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Post-EEG

Photovoltaik-Anlagen effizient nutzen – auch nach Ende der EEG Förderung

Bislang haben Photovoltaik (PV)-Anlagenbetreiber von der gesetzlich festgelegten Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) profitiert, welche nun für die ersten Anlagen ausläuft. Sie möchten wissen, wie Sie Ihre Post-EEG-Anlage auch ohne Förderung in den nächsten Jahren effizient nutzen können? Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden

Wir arbeiten mit voller Energie daran, Ihnen passende Lösungen für den wirtschaftlichen Weiterbetrieb Ihrer PV-Anlage anzubieten. Zwischenzeitlich hat der Bundestag im Dezember 2020 eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet, die zum 01. Januar 2021 in Kraft getreten ist und unter anderem die Nutzung ausgeförderter Ü20 Solaranlagen regelt. Diese Entwicklung wirft für Sie als Anlagenbetreiber neue Fragen auf:

  • Was passiert nach dem Ende der Übergangslösung im Jahr 2028?
  • Gibt es wirtschaftlichere Alternativen als die Übergangslösung?
  • Welche weiteren politischen Entscheidungen werden bis dahin getroffen?

Informieren Sie sich hier über relevante Entwicklungen.

Mann hält Tablet und schreibt
Was ist die Ausgangslage?

Das Ende von 20 Jahren EEG-Förderung

Der Gesetzgeber hat im Jahr 2000 das Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG) verabschiedet. Das Ziel des Gesetzes ist es unter anderem, die Energiewende voranzutreiben und erneuerbare Energien – beispielsweise Photovoltaik – zu fördern. Hierfür wurde im Rahmen des EEG eine 20-jährige Vergütung für die Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz vereinbart. Diese Einspeisevergütung lief nun am 31.12.2020 für die ersten Anlagen aus. Dabei handelt es sich überwiegend um kleine PV-Anlagen, die ihre gesamte Erzeugung in das Netz einspeisen (Volleinspeisung).

Mann füllt Online-Widerrufsformular aus

Wann läuft die EEG-Förderung für (m)eine Anlage aus?

Der Vergütungsanspruch des eingespeisten Solarstroms nach EEG endet nach Ablauf von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres. Haben Sie Ihre Photovoltaik-Anlage beispielsweise am 03.02.2003 in Betrieb genommen, läuft die Förderung am 31.12.2023 aus.

Einfamilienhaus mit Solaranlage und E-Auto

Was passiert nach Ablauf des Förderzeitraums?

Der Gesetzgeber hat vorerst mit der EEG-Novelle eine Anschlusslösung inklusive Einspeisevergütung für ausgeförderte Photovoltaikanlagen getroffen. Diese Lösung ermöglicht es, den (Überschuss-)Strom ihrer PV-Anlage bis 2027 weiter ins Stromnetz einzuspeisen und ihre Anlage vorerst wie gehabt zu belassen. Die Einspeisevergütung wird deutlich niedriger als der Fördersatz zum Installationszeitpunkt ausfallen und orientiert sich am Börsenstrompreis, dem sogenannten Jahresmarktwert Solar. Auf diese Weise hat der Gesetzgeber die Herausforderung des verbotenen „wilden Einspeisens“ umgehen können.

Alle Details über die EEG Novelle 2021 und die Auswirkungen auf die Weiterbetriebsoptionen können Sie in unserem Energieblog nachlesen.

Netzbetreiber ist nicht gleich Energieversorger

Als Energieversorger sind wir für die Bereitstellung und den Vertrieb, nicht jedoch für die Netzanschlusspunkte beim Kunden zuständig. Ihre PV-Anlage und deren Einspeisung haben Sie bei Ihrem Netzbetreiber angemeldet. Aufgrund der bestehenden gesetzlich geregelten „Unbundling“-Verordnung (zur Entflechtung verschiedener Marktrollen in der Energiewirtschaft) haben wir derzeit keine Angaben zu Ihrer PV-Anlage. Diese Daten liegen nur Ihrem Netzbetreiber, beispielsweise der Netze BW, vor.

Die Unbundling-Regeln fordern eine strikte Trennung von Energieversorgern, Energielieferanten und Netzbetreibern, da Strom- und Gasnetze als natürliches Monopol gelten, die auf diese Wiese reguliert werden. Die gesetzlichen Regelungen erlauben daher keinen Austausch von Daten zwischen den Institutionen, die über die vorgesehene Marktkommunikation hinausgehen. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir als Energieversorger nicht mit individuellen Angeboten auf Basis bestehender Verträge mit Ihrem Netzbetreiber auf Sie zukommen können.

Paar vor Haus mit Solaranlage
Welche Lösungen gibt es?

Auch nach Förder­ende vom Solar­strom profitieren

Läuft die Förderung der PV-Anlage durch das EEG aus, zeichnen sich für Sie als Anlagen­betreiber folgende Möglich­keiten ab:

  1. Sie speisen den Strom weiter­hin in das Strom­netz ein.
  2. Sie nutzen einen Teil Ihres Solar­stroms für den Eigen­verbrauch.
  3. Sie rüsten Ihre Anlage nach oder tauschen sie aus, um sie für den neuen Bedarf anzu­passen.
  4. Sie vermarkten Ihren Strom über einen Direkt­vermarkter.

Eine Übersicht über Ihre Möglich­keiten aus Sicht eines Netzbe­treibers finden Sie zum Beispiel auf der Website der Netze BW.

1. Weiterhin in das Stromnetz einspeisen

Dach eines Einfamilienhauses mit Solaranlage

Bei Einspeisung von Strom in das öffentliche Stromnetz erhalten Sie für Ihre Strommengen den Marktwert Solar abzüglich einer Vermarktungspauschale. Die Verrechnung erfolgt dabei – wie gehabt – über Ihren Netzbetreiber, bei dem Sie Ihre Anlage angemeldet haben.

Was bedeutet das für Sie als Anlagenbetreiber?
Der Marktwert Solar wird erst rückwirkend für das Jahr 2021 ermittelt werden. Aus den Werten des letzten Jahres würde sich für eine 5 kWp-Photovoltaikanlage und einer Erzeugungsmenge von 4.500 kWh pro Jahr beispielsweise bei Volleinspeisung eine Vergütung von rund 100 bis 120 Euro pro Jahr ergeben. Diese Berechnung basiert auf einem Marktwert Solar aus 2020 abzüglich einer Vermarktungspauschale von 0,4 ct/kWh. Daraus würde sich eine Vergütung von rund 2 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde ergeben.

Nachgefragt: Interview mit Familie Schneider

Porträtfoto eines älteren Ehepaares

„Unsere Anlage ist sieben kWp groß. Laut dem Internet könnten wir maximal 15% des produzierten Stroms direkt nutzen, was sich erstmal nach nicht besonders viel anhört. Man muss aber auch bedenken, dass unser Stromverbrauch mit 2500 kWh im Jahr verhältnismäßig niedrig ist. Nach einer Umrüstung könnten wir jährlich über 1000 kWh selbstproduzierten Strom kostenlos nutzen. Anders gesagt würden wir unsere Stromrechnung um 300 € senken. Und den überschüssigen Strom könnte man ins Netz einspeisen, was nochmal ungefähr 2-3 Ct pro kWh bringen würde. Das wären im Jahr auch nochmal über 150 € Erlös. Also ja, Eigenverbrauch wäre eine interessante Lösung. Nicht so schlecht, oder?“

2. Auf Eigenver­brauch umstellen und zum Selbst­versorger werden

SENEC-Speicher im Waschkeller

Indem Sie Ihre Solaran­lage auf Eigen­verbrauch umrüsten lassen und den erzeugten Strom selbst nutzen, können Sie Ihre Strom­kosten je nach Gegeben­heit um ca. 15 bis 30% senken. Mit Hilfe eines Batterie­speichers lässt sich der Eigenver­brauchsanteil sogar auf bis zu 70% erhöhen. Führen Sie selbst den Anlagen­check durch und schauen Sie, ob die SENEC.PionierCloud ein interessantes Angebot für Sie darstellt. Sie sparen sich den Stromein­kauf und können den von Ihrer Anlage produzier­ten Strom zu Hause nutzen.

Das EEG 2021 legt auch fest, dass Anlagen­betreiber bis auf Weiteres ihre bestehende Mess­technik verwenden dürfen und keine EEG-Umlage auf den Eigen­verbrauch erhoben wird (für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kWp und einer geringe­ren Eigenverbrauchs­menge als 30 MWh pro Jahr).

Ist eine Umstel­lung auf Eigen­verbrauch sinnvoll?

Ob sich eine Umrüs­tung auf Eigen­verbrauch für Sie lohnt, ergibt sich demnach aus der Stromkosten­ersparnis und den Kosten für die Umrüstung. Für genauere Informa­tionen zur Umrüstung des Messkon­zepts und Anpassungen Ihrer Bestands­anlage können Sie sich bei ihrem zuständigen Netz­betreiber erkundigen. Für das Netzge­biet der Netze BW finden Sie auf deren Webseite weitere Informa­tionen.

Die Ersparnis hängt dabei von der Erzeugungs­menge, Ihrem Strom­verbrauch und dem Verbrauchs­profil ab. Sollten Sie steuerbare Verbraucher besitzen oder über eine Anschaffung nachdenken (z.B. eine elektrische Wärme­pumpe, einen Batterie­speicher, eine Wallbox zum Laden eines Elektro­fahrzeugs), dann könnte außerdem ein Energie­managementsystem zu einer weiteren Erhöhung Ihres Eigenstrom­verbrauchs beitragen. Für die Umrüstung auf Eigen­verbrauch wenden Sie sich an bitte an Ihren Solarteur sowie Ihren Messstellen- bzw. Netzbe­treiber wie die Netze BW.

Nachgefragt: Ein Interview mit Familie Wenninger

Portraitfoto einer Familie

„Unsere Anlage ist zwei kWp groß und erzeugt ungefähr 1.800 kWh Strom im Jahr. Momentan sind wir noch ein dreiköpf­iger Haushalt und haben einen Strom­verbrauch von 4.000 kWh. Wir gehen davon aus, dass wir um die 40% des erzeugten Stroms direkt nutzen können. Damit sparen wir uns jährlich über 200 € Stromkosten. Zusätzlich können wir den ungenutz­ten Strom ins Netz einspei­sen. So könnten wir bis zu 200 € Gewinn mit unserer Anlage machen – das wird ein netter kleiner Zuschuss zum Studium für unsere Tochter.“

3. Austausch oder Nachrüstung Ihrer Anlage

Für den Fall, dass Ihre bisherige PV-Anlage Ihren jetzigen oder zukünftigen Strom­bedarf nicht deckt, können Sie bei uns auch eine neue PV-Anlage erwerben oder Ihre bestehende Anlage durch ein Repowering erweitern lassen. Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie bei unserem Tochterunternehmen Senec.

4. Sonstige Direktvermarktung

Sie besitzen eine große PV-Anlage über 30 kWp und interessieren sich für die Direktver­marktung Ihres Stroms an der Börse? Im Energieblog der Interconnector GmbH finden Sie weitere Informa­tionen und einen Wirtschafts­rechner.

Mit Solarstromrechner Sparpotenzial ermitteln
Welche Ansätze bietet die EnBW?

Ihr starker Partner für einen effizienten Anlagebetrieb

Das aktuelle EEG 2021 bietet bis 2027 eine Anschlusslösung für PV-Dachanlagen, die 20 Jahre nach EEG gefördert wurden. Die Anschlusslösung gilt für die Volleinspeisung und für die Überschusseinspeisung bei Eigenverbrauch. Dabei werden an die Anlagen vorerst kaum neue technische Anforderungen gestellt und die Anlage kann wirtschaftlich weiterbetrieben werden. Ein Umbau der Anlage auf Eigenstromnutzung vor Ort muss unter Berücksichtigung der Übergangslösung nicht direkt im Januar umgesetzt werden, sondern kann auch später stattfinden. Auf diese Weise wird es dem Anlagenbetreiber ermöglicht, den wirtschaftlichen Weiterbetrieb der Anlage in Ruhe zu prüfen und die beste Option ermitteln. Weiteres dazu lesen Sie in unserem Energieblog.

Mit Blick auf die gesetzlichen Entwicklungen als Übergangslösung und mit eventuell weiteren Verordnungen im Laufe des Jahres arbeiten wir als EnBW weiter an attraktiven Produktlösungen für PostEEG-Anlagen und unsere Kunden. Während der Nutzung der Übergangslösung eignet sich, unabhängig vom PostEEG Angebot, auch ein üblicher Stromtarif für Sie. Hier erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Tarife der EnBW.

Photovoltaik-Modul auf Dach

Kundenorientierte Produkt­entwicklung im „Pilotprojekt“

Seit Mai 2020 läuft unser einjähriges Pilotprojekt, bei dem sowohl PostEEG-Lösungen als auch ein Vorprodukt, das während des EEG-Förderzeitraums genutzt werden kann, verprobt werden. Die Testphase findet unter realen Bedingungen mit zehn Pilothaushalten und PV-Bestandsanlagen unterschiedlicher Generationen statt. Ziel des Projektes ist es vorrangig ein Produktangebot zu entwickeln, das die Kunden optimal auf die Zeit nach der EEG-Förderung vorbereitet und sie auch im Nachgang weiterhin begleiten soll.

Gestartet wurde das Pilotprojekt mit einer allgemeinen Kundenbefragung. Anschließend wurde in den Pilothaushalten eine Monitoringlösung verbaut, um vor Ort die Energieflüsse der Anlage und des Haushaltes transparent zu machen. Verprobt werden zusätzlich unter anderem eine Perfomance-Überwachung der PV-Anlagen sowie Batteriespeichersimulationen mit Echtzeitdaten. Durch regelmäßige Kundenfeedbacks richten wir somit die Gestaltung und Entwicklung unseres Produktangebots an den Anforderungen unserer Kunden aus.

Die wichtigsten Fragen und Antworten

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