Wärmepumpen-Förderung 2026: Zuschüsse, Kredite und Steuerbonus

Wärmepumpen spielen eine wichtige Rolle beim Umstieg von fossilen auf erneuerbare Heizsysteme. Allerdings ist die Anschaffung nicht gerade günstig. Zwar gibt es wieder staatliche Unterstützung beim Ein- oder Umbau. Aber seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen. Wir verraten, welche Möglichkeiten es aktuell für die Förderung von Wärmepumpen gibt.

Die KfW fördert den Einbau einer Wärmepumpe auch 2026 weiterhin mit staatlichen Zuschüssen. Allerdings wurden die Förderbedingungen angepasst: Die Zuschusshöhe und die zusätzlichen Boni haben sich verändert, auch die Anforderungen an geförderte Anlagen wurden neu geregelt. Wie hoch die Unterstützung ausfällt, hängt nun auch unter anderem davon ab, wie schnell die Wärmepumpe installiert wird und wie effizient sie arbeitet. Besonders Haushalte mit niedrigerem Einkommen können stärker als zuvor von einer höheren Förderung profitieren. Neu ist außerdem der geplante Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus EU-Produktion.



Wärmepumpen-Förderung 2026: Neue Regeln seit dem 21. Juli

Fenster erneuern, Fassaden dämmen oder das ganze Haus sanieren: Solche Umbaumaßnahmen erhöhen den Komfort und helfen dabei, Heizkosten zu sparen. Auch die KfW-Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien, wie die Wärmepumpe, bleibt bis zum Jahr 2030 bestehen. Wegen Einsparungen im Bundeshaushalt wird die finanzielle Unterstützung jedoch stärker gestaffelt und schrittweise angepasst. Die neuen Bedingungen gelten seit dem 21. Juli 2026 und sind im KfW-Programm 458 verankert.

Während Haushalte mit geringem Einkommen und Familien mit Kindern von neuen Regelungen profitieren, erhalten Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen ab 50.000 Euro aufgrund geänderter Förder-Boni häufig deutlich weniger Unterstützung als bislang.

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Übergangsregelungen für eingereichte Anträge

Wegen der Umstellung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) waren vom 9. bis einschließlich 20. Juli 2026 keine neuen Anträge möglich. Das galt zumindest für die Anträge, für die noch keine Bestätigung zum Antrag (BzA) bzw. eine Technische Projektbeschreibung (TPB) vorlagen. Die KfW hat die Heizungsförderung am 21. Juli 2026 wieder vollumfänglich gestartet. Für bereits eingereichte Anträge gelten Übergangsregelungen: Bereits zugesagte Förderanträge sind von den Änderungen nicht betroffen. Noch nicht zugesagte Anträge prüft die KfW nach den bisherigen Bedingungen, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine vollständige und korrekte Bestätigung zum Antrag (BzA) vorlag und die Fördervoraussetzungen erfüllt waren.

Zuschüsse für Wärmepumpen: Bis zu 80 Prozent Förderung möglich

Grundsätzlich gilt weiterhin: Die KfW bezuschusst Privathaushalte beim Kauf und Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe in bestehenden Wohngebäuden. Die Förderung gilt sowohl für Einfamilienhäuser als auch für Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.

Seit dem 21. Juli 2026 sind Zuschüsse von 30 bis 80 Prozent der förderfähigen Kosten möglich.

Für die Berechnung berücksichtigt die KfW folgende maximal förderfähige Kosten (dazu zählen unter anderem die Wärmepumpe selbst, die Installation, notwendige Umbauarbeiten am Heizsystem, ein hydraulischer Abgleich sowie weitere Maßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage):

Wohneinheit
Förderfähige Kosten
Erste Wohneinheit
maximal 28.000 Euro
Zweite bis sechste Wohneinheit
jeweils 15.000 Euro
Ab siebter Wohneinheit
jeweils 8.000 Euro

Die maximale Kostenbasis für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um jeweils 750 Euro. Ab dem 1. August 2030 berücksichtigt die KfW nur noch maximal 22.000 Euro.

Zeitraum
Förderfähige Kosten erste Wohneinheit
21.07.2026 bis 31.01.2027
28.000 Euro
01.02.2027 bis 31.07.2027
27.250 Euro
01.08.2027 bis 31.01.2028
26.500 Euro
01.02.2028 bis 31.07.2028
25.750 Euro
01.08.2028 bis 31.01.2029
25.000 Euro
01.02.2029 bis 31.07.2029
24.250 Euro
01.08.2029 bis 31.01.2030
23.500 Euro
01.02.2030 bis 31.07.2030
22.750 Euro
ab 01.08.2030
22.000 Euro

Basis- und Bonusförderungen im Überblick

Die Heizungsförderung setzt sich aus einer Basisförderung und mehreren zusätzlichen Boni zusammen. Die Boni lassen sich kombinieren, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Basisförderung

Die Basisörderung beträgt aktuell 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Sie gilt unabhängig vom Haushaltseinkommen.

Ab dem ersten Quartal 2027 sinkt die Basisförderung für Wärmepumpen dauerhaft auf 15 Prozent. Allerdings soll dann eine zusätzliche Förderung in Höhe von 15 Prozent für in Europa hergestellte Wärmepumpen möglich sein (weitere Informationen dazu folgen weiter unten).

Klimageschwindigkeitsbonus

Der Klimageschwindigkeitsbonus unterstützt den Austausch alter Heizsysteme. Voraussetzung ist der Ersatz von:

  • funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen
  • mindestens 20 Jahre alten Gasheizungen
  • mindestens 20 Jahre alten Biomasseheizungen

Für Eigentümer*innen selbstgenutzter Immobilien beträgt der Bonus seit dem 21. Juli 2026 16 Prozent. Danach sinkt er halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte.

Zeitraum
Klimageschwindigkeitsbonus
21.07.2026 bis 31.01.2027
16 Prozent
01.02.2027 bis 31.07.2027
12 Prozent
01.08.2027 bis 31.01.2028
8 Prozent
01.02.2028 bis 31.07.2028
4 Prozent
ab 01.08.2028
entfällt
Installateur an einer Wärmepumpe

Wer in den kommenden Monaten auf eine Wärmepumpe umstellt, profitiert bei der Förderung weiterhin von einem Geschwindigkeitsbonus – dieser nimmt mit fortschreitender Zeit ab.

Einkommensbonus

Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen. Haushalte mit niedrigerem Einkommen erhalten dadurch eine höhere Förderung.

Die Staffelung sieht wie folgt aus:

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen
Einkommensbonus
bis 30.000 Euro
40 Prozent
über 30.000 bis 40.000 Euro
30 Prozent
über 40.000 bis 50.000 Euro
10 Prozent

Achtung: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, reduziert ein einmaliger Familienzuschlag das anzusetzende Einkommen um 10.000 Euro.

Wertschöpfungsbonus

Zum ersten Quartal 2027 führt die Förderung einen zusätzlichen Wertschöpfungsbonus ein. Dieser beträgt 15 Prozent und gilt für Wärmepumpen, deren Herstellung innerhalb der Europäischen Union erfolgt. Dazu zählen beispielsweise Herstellung, Montage oder zentrale Produktionsschritte in EU-Betrieben. Für Geräte ohne entsprechende Nachweise wird der Bonus nicht gewährt.

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Förderbeispiel: So hoch fällt der Zuschuss für eine Wärmepumpe aus

Ein Hauseigentümer ersetzt eine 25 Jahre alte, noch funktionierende Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Die Gesamtkosten für:

betragen 40.000 Euro.

Für die erste Wohneinheit berücksichtigt die KfW bis zum 31. Januar 2027 maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten.

Mit der Grundförderung von 30 Prozent ergibt sich ein Zuschuss von:

28.000 Euro × 30 Prozent = 8.400 Euro

Wird zusätzlich der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozentpunkten berücksichtigt, steigt die Förderquote auf 46 Prozent. Der Zuschuss beträgt dann:

28.000 Euro × 46 Prozent = 12.880 Euro

Liegt das Jahreseinkommen des gesamten Haushalts bei 58.000 Euro und lebt ein minderjähriges Kind im Haushalt, steigt die mögliche Förderquote auf 46 Prozent. In diesem Beispiel beträgt der maximale Zuschuss:

28.000 Euro × 46 Prozent = 12.880 Euro

Gebäude der KFW

Für die Förderung von Wärmepumpen ist die KfW zuständig – und sie zahlt das Geld nur dann aus, wenn die strengen Anforderungen erfüllt werden.

Anforderungen für die KfW-Förderung einer Wärmepumpe

Damit eine Wärmepumpe gefördert wird, müssen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sein. Die KfW fördert ausschließlich Geräte, die die Anforderungen des Programms erfüllen.

Förderfähige Wärmepumpen müssen gelistet sein

Die KfW berücksichtigt nur Wärmepumpen, die auf der offiziellen Liste förderfähiger Anlagen stehen. Über das Wärmeerzeuger-Portal (WEP) des BAFA kommen Sie zur entsprechenden Datenbank. Die Förderung setzt außerdem voraus, dass die Anlage fachgerecht geplant und installiert wird.

Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 erforderlich

Die Wärmepumpe muss eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 erreichen.

Die Jahresarbeitszahl beschreibt das Verhältnis zwischen eingesetztem Strom und erzeugter Heizwärme. Eine Jahresarbeitszahl von 3,0 bedeutet: Aus einer Kilowattstunde Strom entstehen drei Kilowattstunden Wärme.

Geräuschgrenzen für Luft-Wasser-Wärmepumpen

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen gelten zusätzliche Anforderungen an die Lautstärke.

Seit dem 1. Januar 2026 müssen neue Anlagen mindestens 10 Dezibel unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen (bislang reichten 5 Dezibel). Die zulässigen Grenzwerte hängen von der Leistung des Geräts ab und liegen aktuell zwischen 55 und 78 Dezibel. Die strengeren Anforderungen gelten jedoch nur für Wärmepumpen in Bestandsgebäuden.

Klimaschutz-Anforderungen: Erneuerbare Energie als Wärmequelle

Gefördert werden ausschließlich elektrisch betriebene Wärmepumpen, die erneuerbare Energiequellen nutzen.

Nicht förderfähig sind:

  • Gas-Wärmepumpen
  • Wärmepumpen, die ausschließlich Raumluft als Wärmequelle nutzen

Digitale Schnittstelle und Smart Meter

Neue Wärmepumpen müssen mit einer digitalen Schnittstelle ausgestattet sein. Diese ermöglicht die Einbindung in ein intelligentes Energiemanagementsystem, so dass die Wärmepumpe direkt mit der Photovoltaikanlage und dem Stromspeicher kommunizieren und gezielt überschüssigen Solarstrom nutzen kann.

Zusätzlich gelten Anforderungen an die Steuerbarkeit über ein Smart Meter, damit der Energieverbrauch künftig besser an das Stromnetz angepasst werden kann.

Natürliche Kältemittel ab 2028

Der frühere Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln entfällt seit dem Neustart der KfW-Heizungsförderung.

Ab dem 1. Januar 2028 wird der Einsatz natürlicher Kältemittel jedoch wieder relevant: Für neue Förderanträge müssen neu eingebaute Wärmepumpen zwingend ein natürliches Kältemittel verwenden. Dazu zählen unter anderem:

  • Propan
  • Isobutan
  • Propen
  • Ammoniak
  • Wasser
  • CO₂
Baugerüst an Mehrfamilienhaus

Zu einer energetischen Sanierung eines Altbaus kann auch der Einbau einer Heizung mit Wärmepumpe gehören.

Wärmepumpe im Altbau und Neubau: Diese Unterschiede gelten

Die Förderbedingungen unterscheiden zwischen bestehenden Gebäuden und Neubauten. Entscheidend ist unter anderem, ob eine bestehende Heizung ersetzt oder erstmals ein Heizsystem eingebaut wird. Auch bei den technischen Voraussetzungen, den förderfähigen Maßnahmen und der Kombination mit weiteren Förderbestandteilen können sich Unterschiede ergeben. Die wichtigsten Besonderheiten im Überblick:

Förderung im Altbau

Beim Austausch einer bestehenden Heizung in einem Wohngebäude greifen die Zuschüsse aus dem KfW-Programm 458.

Gefördert werden unter anderem:

  • Kauf und Installation der Wärmepumpe
  • notwendige Umbauarbeiten
  • Optimierungen am Heizsystem

Für bestehende Gebäude gelten die genannten Grund- und Bonusförderungen.

Bei bereits vorhandenen Wärmepumpen gelten ab 2027 neue Einschränkungen bei Austauschförderungen. Anlagen, die ab 2008 eingebaut wurden, erhalten in der Regel keine erneute Austauschförderung. Für Wärmepumpen, die vor 2008 installiert wurden, gelten Übergangsregelungen mit einer Förderung von pauschal 25 Prozent der förderfähigen Kosten.

Wenn die Wärmepumpe Teil einer umfassenden energetischen Sanierung ist, kommt auch eine Förderung über das KfW-Programm 261 infrage. Der Kredit unterstützt die Komplettsanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus mit bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Die KfW gewährt einen Tilgungszuschuss, wodurch sich die Rückzahlung reduziert. Je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard ist eine Ersparnis von bis zu 40 Prozent möglich. Der frühere zusätzliche Bonus von 5 Prozent für Effizienzhaus-Stufen mit Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) wird nicht mehr gewährt.

Förderung im Neubau

Bei Neubauten gibt es keine Einzelzuschüsse über das Programm 458.

Stattdessen unterstützt die KfW energieeffiziente Neubauten über die Programme 297 und 298. Diese Programme bieten Kredite von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Voraussetzung ist unter anderem der Standard Effizienzhaus 40.

Kredite und weitere Finanzierungsmöglichkeiten für Wärmepumpen

Neben den direkten Zuschüssen bietet die KfW auch Kredite für energetische Sanierungen und den Heizungstausch an. Diese Finanzierungsmöglichkeiten ergänzen die Zuschüsse und unterstützen Eigentümer*innen bei größeren Modernisierungsvorhaben.

KfW-Ergänzungskredit für Heizungstausch

Mit dem KfW-Ergänzungskredit 358 und 359 steht ein zusätzlicher Kredit für energetische Maßnahmen zur Verfügung.

Voraussetzung ist eine bereits zugesagte Zuschussförderung, beispielsweise aus dem Programm 458 für den Einbau einer Wärmepumpe.

Der Kredit ergänzt die Zuschüsse und finanziert die Kosten, die nach Abzug der Förderung verbleiben.

Steuerbonus als Alternative zur Förderung

Wer keine staatliche Förderung über die KfW nutzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für energetische Sanierungen steuerlich geltend machen.

Für die energetische Sanierung selbst genutzter Wohngebäude gilt:

  • Steuerermäßigung von insgesamt bis zu 20 Prozent der Kosten
  • maximal 40.000 Euro Steuerbonus
  • verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren

Die Regelung betrifft unter anderem den Einbau einer Wärmepumpe.

Voraussetzung ist, dass das Gebäude älter als zehn Jahre ist und die Arbeiten durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden.

Der Steuerbonus lässt sich nicht mit der BEG-Förderung kombinieren.

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Regionale Förderprogramme für Wärmepumpen

Neben der Bundesförderung bieten auch Bundesländer, Kommunen und Energieversorger eigene Förderprogramme für Wärmepumpen und energetische Sanierungen an.

Diese Programme unterscheiden sich je nach Region deutlich. Gefördert werden beispielsweise:

Regionale Förderungen lassen sich häufig mit der Bundesförderung kombinieren, müssen aber separat beantragt werden. Vor Beginn der Maßnahme lohnt sich deshalb ein Blick auf die Angebote am eigenen Wohnort. Dazu können Sie zum Beispiel den Fördernavigator des Bundesverbands Wärmepumpe nutzen.

In 5 Schritten zur Wärmepumpen-Förderung

Der Antrag für die KfW-Förderung erfolgt vor Beginn der Modernisierung. Der typische Ablauf sieht wie folgt aus:

  1. Planung der Heizungsanlage: Gemeinsam mit einem Fachbetrieb wird die passende Wärmepumpe ausgewählt und die Maßnahme geplant.
  2. Angebot einholen und Auftrag vorbereiten: Vor der Antragstellung darf noch kein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag abgeschlossen werden.
  3. Förderantrag bei der KfW stellen: Der Antrag erfolgt über das KfW-Portal.
  4. Bewilligung abwarten: Erst nach der Förderzusage beginnt die Umsetzung der Maßnahme.
  5. Einbau und Nachweise einreichen: Nach Abschluss der Arbeiten werden die notwendigen Nachweise bei der KfW eingereicht.

Wichtig: Wer bereits vor der KfW-Zusage mit dem Einbau startet, verliert den Anspruch auf Förderung.

Fazit: Förderbedingungen genau prüfen und den Heizungstausch planen

Die Wärmepumpen-Förderung bleibt auch 2026 ein wichtiger Bestandteil der Energiewende im Gebäudebereich. Die KfW unterstützt den Einbau weiterhin mit Zuschüssen von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Gleichzeitig verändern sich die Rahmenbedingungen: Die Grundförderung sinkt ab 2027, der Klimageschwindigkeitsbonus wird schrittweise reduziert und die maximal anerkannten Kosten werden regelmäßig angepasst.

Wer eine Wärmepumpe einbauen möchte, sollte die aktuellen Förderbedingungen und den Zeitpunkt der Antragstellung genau prüfen. Eine sorgfältige Planung und die Auswahl eines passenden förderfähigen Geräts schaffen die Grundlage für eine erfolgreiche Förderung. Auch die Kombination mit weiteren Maßnahmen wie einer Photovoltaikanlage oder Heizungsoptimierung kann die Energieeffizienz des Gesamtsystems weiter verbessern.

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