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1325668440000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 1: Defekt am Lüfter eines Raumkühlgerätes festgestellt

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Im Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) wurde bei Instandhaltungsmaßnahmen ein Defekt am Lüfter eines Raumkühlgerätes festgestellt. Mit dem Gerät wird die Luft in einem Raum gekühlt, in dem zwei Pumpen eines Kühlsystems stehen. Deren Funktion war durch redundante Systeme jederzeit gewährleistet. Der Lüfter wird instandgesetzt.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat das Ereignis fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und es vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Es liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Siedewasserreaktor, der 1979 in Betrieb genommen wurde. Infolge der von der Bundesregierung beschlossenen Änderung des Atomgesetzes im Rahmen der Energiewende (Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes) wurde der Betrieb 2011 eingestellt. In 32 Betriebsjahren erzeugte KKP 1 mehr als 195 Milliarden Kilowattstunden Strom und versorgte jährlich etwa 1,5 Millionen Haushalte. Die Anlage ersparte der Umwelt über 188 Millionen Tonnen des klimaschädlichen CO2. Sie befindet sich nunmehr im sogenannten Nachbetrieb. Die EnKK bereitet die Stilllegung und den Abbau der Anlage vor.

Weitere, grundlegende Informationen zu Meldepflichtigen Ereignissen finden Sie auf den Internet-Seiten der EnBW Kernkraft GmbH

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