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1393248600000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 1: Befunde an einzelnen Wand- und Deckendurchführungen

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Im abgeschalteten Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) wurde im Rahmen eines laufenden Programms zur systematischen Überprüfung und Ertüchtigung von baulichen Brandschutzeinrichtungen Mängel an einzelnen Wand- und Deckendurchführungen festgestellt. An den entsprechenden Stellen war der Bereich zwischen den Wand- bzw. Deckenöffnungen und den durchgeführten Rohrleitungen nicht optimal verschlossen. Die Durchführungen wurden unverzüglich instand gesetzt. KKP 1 verfügt über ein mehrfach gestaffeltes Brandschutzsystem, so dass die Befunde keine Auswirkungen auf den Brandschutz der Anlage hatten.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat die Befunde fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und sie vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Sie liegen damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Die Befunde hatten keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Siedewasserreaktor, der 1979 in Betrieb genommen wurde. Infolge einer von der Bundesregierung beschlossenen Änderung des Atomgesetzes im Rahmen der Energiewende wurde der Betrieb 2011 eingestellt. Die Anlage befindet sich nunmehr im sogenannten Nachbetrieb. Die EnBW Kernkraft GmbH bereitet die Stilllegung und den Abbau der Anlage vor.

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