Alles zur Blockiergebühr

Um die Verfügbarkeit von Ladepunkten – insbesondere in Innenstädten – zu erhöhen, hat EnBW bereits im November 2020 eine Blockiergebühr eingeführt. Die Blockiergebühr greift nach vier Stunden Anschlussdauer des Fahrzeugs an der Ladesäule und beträgt 10 Cent pro Minute. Um zu hohe Kosten für E-Autofahrer*innen zu vermeiden, ist die Blockiergebühr auf maximal 12 Euro pro Ladevorgang begrenzt.
Das Wichtigste zur Blockiergebühr auf einen Blick
Mit der Blockiergebühr möchten wir Fairness an der Ladesäule gewährleisten und die Verfügbarkeit von Ladepunkten für alle E-Autofahrer*innen zu erhöhen. Wir als EnBW wollen, dass jede*r laden kann, wenn es nötig ist. Ist ein Ladevorgang abgeschlossen, sollte der Ladepunkt für andere Autofahrende frei gemacht werden. Die Blockiergebühr soll verhindern, dass Elektroautos unnötig lange stehen und andere am Laden hindern. Eine Deckelung auf 12 Euro pro Ladevorgang schützt unsere Kund*innen dabei vor übermäßigen Kosten.
Uns ist wichtig, dass die Ladekosten in den EnBW mobility+ Tarifen jederzeit transparent und planbar sind.
In dem wir die Blockiergebühr minutengenau erheben und auf maximal 12 Euro begrenzen, schützen wir diejenigen Kund*innen, denen es nicht möglich ist, den Ladepunkt nach vier Stunden freizugeben.
Die Blockiergebühr greift nach vier Stunden (= 240 Minuten). Das bedeutet, dass ab der ersten Minute der fünften Stunde der Anschlussdauer (= ab Minute 241) eine zusätzliche Gebühr von 10 Cent pro Minute erhoben wird.
Damit Sie die Anschlussdauer Ihres Fahrzeugs stets im Blick haben und so die Zusatzgebühr von 10 ct/min möglichst vermeiden können, gibt es im Lademonitor der EnBW mobility+ App den Blockiergebühr-Timer. Dieser zeigt Ihnen, wie viel Zeit bis zum Greifen der Blockiergebühr verbleibt.
Ja, sie gilt auch für EnBW mobility+ Partnertarife.
Ja, sie gilt für alle Ladevorgänge mit EnBW mobility+ Ladetarifen im gesamten EnBW HyperNetz.
Nicht öffentliche oder private Ladepunkte sind beispielsweise Lademöglichkeiten bei einem Unternehmen, die nur Angestellte und/oder Besucher*innen nutzen können.
Grundsätzlich gilt: Die Blockiergebühr gilt an allen Ladepunkten, an denen mit der EnBW mobility+ App oder Ladekarte geladen werden kann.
Ergänzung: Ladepunkte, an denen Sie mit der EnBW mobility+ App oder Ladekarte laden können, können öffentlich zugänglich oder zugangsbeschränkt sein. Nach der Ladesäulenverordnung ist ein Ladepunkt „öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann“. Ob ein Ladepunkt als öffentlich eingestuft wird, liegt in den Händen des Ladepunktbetreibers. Handelt es sich nicht um einen EnBW-Ladepunkt, so hat die EnBW hierauf keinen Einfluss. Vereinzelt können auch zugangsbeschränkte Ladepunkte im EnBW HyperNetz nutzbar sein. Sind diese in der EnBW mobility+ App sichtbar, sind sie mit dem Hinweis „Restricted Access“ gekennzeichnet.
Weitere Fragen zum Thema
Wir haben die Ladevorgänge an öffentlicher EnBW-eigener Ladeinfrastruktur analysiert und festgestellt, dass 95 Prozent aller Ladevorgänge bereits nach drei Stunden beendet sind. Trotzdem sind die Standzeiten teilweise massiv länger. Das bedeutet: Nur fünf von 100 Ladevorgängen dauern länger als drei Stunden. Deswegen greift die Blockiergebühr erst nach vier Stunden. Unsere Kund*innen haben somit einen Puffer von einer Stunde und bleiben flexibel – zum Beispiel bei einem Ausflug in die Stadt, einem Theater- oder Schwimmbadbesuch oder anderen Freizeitbeschäftigungen.
Öffentliche Ladepunkte stehen ausnahmslos und zu jeder Zeit allen E-Autofahrer*innen zur Verfügung. Die faire Gleichstellung aller Kund*innen wollen wir uneingeschränkt abends und nachts ermöglichen. Dabei wird mit dem Hochlauf der Elektromobilität die Verfügbarkeit von Ladepunkten in den Nachtstunden an Relevanz zunehmen – und der Individualfall in der Breite immer weniger zum Tragen kommen.
Das Laden während der Arbeitszeit ist mit Blockiergebühr möglich. Allerdings kann das bedeuten, dass Autofahrer*innen während der Arbeitszeit – zum Beispiel in einer kurzen Pause oder in der Mittagspause – ihr Fahrzeug umparken müssen. Dieses solidarische Verhalten sollten alle Autofahrer*innen voneinander erwarten können, damit jede*r gleichermaßen von den jeweiligen Lademöglichkeiten vor Ort profitieren kann – auch, wenn das im Individualfall unpraktisch erscheint.
Die EnBW bietet Produkte für Unternehmen an, die auch Lösungen für das Laden der Mitarbeitenden am Standort beinhalten.
Wir wollen unsere EnBW mobility+ Ladetarife so einfach wie möglich halten. Beim Schnellladen (DC) ist das Parkverhalten wenig ausgeprägt. Daher haben wir im Sinne der Einfachheit auf eine differenzierte DC-Regelung der Blockiergebühr verzichtet. Für EnBW mobility+ Kund*innen gilt: Egal wo und egal wann, bei der EnBW laden Sie im attraktiven Preismodell und erst nach vier Stunden Anschlussdauer greift eine Blockiergebühr. Das vereinfacht das Laden in allen Situationen – im Alltag und auf Reisen.
Eine Analyse der Ladevorgänge an EnBW-eigener Ladeinfrastruktur hat gezeigt, dass nur fünf von einhundert Ladevorgängen länger dauern als drei Stunden. E-Autos mit geringer AC-Ladeleistung aber hoher Batteriekapazität brauchen jedoch länger, um ausgehend von einem niedrigen Akkustand voll zu laden. Mit Blick auf das durchschnittliche Ladeverhalten an öffentlichen Ladesäulen, kommt dieser Fall in der Praxis nur sehr selten vor. Die Begrenzung der Blockiergebühr auf 12 Euro sorgt zudem dafür, dass die Blockiergebühr nur in der fünften und sechsten Stunde der Anschlussdauer anfällt. Die Kosten sind durch den Blockiergebühr-Timer im Lademonitor der EnBW mobility+ App jederzeit transparent.
Im Lademonitor der EnBW mobility+ App sehen Sie, wie lange der Ladevorgang bereits läuft. Außerdem gibt es dort den Blockiergebühr-Timer. Dieser zeigt Ihnen, wie viel Zeit bis zum Greifen der Blockiergebühr verbleibt. Die Daten im Lademonitor stehen Ihnen zur Verfügung unabhängig davon, wie der Ladevorgang gestartet wurde (AutoCharge, EnBW mobility+ App oder Ladekarte). Bei Ladepunkten anderer Betreiber können diese Informationen unter Umständen nicht im Lademonitor zur Verfügung stehen.
Verkehrswidriges Verhalten wie das Blockieren entsprechend beschilderter Ladesäulen können wir nicht ahnden, da wir nicht für die Bewirtschaftung des Parkraums verantwortlich sind. Das obliegt den jeweiligen Kommunen und ihren Ordnungsämtern.

Die EnBW mobility+ App für das Laden unterwegs
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Den nächsten freien Ladepunkt finden, Ladevorgang starten und bequem bezahlen: Mit der mehrfach ausgezeichneten EnBW mobility+ App haben Sie Zugang zum größten Schnellladenetz in Deutschland. Einfach herunterladen, passenden Ladetarif auswählen und los geht's.