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1443169800000 | Meldepflichtiges Ereignis

Standort-Zwischenlager GKN: Abweichung von spezifizierten Werten an den Krananlagen

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Im Standort-Zwischenlager des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN) sind bei einer geplanten regelmäßigen Prüfung der beiden Krananlagen Abweichungen festgestellt worden. Einzelne Elemente der Steuerung entsprachen nicht den Spezifikationen. Die Funktion der beiden Krananlagen war durch die Abweichungen jedoch nicht beeinträchtigt. Mit der Anpassung an die spezifizierten Werte wurde umgehend begonnen.

Die Befunde geben Hinweise auf Systematik und werden deshalb als meldepflichtig eingestuft. Der Betreiber des Standort-Zwischenlagers, die EnBW Kernkraft GmbH, hat die Befunde fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und sie vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingeordnet. Der Vorgang liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Die Befunde hatten keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb des Standort-Zwischenlagers.

Das Standort-Zwischenlager befindet sich auf dem Kraftwerksgelände in Neckarwestheim und ist seit Dezember 2006 in Betrieb. Dort werden abgebrannte Brennelemente aus dem Betrieb der Kernkraftwerke GKN I und GKN II in geeigneten Behältern – den sogenannten Castoren – sicher aufbewahrt, bis sie in ein Endlager des Bundes überführt werden. Das Standort-Zwischenlager bietet Stellplätze für 151 Behälter mit abgebrannten Brennelementen, davon sind aktuell 53 Plätze mit beladenen Behältern belegt.

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