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1368792000000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 1: Geringfügige Undichtigkeit an der Kühlleitung eines Pumpenmotors

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Im abgeschalteten Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) ist eine geringfügige Undichtigkeit an der Kühlleitung eines Pumpenmotors festgestellt worden. Die Pumpe gehört zu einem Nachkühlsystem, das im derzeitigen Anlagenzustand nicht benötigt, aber aus formalen Gründen noch betriebsbereit gehalten wird.

Die Kühlung des Motors war aufgrund der geringen Größe der Undichtigkeit gewährleistet. Durch die Kühlleitung wird Rheinwasser bzw. Grundwasser aus einem Brunnen geführt. Die betroffene Stelle der Kühlleitung wurde umgehend abgedichtet.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Siedewasserreaktor, der 1979 in Betrieb genommen wurde. Infolge der von der Bundesregierung beschlossenen Änderung des Atomgesetzes im Rahmen der Energiewende (Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes) wurde der Betrieb 2011 eingestellt. Die Anlage befindet sich nunmehr im sogenannten Nachbetrieb. Die EnBW Kernkraft GmbH bereitet die Stilllegung und den Abbau der Anlage vor.

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