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Meldepflichtiges Ereignis im Gemeinschaftskernkraftwerk Neckar, Block I

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Bei einer Wiederkehrenden Prüfung bei Volllastbetrieb in Block I des Gemeinschaftskernkraftwerks Neckar wurde am 23. September 2002 festgestellt, dass ein Einspeiseschalter, über den eine 0,4 Kilovolt-Notstromschiene der Redundanz 2 mit Spannung versorgt wird, nicht wie vorgesehen zuschaltete. Daraufhin wurde der Einspeiseschalter durch einen Reserveschalter ersetzt und die Prüfung anschließend erfolgreich wiederholt. Zur genauen Ursachenklärung wird der defekte Schalter näher untersucht. Aufgrund der fehlenden Spannungsversorgung der Notstromschiene der Redundanz 2 hätte bis zum Abschluss des Schaltertausches im Anforderungsfall ein Strang des viersträngig aufgebauten Sicherheitssystems nicht vollständig zur Verfügung gestanden. Die auslegungsgemäße Funktion der Sicherheitssysteme, welche die Verfügbarkeit von zwei der vier Stränge verlangt, war jedoch jederzeit gewährleistet.

Das Ereignis ist meldepflichtig und wird nach derzeitigem Kenntnisstand vorläufig in Kategorie N (Normalmeldung), INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung), eingestuft.

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