
Fragen und Antworten: Rechnung & Zahlung
Wir helfen gern weiter, wenn Sie weitere Informationen benötigen.
Häufige Fragen zur Rechnung
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Sobald Ihr Netzbetreiber uns Ihren Zählerstand gemeldet hat, wird Ihre Rechnung erstellt und an Sie per Post gesendet oder wenn Sie bereits auf Online-Rechnung umgestellt haben, finden Sie Ihre Gas- oder Stromrechnung im Kundenportal Meine EnBW.
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Falls Sie vom klassischen Versand Ihrer Rechnung per Post auf die komfortablere Online-Rechnung umsteigen möchten, geht das ganz einfach über unser Kundenportal Meine EnBW. Melden Sie sich dazu mit Ihrem Benutzernamen und Passwort im Portal an. Nach der erfolgreichen Anmeldung wählen Sie unter "Finanzen" den Punkt "Rechnungsversand". Hier lässt sich die Versandart anpassen. Dieser Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos.
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Viele EnBW Kunden haben schon auf Online-Rechnung umgestellt – machen Sie mit.
Ihre Vorteile:- Ganz einfach die Umwelt schonen.
- Bequem und sicher Ihre Rechnung im Kundenportal Meine EnBW ansehen, herunterladen oder auf dem PC abspeichern.
- Kein lästiges Abheften in Ordnern mehr. Oder bei Bedarf nur die wirklich erforderlichen Seiten ausdrucken.
- Rund um die Uhr Zugriff auf das Kundenportal Meine EnBW, sogar unterwegs mit dem Smartphone.
Jetzt umstellen
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Nachdem Ihr Netzbetreiber bei Ihnen vorbeigeschaut und uns Ihren Zählerstand mitgeteilt hat, erstellen wir Ihre Rechnung.
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Ja, Sie können ihre Jahres- oder Schlussrechnung auch in monatlichen Raten begleichen. Dies gilt jedoch nicht für die monatlichen Abschlagszahlungen, die nicht in Raten beglichen werden können.
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Sie haben die Möglichkeit, Rechnungen zu einem festgelegten Wunschabrechnungstermin buchen zu lassen. Dieser Service ist jedoch kostenpflichtig.
Häufige Fragen zur Zahlung
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Ihr Abschlag ist eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch. Deshalb ist es für uns so wichtig, dass Sie uns beim Bestellen Ihres Tarifs angeben, wie viel Strom oder Gas Sie schätzungsweise in einem Jahr verbrauchen. Hier können Sie sich ganz einfach an Ihrer letzten Strom- oder Gasrechnung orientieren.
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Ihr monatlicher Abschlag beruht auf Ihrem Jahresverbrauch, welchen Sie uns beim Abschluss Ihres Vertrages mitteilen. Wenn Sie Ihren eigenen Gas- oder Stromabschlag berechnen möchten, können Sie das ganz bequem online machen: Im Kundenportal Meine EnBW haben Sie mit der Abschlagsberechnung die Möglichkeit, Ihren Abschlag individuell nach Ihrem monatlichen Verbrauch anzupassen um unnötige Nachzahlungen zu vermeiden.
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Bei Ihrem Vertragsabschluss können Sie zwischen den Zahlungsarten „Automatischer Bankeinzug“ und „Monatliche Überweisung“ für Ihre Abschlagszahlung wählen. Sie möchten Ihre Zahlungsart ändern? Im Kundenportal Meine EnBW ist eine Änderung ganz einfach möglich.
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Zu Beginn Ihrer Strom-/Gaslieferung wird die Höhe Ihres monatlichen Abschlags aufgrund Ihrer Angaben errechnet. Nach Beginn der Lieferung können Sie Ihren Abschlag ganz individuell anpassen. Die EnBW Abschlagsberechnung im Kundenportal Meine EnBW hilft Ihnen dabei, den optimalen und auf Ihren Verbrauch abgestimmten Gas- und Stromabschlag zu berechnen.
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Nein, eine Möglichkeit zur Barzahlung ihrer Rechnung bieten wir nicht an. Sie können Ihre Rechnung auf Wunsch jedoch gerne selbst überweisen, oder Sie nutzen den bequemeren Weg per SEPA-Lastschriftmandat.
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Falls Sie sich für die Zahlungsart „Automatischer Bankeinzug“ entschieden haben, benötigen wir von Ihnen ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat. Dieses können Sie schnell und bequem über unser Kundenportal Meine EnBW erteilen.
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Die Bankverbindung der EnBW lautet wie folgt:
Kreditinstitut: BW Bank
IBAN: DE56600501017402051588
BIC: SOLADEST600
Bankleitzahl: 600 501 01
Kontonummer: 7402051588Bitte beachten Sie, dass bei Überweisungen immer Ihre Vertragskontonummer im Verwendungszweck angegeben werden muss.
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Nein, dabei handelt es sich um einen Betrugsversuch. Leider werden immer wieder EnBW-Kunden am Telefon von unbekannten Anrufern belästigt, die sich als EnBW-Mitarbeiter ausgeben: Der Anrufer behauptet, man wolle den Kunden ein Guthaben zurückzahlen, und benötige dazu die Bankdaten des Angerufenen. In vielen dieser Fälle werden türkischsprachige Kunden auf Türkisch angerufen.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass EnBW-Mitarbeiter Sie niemals anrufen und Sie bezüglich der Auszahlung eines Guthabens zur Herausgabe Ihrer Bankdaten auffordern würden. Bitte seien Sie vorsichtig und geben Sie Ihre Bankdaten nicht preis, wenn Sie einen solchen Anruf erhalten.
Häufige Fragen zu Mahnungen
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Konnten wir nach der Fälligkeit einer Rechnung keinen Zahlungseingang verbuchen, versenden wir zunächst eine gebührenfreie Zahlungserinnerung. Erst nach dem weiteren Ausbleiben eines Zahlungseinganges sprechen wir eine Mahnung aus, die wiederum mit Mahngebühren verbunden ist.
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Ja, die Mahngebühren sind rechtlich festgelegt. Zuletzt haben wir unsere Gebühren zum 01.01.2020 den derzeit geltenden Bestimmungen angepasst und überprüfen diese auch weiterhin in regelmäßigen Abständen.
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Zunächst erhalten Sie von uns eine Erinnerung, dass eine Rate offen steht. Können wir auch dann keinen Zahlungseingang verbuchen, deaktivieren wir die Vereinbarung zur Ratenzahlung und stellen den gesamten noch offenen Rechnungsbetrag zur sofortigen Zahlung fällig.
Haben Sie noch weitere Fragen?
Die Zufriedenheit unserer Kunden hat für uns höchste Priorität. Wenn Sie Ihr Thema oder Ihre Frage nicht gefunden haben oder weitere Informationen wünschen, sind wir gern persönlich, telefonisch oder über unser Kontaktformular für Sie da.