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1435647600000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 1: Geringfügige Undichtigkeit an einer Rohrleitung

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Im abgeschalteten Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) wurde bei einer wiederkehrenden Prüfung eine geringfügige Undichtigkeit an einer Rohrleitung des Reservewassersystems festgestellt. Das System dient im derzeitigen Anlagenzustand bei Bedarf der Kühlung eines Notstromdiesels sowie der Klimatisierung von Anlagenräumen. Es wird mit Brunnenwasser gespeist. Die Funktion des Reservewassersystems wäre trotz der Undichtigkeit im Bedarfsfall jederzeit gewährleistet gewesen. Außerdem könnte das System auch mit Rheinwasser bespeist werden. Die Undichtigkeit wurde umgehend behoben.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Siedewasserreaktor, der 1979 in Betrieb genommen wurde. Infolge einer von der Bundesregierung beschlossenen Änderung des Atomgesetzes im Rahmen der Energiewende wurde der Leistungsbetrieb 2011 eingestellt. Die Anlage befindet sich nunmehr im sogenannten Nachbetrieb. Die EnBW Kernkraft GmbH bereitet die Stilllegung und den Abbau der Anlage vor.

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