Telefax: Mobil: Telefon: Schließen Bild herunterladen nach oben Drucken
1276674780000 | Pressemitteilung

Gaspreiserhöhungen der EnBW waren rechtens

Bild herunterladen
Gaspreiserhöhungen der EnBW waren rechtens

Stuttgart. Das Landgericht Stuttgart hat heute eine Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart bestätigt, wonach die Preiserhöhungen der EnBW Gas GmbH in der Grundversorgung in den Jahren 2005 bis 2008 rechtens waren. Damit wurde auch die Rechtsauffassung der EnBW erneut bestätigt.

Die EnBW hat stets darauf verwiesen, dass sie unter Berücksichtigung der sonstigen Kosten nur ihre gestiegenen Gas-Bezugskosten an die Kunden weiter¬gegeben hat. Deshalb war das Vorgehen einiger Gas-Kunden, die unter Hinweis auf den Paragraph 315 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) den Preiserhöhungen widersprochen und zum Teil ihre Gasrechnungen gekürzt hatten, unbegründet.

Laut Paragraph 315 BGB müssen Preiserhöhungen in der Grundversorgung „billig“, also angemessen sein. In einem Grundsatz-Urteil vom 13. Juni 2007 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass Gasversorger, die lediglich veränderte Beschaffungskosten an ihre Kunden weitergeben, diese Vorgabe des BGB erfüllen. Den entsprechenden Nachweis hatte die EnBW Gas GmbH auch über regelmäßige, im Internet veröffentlichte Testate von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geführt.

Die EnBW hatte daraufhin die betroffenen Kunden über den aktuellen Stand der Rechtsprechung informiert und sie zugleich aufgefordert, ausstehende Zahlungen nunmehr zu begleichen. In einigen Fällen musste dies vor örtlichen Gerichten verhandelt werden. Neben dem heute bestätigten Urteil des Amtsgerichts Stuttgart liegt inzwischen auch ein rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Böblingen vor, das die Rechtsauffassung der EnBW stützt. Die EnBW wird auf der Grundlage der eindeutigen Rechtslage nochmals auf die verbliebenen Kunden, die weiterhin Zahlungen zurückhalten, zugehen.

Telefax: Mobil: Telefon:
Telefax: Mobil: Telefon:
Unternehmenskommunikation
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
Video anzeigen
YouTube Video anzeigen?

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise von YouTube.

Das könnte Sie auch interessieren