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1429624816000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN II: Druckabfall in Startluftflasche eines Notstromaggregats

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Im Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) wurde über eine automatische Meldung ein Druckabfall in einer Startluftflasche eines Notstromaggregats angezeigt. Die Druckluft wird für den Start des Aggregats benötigt. Im Bedarfsfall hätte das Aggregat mit der Druckluft aus zwei weiteren, redundant vorhandenen Startluftflaschen gestartet werden können. Der Druckabfall wurde durch eine geringe Leckage an einer Absperrarmatur verursacht. Die Armatur wurde umgehend abgedichtet und der geforderte Druck in der Startluftflasche wieder hergestellt.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2014 über elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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