Grund- und Ersatzversorgung: zuverlässig Strom beziehen

Sind Sie vor kurzem umgezogen und haben noch keinen Vertrag mit einem Energielieferanten abgeschlossen? Kein Problem! Lehnen Sie sich entspannt zurück und lassen Sie sich Zeit – denn als Privatkunde haben Sie Anspruch auf die Grund- und Ersatzversorgung mit Strom. Alles was Sie oder Ihr Vermieter tun müssen: dem zuständigen Grundversorger Ihre Daten (Name, Anschrift und Angaben zum Stromzähler) übermitteln.

Sobald Sie sich für einen Lieferanten entschieden haben oder wenn Sie einen anderen Strom-Tarif abschließen möchten, können Sie jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Informieren Sie sich über die EnBW Tarife im Rahmen der Strom Grund- und Ersatzversorgung.

Um Ihren Tarif berechnen zu können, benötigen wir noch folgende Angaben:

* Diese Angaben benötigen wir zur Bearbeitung Ihrer Anfrage.

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Wichtige Information zu den angezeigten Preisen

Eine mögliche Entlastung für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG (neu) - die seit dem 1. Januar 2024 Anwendung findet - ist bei uns noch nicht berücksichtigt. Die Reduzierung der Strom-Netznutzungsentgelte machen wir für Sie geltend (ggf. auch rückwirkend), wenn die regulatorischen Voraussetzungen erfüllt sind. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Serviceseite.

Profitieren Sie von der Strom Grund- und Ersatzversorgung

  • Icon_Checkmark
    Sicher
    Als Privatkunde haben Sie immer Anspruch auf die Grund- und Ersatzversorgung mit Strom.
  • Icon_Checkmark
    Komfortabel
    In unserem Kundenportal Meine EnBW können Sie alles rund um Ihre Energieversorgung einfach und bequem erledigen.
  • Icon_Checkmark
    Flexibel
    Sie können den Grundversorgungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
  • Ihr Licht bleibt an

    Denn die Grund- und Ersatzversorgung mit Strom ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Das heißt, dass jeder Haushalt – unabhängig von seinem Standort – sicher und zuverlässig mit Strom versorgt werden muss.

Jetzt entdecken: Faire Ökostromtarife für Ihren Haushalt

Die Alternativen zur Grund- und Ersatzversorgung

Der einfachste Weg aus der Grundversorgung: die Entscheidung für einen unserer EnBW Ökostromtarife EnBW Grün und Sicher oder EnBW Planbar und Sicher. Ganz egal, für welchen Tarif Sie sich entscheiden, Sie können nur profitieren – von 100 % Ökostrom, von fairen Konditionen und langen Preisgaran­tien.

Häufige Fragen rund um die Strom Grund- und Ersatzversorgung

Allgemeine Downloads

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Ergänzende Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung Strom

Ergänzende Bedingungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden (gültig ab 01. April 2024)

.pdf47 KB

Ergänzende Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung Strom

Ergänzende Bedingungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden (gültig ab 01. Januar 2022 bis 31. März 2024)

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EnBW Stromkennzeichnung

Woher stammt der Strom der EnBW?

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Datenformblatt zur Information über Datenkommunikation

Für Kunden mit einem intelligenten Messsystem

.pdf812 KB

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung

.pdf82 KB

Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz

Preisübersichten mit den Preisen der letzten 6 Monate (für die Ersatzversorgung)

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Ersatzversorgung Strom (01. Februar 2023 bis 31. Dezember 2023)

Preisübersicht Ersatzversorgung Strom (gültig ab 01. Februar 2023)

.pdf81 KB

Ersatzversorgung Strom (15. August 2022 bis 31. Januar 2023)

Preisübersicht Ersatzversorgung Strom (gültig ab 15. August 2022)

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EnBW Komfort – Grund- und Ersatzversorgung Strom (Juli bis 14. August 2022)

Preisübersicht Grund- und Ersatzversorgung Strom (gültig ab 01. Juli 2022)

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¹Eine Preisänderung während der Geltungsdauer der Brutto-Preisgarantie ist ausgeschlossen. Ausnahme: Es handelt sich um eine Kostenweitergabe aufgrund der Verwendung eines intelligenten Messsystems.