Grundversorgung & Ersatzversorgung: zuverlässig Strom beziehen

Sind Sie vor kurzem umgezogen und haben noch keinen Vertrag mit einem Energielieferanten abgeschlossen? Dann greift in der Regel die Grundversorgung. Hier erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Strom-Grundversorgung und zur Ersatzversorgung mit Strom wissen müssen: Wie sich Grundversorgung (GV) und Sondertarife von Energieanbietern unterscheiden, wann die GV eintritt und welche Rechten und Pflichten Sie haben.

Zuerst die gute Nachricht: Sie können sich entspannt zurücklehnen – denn als Privatkund*in haben Sie Anspruch auf die Grund- und Ersatzversorgung mit Strom. Alles was Sie oder Ihre Vermietung tun müssen: dem zuständigen Grundversorger Ihre Daten (Name, Anschrift und Angaben zum Stromzähler) übermitteln.

Ebenso erklären wir im Artikel, wie Sie statt der Grundversorgung einen anderen Tarif wählen können. Im folgenden Tariffinder sehen Sie, welcher Preis für die Grundversorgung mit Strom bei Ihnen gilt.

Um Ihren Tarif berechnen zu können, benötigen wir noch folgende Angaben:

* Diese Angaben benötigen wir zur Bearbeitung Ihrer Anfrage.

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Das Wichtigste zusammengefasst:

Die EnBW bzw. andere Grundversorger übernehmen die Stromversorgung in dem jeweiligen Netzgebiet, wenn kein Energieversorger aktiv mit der Belieferung beauftragt wurde. Das kann zum Beispiel in den folgenden Fällen vorliegen:

  1. Grundversorgung tritt ein, wenn zum Einzug an einem neuen Wohnort kein Vertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen wurde.
    Dann übernimmt der Grundversorger die Belieferung. Welcher Energieversorger das ist, ist von Region zu Region unterschiedlich. Maßgeblich ist das Netzgebiet für die allgemeine Versorgung. Mehr Informationen zu den Regionen der Grundversorger.

  2. Weitere Fälle, bei denen Grundversorgung eintritt: Nach der Kündigung des Stromvertrags durch den/ die Kund*in schließt kein anderer Vertrag an, weil kein neuer Vertrag abgeschlossen wurde. Oder der Energieversorger selbst fällt aus. Dann greift die Ersatzversorgung. Auch bei verspäteten Anmeldungen nach einem Umzug greift zunächst die Grundversorgung. Seit dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende Stromanmeldungen nicht mehr möglich.

  3. Die Grundversorgung gilt ab dem Zeitpunkt des tatsächlichen Strombezugs bis zum Abschluss eines anderen Vertrags. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt gemäß der StromGVV zwei Wochen.

Sie wohnen in Deutschland, aber die EnBW ist nicht Ihr Grundversorger? Dann können Sie trotzdem einen attraktiven Sondertarif bei uns wählen, um aus einer aktuellen Grundversorgung herauszukommen. Unser Tarifrechner zeigt Ihnen unsere besten Tarife – passend zu Ihrer Situation!

Profitieren Sie von der Strom Grund- und Ersatzversorgung

  • Icon_Checkmark
    Sicher
    Als Privatkund*in haben Sie immer Anspruch auf die Grund- und Ersatzversorgung mit Strom.
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    Komfortabel
    In unserem Kundenportal Meine EnBW können Sie alles rund um Ihre Energieversorgung einfach und bequem erledigen.
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    Flexibel
    Sie können den Grundversorgungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

Alle Themen auf einen Blick

Was ist die Grundversorgung?

In die Grundversorgung Strom fallen Sie automatisch, wenn kein anderer Liefervertrag vorliegt. Dies geschieht z. B. wenn:

  • …Sie in eine neue Wohnung ziehen und Sie vorab keinen Stromvertrag selbst gebucht haben.
  • …Sie Ihren bisherigen Stromvertrag ohne Anschluss-Vertrag kündigen oder der nachfolgende nicht nahtlos anschließt.
  • …Ihr aktueller Stromlieferant Ihren Vertrag eingestellt hat.

Die Grundversorgung beginnt dann mit der ersten Entnahme von Strom aus dem Netz (zum Beispiel, wenn Sie das Licht anschalten). Als Grundversorger im jeweiligen Netzgebiet – z. B. wir von EnBW in weiten Teilen Baden-Württembergs – übernimmt der entsprechende Anbieter Ihre Versorgung. Es kommt in keinem Fall zu einer Stromunterbrechung. Dennoch sind Sie verpflichtet, sich im Vorfeld, oder ansonsten sofort, bei Ihrem Grundversorger zu melden.

Grundversorgung: Wer nutzt sie und wann tritt sie ein?

Einer der Hauptgründe für eine eintretende Grundversorgung ist der Umzug bzw. Einzug. Hier zeigen wir verschiedene Fälle, in denen es zu einer Grundversorgung kommt und welche Möglichkeiten und Pflichten für Sie bestehen.

Grundversorgung Strom: Einfach herausfinden, welcher Grundversorger vorliegt

Herauszufinden, wer Grundversorger ist, ist nicht immer leicht, da dieser alle drei Jahre neu bestimmt wird. Leider gibt es aktuell keine einheitliche einfache Lösung, aber viele finden es so heraus:

  • Prüfen Sie Ihre letzte Stromrechnung – dort steht der Netzbetreiber. Eine Suche auf dessen Webseite sollte zeigen, wer Grundversorger ist. Der Netzbetreiber kennt die Energieunternehmen in seinem Netzgebiet und kann die Information so bereitstellen. Bei Netze BW GmbH ist dies beispielhaft auf der Seite der Veröffentlichungen unter “Grund- und Ersatzversorgung” zu finden.

  • Sollte der Netzbetreiber nicht auf der Rechnung stehen: Womöglich finden Sie die MaLo-ID, womit Sie den Netzbetreiber ausfindig machen können. Geben Sie die ID bei der Bundesnetzagentur oder auf bdew.de ein, um den zuständigen Netzbetreiber herauszufinden. Mit dieser Information können Sie den Grundversorger wie im Punkt zuvor ermitteln.

  • Über das Angebot von VNBdigital und die dortige Suche nach der Postleitzahl finden Sie den zuständigen Netzbetreiber, wenn die Möglichkeiten davor nicht funktioniert haben sollten. Dann können Sie auf der Webseite des Netzbetreibers nach der Information zum entsprechenden Grundversorger suchen.

Kündigungsfrist der Grundversorgung & Wechselmöglichkeiten

Die Grundversorgung mit Strom können Sie jederzeit unter Beachtung einer Frist von 14 Tagen kündigen. Die Ersatzversorgung kann sogar ohne Frist, also täglich, beendet werden – z. B. durch Abschluss eines neuen Tarifs. Sie möchten gerne zur EnBW wechseln? Den Wechsel übernehmen wir für Sie. Mehr dazu finden Sie, wenn Sie den passenden Tarif auswählen.

Unser Tarifrechner zeigt Ihnen unsere besten Angebote, optional mit Preisgarantie, per intelligentem Tarif und mit 100 % Ökostrom.

Wie komme ich aus der Grundversorgung wieder heraus?

Egal, in welchem der verschiedenen Versorgungsgebiete Deutschlands Sie sind: Sie können flexibel in einen anderen Stromtarif wechseln – in unserem Tarifrechner finden Sie attraktive Preise für herkömmliche und intelligente Tarife, und solche mit Preisgarantie.
Auch wenn Sie aktuell von einem anderen Anbieter mit Strom grundversorgt werden: Sie können die Grundversorgung immer ordentlich mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Wir heißen Sie herzlich willkommen und kümmern uns mit dem Wechselservice darum, dass der Wechsel möglichst einfach klappt! Mehr zu diesem Service finden Sie im Tariffinder, wenn Sie den passenden Tarif auswählen.

Die Details Grundversorgung bei EnBW auf einen Blick: EnBW Komfort

  • Sicher: Strom fließt, auch ohne expliziten Vertrag
  • Flexibel: 14 Tage Kündigungsfrist
  • Gesetzlich geschützt: klare Rahmenbedingungen durch eine Verordnung
  • Einfach: Belieferung funktioniert automatisch durch Entnahme des Stroms, aber Sie sind verpflichtet, sich beim Grundversorger zu melden
  • Zuverlässig: Versorgung jederzeit gewährleistet

Was ist die Ersatzversorgung?

Wenn ein Lieferant plötzlich nicht mehr liefern kann, weil er z.B. insolvent ist, tritt automatisch die sogenannte Ersatzversorgung (§ 38 EnWG) in Kraft. Diese dauert maximal drei Monate. Während dieser Zeit werden Sie vom örtlichen Grundversorger – also z. B. EnBW in vielen Teilen Baden-Württembergs – beliefert, ohne dass ein selbst abgeschlossener Stromvertrag besteht. Nach den drei Monaten – und wenn Sie in der Zwischenzeit nicht aktiv einen Vertrag mit uns oder einem anderen Versorger abgeschlossen haben – findet automatisch der Wechsel in die Grundversorgung statt (Voraussetzung: Stromversorgung gilt für den privaten Haushalt oder bei Gewerbekunde mit max. 10.000 kWh Verbrauch pro Jahr).

Unterschied zwischen Grundversorgung und Ersatzversorgung

Merkmal Ersatzversorgung Grundversorgung
Zustand Gesetzlich vorgegebener Vertrag, “Notlösung”, es gilt die Grundversorgung-Verordnung in weiten Teilen. Privatrechtlicher Vertrag nach der Grundversorgung-Verordnung
Dauer Max. 3 Monate unbegrenz
Kündigung Täglich möglich Mit 14 Tagen Frist
Preisniveau Einheitlich in EnBW Grundversorgungsgebiet (Preis siehe in PDF am Seitenende) Einheitlich in EnBW Grundversorgungsgebiet (Preis siehe in PDF am Seitenende)
Voraussetzung Lieferausfall des bisherigen Lieferanten Kein aktiver Vertrag oder ausdrücklich gewählt

Die Ersatzversorgung stellt sicher, dass auch bei plötzlichem Lieferstopp Ihres bisherigen Lieferanten Ihre Stromversorgung nicht unterbrochen wird.

Häufige Fragen

Allgemeine Downloads

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Ergänzende Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung Strom

Ergänzende Bedingungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskund*innen (gültig ab 01. April 2025)

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Ergänzende Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung Strom

Ergänzende Bedingungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskund*innen (gültig ab 01. Januar 2025 bis 31. März 2025)

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EnBW Stromkennzeichnung

Woher stammt der Strom der EnBW?

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Datenformblatt zur Information über Datenkommunikation

Für Kund*innen mit einem intelligenten Messsystem

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Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung

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Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskund*innen und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz

Preisübersichten mit den Preisen der letzten 6 Monate (für die Ersatzversorgung)

.pdf164 KB

Ersatzversorgung Strom (01. Januar 2024 bis 31. März 2024)

Preisübersicht Ersatzversorgung Strom (gültig ab 01. Januar 2024)

.pdf81 KB

Ersatzversorgung Strom (01. Februar 2023 bis 31. Dezember 2023)

Preisübersicht Ersatzversorgung Strom (gültig ab 01. Februar 2023)

.pdf81 KB

Ersatzversorgung Strom (15. August 2022 bis 31. Januar 2023)

Preisübersicht Ersatzversorgung Strom (gültig ab 15. August 2022)

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EnBW Komfort – Grund- und Ersatzversorgung Strom (Juli bis 14. August 2022)

Preisübersicht Grund- und Ersatzversorgung Strom (gültig ab 01. Juli 2022)

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¹Netto-Preisgarantie: Ihr Strompreis bleibt während der Geltungsdauer der Netto-Preisgarantie unverändert - mit Ausnahme von Änderungen bei der Strom- und Umsatzsteuer sowie evtl. neuen Steuern und Abgaben.