Rechtsstreit Claassen gegen EnBW einvernehmlich beigelegt
Karlsruhe. Das Landgericht Karlsruhe hat im Rechtsstreit Prof. Dr. Utz Claassen gegen die EnBW Energie Baden-Württemberg AG den beiden Parteien den Abschluss eines Vergleichs vorgeschlagen. Der Aufsichtsrat der EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat in seiner heutigen Aufsichtsratssitzung einem entsprechenden Vergleich zugestimmt.
Zu diesem Vergleich erklären die Parteien:
„Die EnBW AG und Herr Prof. Dr. Utz Claassen haben den beim Landgericht Karlsruhe anhängigen Rechtsstreit wegen der Zahlung eines Übergangsgeldes einvernehmlich auf Vorschlag des Gerichts beigelegt. Im Hinblick auf die offenen Rechtsfragen erhält Herr Prof. Dr. Utz Claassen eine einmalige Abgeltung in Höhe von EUR 2,5 Mio. Darin ist das schon für die Zeit vom 1. Mai 2008 bis 30. November 2008 gezahlte Übergangsgeld enthalten.“