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Gemeinschaftskernkraftwerk Neckarwestheim 1: Kleinstleckage an einer Messleitung des Volumenregelsystems

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Beim Wiederanfahren von Block 1 des Gemeinschaftskernkraftwerks Neckarwestheim (GKN 1) nach der Revision 2003 wurde am 17. Juni 2003 eine Kleinstleckage an einer absperrbaren Messleitung (Nennweite 8 mm) des Volumenregelsystems festgestellt. Die schadhafte Stelle befindet sich in einer Schweißnaht der Messleitung, an die lediglich ein Manometer angeschlossen ist. Der Befund hatte weder radiologische noch sicherheitstechnische Auswirkungen. Als Ursache für den Befund wurde ein Bindefehler bei der Schweißung festgestellt, welcher bei der Fertigung entstanden ist . Die Schweißnaht wurde umgehend repariert.

Der Befund ist meldepflichtig und wird nach den nationalen Meldekriterien der Kategorie N (Normalmeldung) und nach der internationalen Bewertungsskala - INES - der Stufe 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) zugeordnet.

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