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1145616120000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 1: Reaktorschnellabschaltung bei Revisionsbeginn

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Wie bereits am 18. April 2006 veröffentlicht, kam es beim geplanten Abfahren von Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg für die jährliche Revision zu einer vorzeitigen Reaktorschnellabschaltung. Eine Reaktorschnellabschaltung ist eine sicherheitsgerichtete, automatisch ablaufende Maßnahme. Sie wird ausgelöst, wenn ein Parameter der Anlage von einem definierten Wert abweicht.

Als der Reaktor bereits auf etwa zehn Prozent Leistung heruntergefahren war, sank der Füllstand des Reaktordruckbehälters unter einen definierten Wert ab. Deshalb erfolgte auslegungsgemäß die automatische Schnellabschaltung. Der Füllstand blieb jedoch jederzeit für die Kühlung der Brennelemente im Reaktordruckbehälter ausreichend.

Ursache für das Absinken des Füllstandes war, dass die zu diesem Zeitpunkt betriebene Hauptkondensatpumpe zuwenig Kühlmittel in den Behälter gepumpt hat. Eine zweite Hauptkondensatpumpe war zuvor außer Betrieb genommen worden. Eine weitergehende Analyse dieses Vorgangs dauert noch an.

Der Betreiber, die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, stuft den Befund als meldepflichtig ein und ordnet ihn vorläufig der Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) zu. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen oder die Umgebung.

Der Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Siedewasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 926 Megawatt. Die Anlage ging 1979 in Betrieb und hat im Jahr 2005 über sechs Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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