aus?

Wie hoch die Förderung für eine Wärmepumpe ausfällt, ist in erster Linie von der bisher verwendeten Heizung und der angestrebten Wärmepumpe abhängig. In der Regel liegt der Fördersatz für eine Wärmepumpe zwischen 25 und 40 Prozent. Wollen Sie von einer alten Ölheizung in einem Bestandsgebäude auf eine Wärmepumpe umsteigen, sind dank Austauschprämie sogar bis zu 45 Prozent Förderung möglich.

Das BAFA hat eine Übersicht zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen herausgegeben und aufgeschlüsselt, wie sich der maximal mögliche Fördersatz zusammensetzt:

Einzelmaßnahmen Zuschuss iSFP-
Bonus
Heizungs-
tausch-
bonus
Wärme-
pumpen-
bonus
Inno-
vations-
bonus
Bio-
masse
Max.
Fördersatz
Fachplanung
Solarthermie 25% 25% 50%
Biomasse 10% 10% 5% 25% 50%
Wärmepumpe 25% 10% 5% 40% 50%
Innovative Heizungstechnik 25% 10% 35% 50%
EE-Hybrid ohne Biomasseheizung 25% 10% 5% 40% 50%
EE-Hybrid mit Biomasseheizung 20% 10% 5% 5% 40% 50%
Wärmenetzanschluss 25% 10% 35% 50%
Gebäudenetzanschluss 25% 10% 35% 50%
Gebäudenetz Errichtung/Erweiterung 25% 25% 50%
Gebäudehülle 15% 5% 20% 50%
Anlagentechnik 15% 5% 20% 50%
Anlagentechnik 15% 5% 20% 50%

Für die Wärmepumpe ergeben sich daraus die folgenden Fördersätze:

Alte Heizung Neue Heizung Förderung
Gasheizung (jünger als 20 Jahre) Luft-Wärmepumpe 25 %
Gasheizung (jünger als 20 Jahre) Sole-Wärmepumpe 30 %
Gasheizung (älter als 20 Jahre) Luft-Wärmepumpe 35 %
Gasheizung (älter als 20 Jahre) Sole-Wärmepumpe 40 %
Ölheizung Luft-Wärmepumpe 35 %
Ölheizung Sole-Wärmepumpe 40 %

Die Differenz zwischen den Fördersummen ergibt sich aus den Bedingungen, die an den Heizungs-Tausch-Bonus und den Wärmepumpen-Bonus geknüpft sind:

  • Der Heizungs-Tausch-Bonus kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die zu ersetzende Gasheizung mehr als 20 Jahre in Betreib ist. Soll eine Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ausgetauscht werden, ist das Alter der Heizung dagegen irrelevant.
  • Der Wärmepumpen-Bonus wird nur gewährt, wenn eine Wärmepumpe installiert wird, die mit Wasser-, Erdwärme oder Abwärme betrieben wird.

Nachhaltig - sparsam!

Natürlich heizen mit einer Wärmepumpe.

Voraussetzungen für die BAFA-Förderung

Wichtig in jedem Fall: Die Leistung der Wärmepumpe in Kilowatt (kW) muss mindestens 25 Prozent der Heizlast deines Gebäudes betragen. Zudem gibt es beim BAFA eine Liste, welche Wärmepumpen gefördert werden. Sie müssen also zunächst überprüfen, ob Ihr Modell überhaupt förderfähig ist.

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde eine weitere Voraussetzung neu geregelt. Anstelle der früher genutzten Jahresarbeitszahl (JAZ) muss die Wärmepumpe nun eine bestimmte jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ETAs, manchmal auch ƞ) aufweisen. Die ETAs gibt dabei an, wie viel Primärenergie für eine Kilowattstunde Wärme benötigt wird. Der Wert errechnet sich aus der jahreszeitbedingten Leistungszahl (SCOP) geteilt durch 2,5. Die ETAs wird für zwei Temperaturstufen (35/55 °C) angegeben und nach Art der Wärmequelle unterschieden:

Wärmequelle ETAs bei 35 °C  ETAs bei 55 °C
Luft 135 % 120 %
Erdwärme 150 % 135 %
Wasser 150 % 135 %
sonstige Wärmequellen (z.B. Abwärme, Solarwärme) 150 % 135 %

Wer beantragt die BAFA-Förderung für Wärmepumpen?

Die BAFA-Förderung für Ihre Wärmepumpen müssen Sie beantragen, bevor Sie die Pumpe kaufen oder einen Handwerksbetrieb beauftragen. Dazu brauchen Sie einen Kostenvoranschlag, den Sie über das Online-Formular des BAFA einreichen. Die Antragstellung kann übrigens auch durch Bekannte, ein Fachunternehmen oder andere Bevollmächtigte erfolgen. Dazu muss zusammen mit dem Antrag eine ausgefüllte Vollmacht eingereicht werden.

Der Antrag wird über die Website des BAFA. Weitere Informationen zur Antragsstellung und den benötigten Unterlagen und Nachweisen bietet das Merkblatt zur Antragstellung. Ist der Antrag online eingereicht, können die Handwerksleistungen beantragt werden.

Nach dem Einbau müssen Sie dann weitere Nachweise übermitteln, z. B. die Rechnung des Fachbetriebs und den Nachweis über den hydraulischen Ausgleich. Bis zur Auszahlung der Fördersumme dauert es anschließend drei bis sechs Wochen.

Seit wann gelten die neuen Förderbedingungen?

 Ab dem 15. August 2022 greifen die neuen Förderbedingungen für Einzelmaßnahmen beim BAFA. Für alle Anträge ab dem Stichtag eingereicht werden gelten die abgesenkten Fördersätze, die Einführung des Heizungs-Tausch-Bonus und die Abschaffung der Förderung von Gasheizungen.

Alle Anträge, die bis einschließlich 14. August gestellt wurden, kamen noch in den Genuss der höheren Fördersätze. Bei Wärmepumpen kann dies ein Plus von bis zu 6.000 Euro bedeuten.

Baugerüst an Mehrfamilienhaus

Zu einer energetischen Sanierung kann auch der Einbau einer Heizung mit Wärmepumpe gehören.

KfW fördert fast ausschließlich Komplettsanierungen

Die Förderung einer Wärmepumpe ist grundsätzlich auch über die KfW möglich – allerdings nur dann, wenn sie Teil eines Maßnahmenpakets für einen Neubau oder eine Sanierung ist. Eine BAFA-Förderung lässt sich allerdings mit einem KfW-Kredit kombinieren, wenn

  • ein KfW-Effizienzhaus gebaut oder gekauft werden soll oder
  • als Ergänzungskredit zum Kauf oder Einbau einer Wärmepumpe in einer Bestandimmobilie

Allerdings wurde auch die Förderung von Effizienzhäusern stark eingeschränkt. Die KfW fördert vor allem Komplettsanierungen – der Neubau entfällt weitestgehend, nur noch Effizienzhäuser der Stufe 40 mit Nachhaltigkeitssiegel werden gefördert, und das auch erst einmal nur bis Ende 2022. Für 2023 soll die Neubau-Förderung neu konzipiert werden. Außerdem werden die Direktzuschüsse gestrichen, die KfW-Förderung wird komplett auf zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse umgestellt. Diese werden zudem auf 5 Prozent gesenkt.

Die Sanierungsförderung wird ebenfalls umgebaut: Die Förderung der Effizienzstufe 100 wird gestrichen, neue Eingangsstufe ist das Effizienzhaus 85. Die Fördersätze (bei maximal förderfähigen Kosten von 150.000 Euro) liegen nun zwischen 25 Prozent (Effizienzhaus 85) und 45 Prozent (Effizienzhaus 40). Zudem wird bei Komplettsanierungen nun nicht mehr der individuelle Sanierungsfahrplan gefördert. Daher entfällt der iSFP-Bonus, zumindest bei der KfW.

Energieffizienzhaus

Einer der größten Kritikpunkte ist die durch die Reform eingeschränkte Förderung von Effizienzhäusern.

Weitere Informationen hat das BMWK in einer FAQ-Liste zur BEG-Reform zusammengestellt.

 

Ab wann sind die BEG-Änderungen bei der KfW-Förderung in Kraft getreten?

Die neuen Förderbedingungen für Komplettsanierungen über die KfW gelten seit dem 28. Juli 2022. Für alle Anträge, die bis einschließlich 27. Juli 2022 bei der KfW eingegangen sind, besteht ein Vertrauensschutz. In dem Fall erhältst du noch die Förderung zu den alten Konditionen.

Heizen mit Wärmestrom

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Förderung von Wärmepumpen über die Steuererklärung

Wer keinen Antrag beim BAFA stellen möchte oder keinen Kredit über die KfW bekommt, kann alternativ die steuerliche Förderung von Wärmepumpen in Anspruch nehmen. Dies ist seit der Einkommenssteuererklärung 2020 möglich.

Mit diesem Modell können Sie 20 Prozent der Aufwendungen für eine energetische Gebäudesanierung geltend machen – verteilt über drei Jahre. Neben dem Einbau einer Wärmepumpe gehören auch andere Maßnahmen dazu, zum Beispiel die Optimierung deiner Heizung oder eine neue Dämmung. In der Steuererklärung müssen Sie keinen gesonderten Antrag stellen, sondern nur die Fachunternehmensbescheinigung einreichen.

Zu den Voraussetzungen gehört, dass das Haus mindestens zehn Jahre alt ist und vom Eigentümer selbst genutzt wird. Für Neubauten ist diese Variante also keine Option. Dazu kommt, dass die Förderung der Wärmepumpe bei maximal 20 Prozent liegt und auf 40.000 Euro begrenzt ist – die BAFA-Variante ist zwar mit mehr Aufwand verbunden, bringt in der Regel aber mehr Geld ein.

Neben Wärmepumpen gibt es noch weitere Heizungsarten für ein warmes Zuhause. Vor- und Nachteile der Systeme stellen wir in unserer Übersicht der verschiedenen Heizungstypen vor.