EnBW wird die Kernkraftwerke Neckarwestheim I und Philippsburg 1 nach Ablauf des drei Monate dauernden Moratoriums nicht wieder anfahren
Karlsruhe. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG wird ihre Kernkraftwerke Neckarwestheim I und Philippsburg 1 für den Zeitraum zwischen dem Ablauf des dreimonatigen Moratoriums und der geplanten zeitnahen Änderung des Atomgesetzes nicht wieder anfahren und ans Netz nehmen.
Diesem Beschluss des Vorstands der EnBW unter Einbindung des Aufsichtsrats ist wiederum eine eingehende Diskussion und sorgfältige Abwägung der unterschiedlichen Argumente vorausgegangen. Ausschlaggebend war letztlich, wie schon beim Verzicht auf eine Klage gegen das Moratorium, die Abwägung zwischen einerseits kurzfristigen wirtschaftlichen Nachteilen und dem langfristigen Erhalt von Kundenbeziehungen und der Akzeptanz in der Gesellschaft und bei politischen Entscheidungsträgern andererseits.