Erläuterung zu Ihrer Gasrechnung
Sie möchten Ihre Gasrechnung besser verstehen? Wir helfen Ihnen gerne dabei! Im Folgenden haben wir eine Beispielrechnung für Sie erstellt. Wählen Sie einfach die gewünschte Musterrechnungsseite und dort die Ziffer des für Sie relevanten Seitenabschnittes. In der zugehörigen Infobox auf der rechten Seite finden Sie die jeweilige Detailerläuterung. Und schon wissen Sie, was sich hinter dem jeweiligen Punkt verbirgt.
Seite 1: Kunden- und Rechnungsdaten
Vertrags-Nr.: Pro Abnahmestelle vergeben wir eine Vertragskontonummer. Darunter führen wir Ihr Kundenkonto. Das bedeutet, dass wir hier Ihren gesamten Zahlungsverkehr erfassen.
Rechnungs-Nr.: Jede Rechnung hat bei uns eine eigene Rechnungsnummer. Das hilft uns dabei, Ihnen bei Rechnungsfragen schnell die richtigen Antworten zu geben. Denn dank ihr wissen wir immer genau, um welche Rechnung es sich handelt. Geben Sie deshalb bei Fragen zur Rechnung immer diese Nummer an.
Zähler-Nr.: Die Zählernummer ist ein eindeutiges Erkennungsmerkmal Ihres Gaszählers. Sie finden sie auch direkt auf dem Zähler, der sich in der Regel im Keller oder Hausflur befindet. Die Zählernummer unterscheidet sich von der Gerätenummer.
Marktlokations-ID: Die Marktlokations-Identifikationsnummer, kurz MaLo-ID, setzt sich aus elf Ziffern zusammen. Sie ist ein eindeutiges Identifikationsmerkmal Ihrer Lieferstelle.
An der Betreffzeile erkennen Sie auf einen Blick, um was für eine Rechnung es sich handelt – am gängigsten ist die Jahresrechnung. Bei bestimmten Verträgen erhalten Sie auch eine Monatsrechnung. Bei einem Umzug oder Auszug kennzeichnen wir die damit verbundene Rechnung im Betreff als Ihre Schlussrechnung. Also: Ganz gleich, was für eine Rechnung wir Ihnen schicken – am Betreff erkennen Sie sofort, wofür Sie diese erhalten.
Hier finden Sie den Zeitraum, für den wir Ihnen die aufgeführten Energiekosten in Rechnung stellen.
Je nachdem, womit Sie von uns beliefert werden, finden Sie hier die Versorgungsart wieder, für die Sie diese Rechnung erhalten: Strom, Gas, Wasser, Schmutzwasser oder gleich mehrere Versorgungsarten zusammen.
Hier finden Sie Ihre gesamten Energiekosten für den oben genannten Zeitraum. Werden Sie gleich mit mehreren Versorgungssparten von uns beliefert, finden Sie hier jede Versorgungsart einzeln aufgeführt (Strom, Gas, Wasser und/oder Schmutzwasser).
Entsprechend dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) wurde vom Staat durch die gewährte Entlastung (Soforthilfe) der Dezember-Abschlag kompensiert. Hier sehen Sie, wie hoch die Soforthilfe für den Monat Dezember war. Weitere Infos zur Soforthilfe und zur Berechnung finden Sie hier.
Sollten die Regelungen der Energiepreisbremse für Sie gegriffen haben, finden Sie hier Ihren Entlastungsbetrag. Sollte bei Ihnen die Energiepreisbremse keine Anwendung gefunden haben, haben Sie bereits von attraktiven Gaspreisen profitiert.
In dieser Spalte finden Sie Ihr Guthaben, das Sie von uns erstattet bekommen. Haben Ihre monatlichen Abschläge nicht ganz ausgereicht, um Ihre Jahres-Energiekosten zu decken, erscheint hier eine Nachzahlung.
Seite 2: Ihre Gasrechnung im Detail und Ihr Gasverbrauch (1/2)
In dieser Tabelle finden Sie alle Zahlungen, die Sie im Abrechnungsjahr an uns geleistet haben.
Details Zahlungen:
Für Ihren Jahres-Energieverbrauch zahlen Sie in der Regel insgesamt 12 monatliche Vorauszahlungen – genannt „Abschläge“. Die Höhe Ihres Abschlagsbetrags richtet sich ganz nach Ihrem persönlichen Verbrauchsverhalten. Auch ein Grund- oder Verbrauchspreis-Rabatt kann die Höhe Ihres Abschlags beeinflussen. Ziehen Sie neu ein, richtet sich Ihr monatlicher Abschlag nach unseren Erfahrungswerten, bis wir Ihre eigenen Verbrauchswerte als Basis nehmen können.
Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ wird der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf 7 Prozent reduziert. Diese Steuersenkung wurde in Ihrer Rechnung berücksichtig.
Entsprechend dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) wurde vom Staat durch die gewährte Entlastung (Soforthilfe) der Dezember-Abschlag kompensiert. Deshalb haben wir für Dezember keinen Abschlag eingezogen. Weitere Infos zur Soforthilfe finden Sie hier.
In diesen Zeilen können Sie vergleichen, wie viel Strom, Gas oder Wasser Sie im Vergleich zum Vorjahr verbraucht haben. So erkennen Sie auf einen Blick Veränderungen in Ihrem Verbrauchsverhalten.
Hier sehen Sie, wie sich ihr jeweiliger Energieverbrauch im Einzelnen zusammensetzt.
Diese Nummer gibt Ihrem Zähler einen Namen – mit ihr lässt er sich schnell identifizieren. Die Nummer finden Sie direkt unter dem Zählwerk auf der Vorderseite Ihres Zählers.
Hier sehen Sie, in welchem Zeitraum Ihnen wie viele Kilowattstunden berechnet wurden. Wenn sich mitten im Abrechnungsjahr Tarife, Zähler oder Preise verändert haben, weisen wir Ihren Verbrauch in mehreren Zeilen aus. Übrigens: Auch zu jedem Jahreswechsel grenzen wir diesen immer ab.
Damit Sie den Überblick behalten, listen wir Ihnen genau auf, wie Ihr alter und neuer Zählerstand aussieht. Aus dem Differenzbetrag ergibt sich Ihr Verbrauch. Die hochgestellten Ziffern geben Ihnen Auskunft darüber, ob es sich beim jeweiligen Zählerstand um einen von Ihnen oder von uns abgelesenen Verbrauch oder einen rechnerisch ermittelten Verbrauch handelt.
Die Menge gibt an, wie viel Gas (in m³) im entsprechenden Zeitraum verbraucht wurde.
Der Brennwert zeigt Ihnen an, welche Energiemenge bei der Verbrennung des Erdgases freigesetzt wird. Der Wert ist abhängig von der Qualität des Erdgases. Da Erdgas ein Naturprodukt ist, unterscheidet es sich in seiner Qualität und damit auch die enthaltene Energiemenge, die bei Verbrennung freigesetzt wird. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Die Zustandszahl gibt das Verhältnis des Gasvolumens im Normzustand zum Gasvolumen im Betriebszustand wieder. Denn verschiedene Faktoren wirken sich auf die Menge an Erdgas in einem Kubikmeter aus: Höhenlage, Temperatur, aber auch Schwankungen im Luftdruck. Weitere Infos finden Sie hier.
Um Ihren Verbrauch zu berechnen, wird Ihre verbrauchte Menge (Punkt 16) von m³ in kWh umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt folgendermaßen: Verbrauch in m³ x Brennwert x Zustandszahl = Energie in kWh.
Weitere Infos und Hintergründe zur Berechnung des Gasverbrauchs haben wir Ihnen in unserem Magazin bereitgestellt: Gasverbrauch berechnen: Umrechnung von m3 in kWh.
Seite 3: Ihr Rechnungsbetrag im Detail
Ihr Rechnungsbetrag besteht aus einem Grundpreis und einem Verbrauchspreis. Falls es innerhalb des Abrechnungszeitraums einen Tarif-, Zähler- oder Jahreswechsel gab oder sich Ihre Preise geändert haben, wird auch hier jede Position in mehreren Zeilen ausgewiesen - und zwar immer für den entsprechenden Zeitraum. Ganz rechts in der jeweiligen Spalte haben wir natürlich auch immer die Summe für Sie ausgerechnet.
Der Grundpreis ist fester Bestandteil Ihres Tarifs. Er beinhaltet z.B. die Miete für Ihren Zähler. Dieser wird bei uns immer tagesgenau abgerechnet. Ihr Vorteil dabei: So zahlen Sie nur, was innerhalb Ihres Abrechnungszeitraums tatsächlich angefallen ist. Wenn sich mitten im Abrechnungsjahr Preise, Tarife oder Zähler verändert haben, weisen wir auch Ihren Grundpreis in mehreren Zeilen aus - und zwar immer für den jeweiligen Zeitraum.
Die gesamten Netto-Energiekosten für die entsprechende Sparte werden in diesem Kasten noch um die Umsatzsteuer ergänzt. Daraus ergeben sich Ihre Brutto-Energiekosten für die jeweilige Verbrauchsart, die Sie auf der ersten Rechnungsseite aufgelistet sehen (siehe Punkt 5).
In dieser tabellarischen Übersicht erfahren Sie wie sich Ihr Rechnungsbetrag zusammensetzt und welche Steuern, Abgaben und Netznutzungsentgelte wir für Sie abführen.
Info zur Steuersenkung bei Gas
Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ wird der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf 7 Prozent reduziert. Diese Steuersenkung wurde in Ihrer Rechnung berücksichtigt.
Die Zwischensumme ergibt sich aus der Verrechnung Ihrer tatsächlich geleisteten Zahlungen (s. Abschnitt 9) und den angefallenen Kosten (s. Abschnitt 23). Und unter Berücksichtigung der Energiepreisbremse und der Soforthilfe ergibt sich für Sie entweder ein Guthaben oder auch eine Nachzahlung. Diese einzelnen Positionen finden Sie auch auf Ihrem Rechnungs-Deckblatt.
Bei jeder Jahresrechnung prüfen wir für Sie, ob Ihre Abschläge vielleicht zu hoch oder zu niedrig angesetzt wurden. Ob wir den Abschlagsbetrag anpassen, hängt von Ihrer Rechnung ab: Haben Sie ein hohes Guthaben, können wir Ihren Abschlag für den nächsten Abrechnungszeitraum senken. Ein hoher Nachzahlungsbetrag zeigt, dass Ihr Abschlag nicht gut zu Ihrem Verbrauchsverhalten passt. In diesen Fällen erhöhen wir Ihren Abschlag, um Ihnen bei der nächsten Jahresrechnung Nachzahlungen weitestgehend zu ersparen. Im Abschlagsplan können Sie sehen, wann der neue Abschlag immer fällig wird.
Übrigens: Bei der Ermittlung Ihres neuen Abschlags wurden die Entlastungen bereits mit eingerechnet.
Seite 4: Weitere Informationen zu Ihrer Rechnung
In der Übersicht erfahren Sie, wie sich Ihr Rechnungsbetrag zusammensetzt und welche Steuern, Abgaben und Netznutzungsentgelte wir für Sie abführen.
Seit Januar 2023 ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG) in Kraft. Das Gesetz soll eine faire Verteilung der CO₂ Kosten zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen ermöglichen. Wir haben Ihnen auf dieser Seite genau aufgeschlüsselt, wie sich Ihre CO₂ Kosten zusammensetzen. Wenn Sie genau berechnen möchten, ob und welche Kosten Sie geltend machen können, dann schauen Sie gerne hier.
Seite 5: Ihr Gasverbrauch im Vergleich
Hier sehen Sie auf einem Blick wie viel Strom Sie im Vergleich zum Vorjahr verbraucht haben. Darüber hinaus können Sie vergleichen, wie sich Ihr eigener Jahresverbrauch zu dem von Vergleichskundengruppen verhält und so Ihr Verbrauchsverhalten besser einschätzen.
Seite 6: Informationen zur Dezember-Soforthilfe und zur Berechnung der Energiepreisbremse
Entsprechend dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) wurde vom Staat durch die gewährte Entlastung (Soforthilfe) der Dezember-Abschlag kompensiert. Deshalb haben wir für Dezember keinen Abschlag eingezogen. Weitere Infos zur Soforthilfe finden Sie hier.
Am 16.12.2022 wurden die Gesetze für die Gas-/Wärme- und Strompreisbremse auf den Weg gebracht. Der Gas-/Wärme- und Strompreisdeckel gilt ab dem 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 mit einer Laufzeit bis Ende 2023. Die Gesetze sind vorerst bis Ende 2023 befristet. Wir haben Ihnen auf dieser Seite detailliert aufgeschlüsselt, wie sich Ihr Entlastungsbetrag zusammensetzt.
Sie möchten noch mehr Informationen rund um die Energiepreisbremse und wie sich die Entlastung berechnet? Dann haben wir Ihnen hier weitere Details zu Gas-/Wärme- und Strompreisbremse zusammengefasst.
Das Entlastungskontingent gibt an, wie viel Ihres prognostizierten Verbrauchs ab 1.1.2023 für die Berechnung des Entlastungsbetrags herangezogen wird. Wichtig: Für die Entlastung werden 80 % Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs herangezogen. Die Jahresverbrauchsprognose hat Ihr Energielieferant auf Basis Ihres Verbrauchs im September 2022 abgegeben. Je nachdem wann Sie Ihre Rechnung erhalten, wird das Entlastungskontingent anteilig für die zurückliegenden Monate in 2023 berechnet.
Weitere Infos finden Sie hier: Informationen zu Gas-/Wärme- und Strompreisbremse.
Anhand Ihres berechneten Entlastungskontingents aus Abschnitt 31 finden Sie hier den Entlastungsbetrag aus der Energiepreisbremse. Wichtig: Die Regelungen der Energiepreisbremse greifen nur, wenn Ihr Verbrauchspreis über 12 ct (brutto) liegt. Wenn das nicht der Fall ist, haben Sie bereits von einem attraktiven Gaspreis profitiert und erhalten keine separate Entlastung durch die Bundesregierung.
Weitere Infos finden Sie hier: Informationen zu Gas-/Wärme- und Strompreisbremse.
Seite 7: Allgemeine Vertragsinformationen
Auf diesen Seiten finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem bestehenden Vertragsverhältnis. Diese beinhalten z. B. Informationen zur Verbesserung der Energieeffizienz und weitere wesentliche Vertragsbestimmungen.
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