Grund- und Ersatz­versorgung: Strom für Gewerbe

Haben Sie kürzlich ein Gewerbe angemeldet, sich aber noch nicht für einen Energie­lieferanten entschieden? Kein Problem! Denn als Gewerbe­kunde mit einem Jahresver­brauch bis 10.000 Kilowattstunden in der Nieder­spannung haben Sie Anspruch auf die Grundver­sorgung mit Strom. Sie müssen Ihrem Grundver­sorger lediglich Ihre Gewerbe­daten wie unter anderem den Namen des Gewerbetrei­benden, die Gewerbe­anschrift und die Strom­zähler-Angaben mitteilen.

Um Ihren Tarif berechnen zu können, benötigen wir noch folgende Angaben:

* Diese Angaben benötigen wir zur Bearbeitung Ihrer Anfrage.

Profitieren Sie von der Strom Grund- und Ersatz­versorgung für Nicht-Haus­halte

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    Sicher
    Es ist gesetzlich geregelt, dass Sie als Gewerbe­kunde unter bestimmten Voraus­setzungen einen Anspruch auf die Grund- und Ersatz­versorgung haben.
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    Komfortabel
    Als Gewerbe­kunde der EnBW können Sie alles rund um Ihre Energie­versorgung einfach und bequem in unserem Kunden­portal Meine EnBW erledigen.
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    Flexibel
    Sie können den Vertrag für Ihre Grund­versorgung jeder­zeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

Häufige Fragen rund um die Strom Grund- und Ersatz­versorgung für Gewerbe­kunden

Allgemeine Downloads

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Ergänzende Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung Strom

Ergänzende Bedingungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskund*innen (gültig ab 01. April 2025)

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Ergänzende Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung Strom

Ergänzende Bedingungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskund*innen (gültig ab 01. Januar 2025 bis 31. März 2025)

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EnBW Stromkennzeichnung

Woher stammt der Strom der EnBW?

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Datenformblatt zur Information über Datenkommunikation

Für Kund*innen mit einem intelligenten Messsystem

.pdf848 KB

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung

.pdf79 KB

Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskund*innen und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz

Preisübersichten mit den Preisen der letzten 6 Monate (für die Ersatzversorgung)

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Ersatzversorgung Strom (01. April 2025 bis 31. Dezember 2025)

Preisübersicht Ersatzversorgung Strom (gültig ab 01. April 2025)

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