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1368185400000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 2: Von Herstellerangaben abweichende Leistungsdaten von Getrieben

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Im Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) wurde festgestellt, dass Leistungsdaten von Getrieben nicht mit den Herstellerangaben übereinstimmen. Die Getriebe werden zum Öffnen und Schließen von Absperrklappen verwendet. In Block 2 sind vier solcher Getriebe bei Absperrklappen in Zwischenkühlkreisläufen im Einsatz.

Der Befund hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Funktionstüchtigkeit der Getriebe bzw. der Absperrklappen. Die ordnungsgemäße Funktion wurde beim Einbau der Getriebe nachgewiesen. Im Betrieb gab es keine Auffälligkeiten. Bis zur weiteren Klärung werden jedoch vorsorglich keine weiteren Getriebe des betroffenen Herstellers eingebaut.

Der Befund hat keine sicherheitstechnische Bedeutung, wird aber aufgrund seiner Systematik als meldepflichtig eingestuft. Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund deshalb fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Der Befund liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.468 Megawatt. Die Anlage ging 1984 in Betrieb und hat im Jahr 2012 rund elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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