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1411021800000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN II: Befunde an Drosselkörpern während der Revision

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Im Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II), der momentan zur Durchführung der Jahresrevision abgeschaltet ist, wurden alle Drosselkörper im Reaktordruckbehälter einer Prüfung unterzogen. Dabei wurde an sechs der insgesamt 132 Drosselkörper jeweils ein Bruch der Druckfeder festgestellt.

Drosselkörper sind passive Bestandteile des Reaktorkerns. Sie verbessern die Strömungsverhältnisse des Kühlmittels, das die Brennelemente umgibt, haben jedoch keine sicherheitstechnische Funktion. Mit den Druckfedern werden die Drosselkörper zwischen den Brennelement-Köpfen und dem oberen Kerngerüst verspannt. Auch beim Bruch einer solchen Feder verbleibt der Drosselkörper in seiner Position und erfüllt weiterhin seine Funktion.

Die Drosselkörper mit gebrochenen Druckfedern werden während der Revision ausgetauscht.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat die Befunde fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und sie vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Sie liegen damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Die Befunde hatten keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2013 rund elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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