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1378389600000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN I: Befunde an Halterungs- und Stützkonstruktionen der Notstromaggregate

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Im abgeschalteten Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) sind bei der routinemäßigen Wartung von Notstromaggregaten an mehreren Halterungen für Rohrleitungen der Aggregatkühlung Rissbefunde festgestellt worden.

Die Inspektion weiterer Halterungs- und Stützkonstruktionen an den Aggregaten ergab vergleichbare Befunde. Die Instandsetzung wurde umgehend eingeleitet. Die Ursachenklärung dauert noch an. Die Funktion der Notstromaggregate war jederzeit gewährleistet.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat die Befunde fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und sie vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Sie liegen damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Die Befunde hatten keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor, der 1976 in Betrieb genommen wurde. Infolge einer von der Bundesregierung beschlossenen Änderung des Atomgesetzes im Rahmen der Energiewende wurde der Betrieb 2011 eingestellt. Die Anlage befindet sich nunmehr im sogenannten Nachbetrieb. Die EnBW Kernkraft GmbH bereitet die Stilllegung und den Abbau der Anlage vor.

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