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1220417880000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN II: Geringfügige Undichtigkeit an einer Kleinleitung des Deckeldichtungssystems des Reaktordruckbehälters

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Im Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) wurde bei planmäßigen Prüfarbeiten im Rahmen der derzeit laufenden Revision – also bei abgeschalteter Anlage – eine geringfügige Undichtigkeit an einer Kleinleitung festgestellt. Die Leitung ist Teil der Überwachung der Deckeldichtung des Reaktordruckbehälters. Der betroffene Leitungsabschnitt wird noch während der Revision ausgetauscht. Die Überwachung der Deckeldichtung war durch die Undichtigkeit der Kleinleitung nicht beeinträchtigt.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat das Ereignis fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und es vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Es liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2007 über elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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