Grund- und Ersatzversorgung: zuverlässig Strom beziehen
Sind Sie vor kurzem umgezogen und haben noch keinen Vertrag mit einem Energielieferanten abgeschlossen? Kein Problem! Lehnen Sie sich entspannt zurück und lassen Sie sich Zeit – denn als Privatkunde haben Sie Anspruch auf die Grund- und Ersatzversorgung mit Strom. Alles was Sie oder Ihr Vermieter tun müssen: dem zuständigen Grundversorger Ihre Daten (Name, Anschrift und Angaben zum Stromzähler) übermitteln.
Sobald Sie sich für einen Lieferanten entschieden haben oder wenn Sie einen anderen Strom-Tarif abschließen möchten, können Sie jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Informieren Sie sich über die EnBW Tarife im Rahmen der Strom Grund- und Ersatzversorgung.
Profitieren Sie von der Strom Grund- und Ersatzversorgung
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Sicher
Als Privatkunde haben Sie immer Anspruch auf die Grund- und Ersatzversorgung mit Strom. -
Komfortabel
In unserem Kundenportal Meine EnBW können Sie alles rund um Ihre Energieversorgung einfach und bequem erledigen. -
Flexibel
Sie können den Grundversorgungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
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Die Alternativen zur Grund- und Ersatzversorgung
Der einfachste Weg aus der Grundversorgung: die Entscheidung für einen unserer EnBW Ökostrom-Tarife EnBW Günstig und Einfach, EnBW Sorgenfrei und Grün oder EnBW Planbar und Sicher. Ganz egal, für welchen Tarif Sie sich entscheiden, Sie können nur profitieren – von 100 % Ökostrom, von attraktiven Konditionen und langen Preisgarantien.
Oder Sie wählen den Tarif EnBW Strom Plus. Dann erhalten Sie zusätzlich ein tolles Produkt wie eine Bosch Waschmaschine, eine SONY PlayStation 4 Pro oder einen Samsung 50 Zoll UHD Fernseher.
Häufige Fragen rund um die Strom Grund- und Ersatzversorgung
Downloads
EnBW Komfort – Grund- und Ersatzversorgung Strom (gültig bis zum 31. März 2021)
Preisübersicht zur Grund- und Ersatzversorgung Strom
EnBW Komfort – Grund- und Ersatzversorgung Strom (gültig ab dem 1. April 2021)
Preisübersicht zur Grund- und Ersatzversorgung Strom
Ergänzende Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung Strom
Ergänzende Bedingungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden
EnBW Stromkennzeichnung
Woher stammt der Strom der EnBW?
Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung