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Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. Utz Claassen eingestellt

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Karlsruhe. Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mannheim gegen den EnBW-Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Utz Claassen wurde gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Ermittelt wurde, wie schon gegen seinen Amtsvorgänger Goll, wegen des Verdachts der unrichtigen Darstellung insbesondere im Hinblick auf den Konzernhalbjahresabschluss 2003. Dieser Vorwurf, den das Unternehmen stets als unbegründet erachtet hatte, ist somit auch formell ausgeräumt.

Die EnBW begrüßt diese Einstellung und die zügige und professionelle Arbeit der Staatsanwaltschaft in den letzten Wochen. EnBW und auch Herr Claassen persönlich sehen sich damit vollumfänglich in ihrer sachlichen wie rechtlichen Auffassung bestätigt. Prof. Dr. Utz Claassen: „Ich freue mich sehr über die erfolgte Einstellung. Dies belegt, dass alle Vorwürfe haltlos waren. Positiv für die Wahrnehmung als Staatsbürger ist für mich auch, dass dieses Ergebnis sogar ohne eine persönliche anwaltliche Vertretung möglich war.“

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