
Fragen und Antworten: Zähler, Zählerstand & intelligente Messsysteme
Wir helfen gern weiter, wenn Sie weitere Informationen benötigen.
Zähler und Zählerstand – einfach erklärt
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Häufige Fragen zu Zähler und Zählerstand
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Ihren Stromzähler finden Sie meistens im Hausflur, wo auch die Hauptsicherungen zu finden sind. Wenn Sie in einer Mietwohnung leben und keinen Stromzähler in Ihrer Wohnung finden können, wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter. Die Zählernummer finden Sie direkt auf Ihrem Zähler.
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Ganz einfach und bequem können Sie Ihren Zählerstand mit nur wenigen Klicks im Kundenportal Meine EnBW eingeben.
Sie kennen das Kundenportal Meine EnBW noch gar nicht und sind nicht registriert? Kein Problem. Die Anmeldung dauert nur wenige Minuten und Sie können sofort Ihren Zählerstand eingeben. Nach der Registrierung warten noch viele weitere praktische Services auf Sie, wie z. B. eine Verbrauchsanalyse, die Änderung Ihrer Abschläge mithilfe einer individuellen Abschlagsberechnung, Ihre Rechnungsverwaltung oder die Umstellung auf Online-Rechnungsversand und vieles mehr.
Alternativ können Sie uns aber auch postalisch Ihre Zählerstandkarte zuschicken, die Sie von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG oder der Netze BW GmbH erhalten haben bzw. auch das Onlineformular der Netze BW GmbH nutzen. -
HT (Hochtarif) und NT (Niedertarif) bezeichnen zwei verschiedene Zählwerke bei einem Stromzähler – dem Zweitarifzähler. Der sogenannte Zweitarifzähler teilt Ihren Stromverbrauch in Tagstrom – also Hochtarif - und Nachtstrom - also Niedertarif - ein. Über ein Relais schaltet der Zähler dann zu bestimmten Zeiten zwischen den Tarifen hin und her. Zwischen Hochtarif und Niedertarif unterscheidet EnBW beispielsweise bei Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen.
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HT (Hochtarif) und NT (Niedertarif) bezeichnen zwei verschiedene Zählwerke bei einem Stromzähler – dem Zweitarifzähler. Der sogenannte Zweitarifzähler teilt Ihren Stromverbrauch in Tagstrom – also Hochtarif - und Nachtstrom - also Niedertarif - ein. Über ein Relais schaltet der Zähler dann zu bestimmten Zeiten zwischen den Tarifen hin und her. Zwischen Hochtarif und Niedertarif unterscheidet EnBW beispielsweise bei Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen.
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In diesem Fall kann es sein, dass eine sogenannte Zählerverwechslung vorliegt. Hier können Sie uns eine potentielle Zählerverwechslung melden.
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Wenn Sie die Möglichkeit haben, den Zählerstand noch zeitnahe vor Ihrem Ablesedatum abzulesen und rückzumelden, dann würden wir Sie darum bitten. Anderenfalls können Sie Ihren Zählerstand bis zu 4 Wochen nach dem Ablesedatum nachreichen. In diesen Fällen kann eine sehr genaue Schätzung Ihres tatsächlichen Zählerstands zum ursprünglichen Ablesedatum erfolgen.
Intelligente Messsysteme – einfach erklärt
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Häufige Fragen zu intelligenten Messsystemen
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Beim herkömmlichen Stromzähler konnte der Verbraucher den aktuellen Gesamtstromverbrauch ablesen – sonst nichts. Ein intelligentes Messsystem bietet viel mehr als das: Es registriert kontinuierlich den Verbrauch und speichert präzise ab, zu welcher Zeit wie viel Strom benötigt wird. Via Kommunikationseinheit – das sogenannte „Smart Meter Gateway“ – werden die vereinbarten Verbrauchswerte direkt an den Stromversorger übermittelt. Auch Sie als Kunde können Ihren Stromverbrauch immer genau nachvollziehen. Darüber hinaus ist das intelligente Messsystem für dezentrale Stromerzeuger (zum Beispiel mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach) relevant. Hier können wichtige Daten erfasst werden, um die Einspeiseregelung zu erleichtern.
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Moderne Messeinrichtungen werden im Gegensatz zu intelligenten Messsystemen nicht fernausgelesen. Sie bieten allerdings die Möglichkeit, auf einem digitalen Display aktuelle Verbrauchsdaten abzulesen. So können sowohl der tatsächliche Energieverbrauch, als auch die entsprechende Nutzungszeit am Gerät ausgelesen werden. Da keine Fernauslesung möglich ist, entfällt die manuelle Auslesung durch den Stromversorger oder den Kunden nicht. Moderne Messeinrichtungen können mit einem Smart Meter Gateway erweitert werden, wodurch die Nutzung als intelligentes Messsystem und dementsprechend auch die Fernauslese möglich wird.
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Leider nein. Das Gesetz sieht vor, dass der grundzuständige Messstellenbetreiber innerhalb der gesetzlichen Leitplanken den Umbauzeitpunkt nach individuellen Anforderungen vorgeben kann.
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Um ein einheitliches und sehr hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, erklärt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Schutzprofile und technische Richtlinien für intelligente Messsysteme zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität für verbindlich.
Diese wurden im Auftrag des BMWi vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeinsam mit Branchenvertretern unter enger Einbindung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Bundesnetzagentur und der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt erarbeitet. Die mehrere hundert Seiten umfassenden Dokumente sind auf der Homepage des BSI veröffentlicht. Mit einem Siegel des BSI werden nur die Systeme ausgezeichnet, die die sehr hohen Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen nachweislich erfüllen.
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Es werden alle 15 Minuten die aktuellen Zählerstände und Lastgänge erfasst und an das Smart Meter Gateway weitergeleitet. Diese Kommunikationseinheit verarbeitet die Daten und übermittelt sie automatisiert an den Messstellenbetreiber.
Eine Datenübermittlung nach außen wird ausschließlich für die energiewirtschaftlich zwingend notwendigen Anwendungsfälle vorgesehen. Ein höherer Datenverkehr bedarf der Zustimmung des Kunden. Nur wenn der Verbraucher mit seinem Stromlieferanten einen Vertrag über ein Produkt/Tarif geschlossen hat, der eine feinere Messung und häufigere Übermittlung erfordert, werden die entsprechenden Daten an den Netzbetreiber und Lieferanten versendet.
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Normalerweise können Sie sich als Verbraucher freiwillig für den Einbau eines intelligenten Messsystems entscheiden – unabhängig von der Höhe Ihres Stromverbrauchs. Holen Sie sich ein entsprechendes Angebot des grundzuständigen Messstellenbetreibers oder eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers ein.
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Es gibt viele unterschiedliche Hersteller, die jedoch nach dem neuen Gesetz gleichermaßen die funktionalen Mindestanforderungen, erfüllen müssen.
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Die Art der kommunikativen Anbindung des intelligenten Messsystems ist abhängig vom Messstellenbetreiber und ggf. der Situation beim Verbraucher vor Ort. Die Übertragung kann bspw. über das Mobilfunknetz, WLAN oder Powerline, durchgeführt werden.
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Der Messstellenbetreiber erhält die Messwerte aus dem Smart Meter Gateway und übermittelt diese an den Netzbetreiber. Dieser leitet die Messwerte wiederum an den Stromlieferanten weiter. Diese Vorgänge werden unter Einhaltung der Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit (BSI) in der Informationstechnik durchgeführt.
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Für den Kunden entstehen keine zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der Datenübertragung durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber. Diese Kosten sind bereits in der Preisobergrenze mit einkalkuliert.
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Auch wenn einmal vorübergehend keine Kommunikationsverbindung bestehen sollte, werden die Daten im Smart Meter Gateway gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt übertragen.
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Die anfangs festgelegte PIN ändert sich bei einem Mieterwechsel nicht. Wenn der neue Mieter die Zähler-PIN beantragt, bekommt er die gleiche PIN zugeschickt wie sein Vormieter. Es besteht die Möglichkeit, die gespeicherten Messdaten bei einem Umzug zu löschen.
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Der Monteur nimmt den ausgebauten Zähler mit. Ihr Messstellenbetreiber liest den letzten Zählerstand ab und kümmert sich anschließend um die Entsorgung.
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2013 veranlasste das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Kosten-Nutzen-Analyse. Diese zeigte auf, dass beispielsweise Kunden mit einem Jahresstromverbrauch von 6.000 kWh etwa 80 € pro Jahr sparen können.
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Der Austausch des Zählers wird von einem Messstellenbetreiber vorgenommen. Grundsätzlich ist Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) – in der Regel der örtliche Netzbetreiber – für den Einbau von modernen Messsystemen und intelligenten Messeinrichtungen zuständig.
Um die Liberalisierung des Messwesens voranzutreiben und den Wettbewerb anzukurbeln, fördert der Gesetzgeber die sogenannten wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB). Das sind unabhängige Anbieter von Leistungen zum Messstellenbetrieb. Als Kunde können Sie frei wählen, ob der Zähler von dem zuständigen gMSB ausgetauscht werden soll oder ob Sie Ihren Wunsch-Messstellenbetreiber mit ggf. breiterem Leistungsportfolio beauftragen.
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Ja, Sie können sich für eine monatliche Abrechnung Ihrer Stromkosten entscheiden. So erhalten Sie jeden Monat eine Rechnung über genau die Summe, für die Sie Strom verbraucht haben. Nachzahlungen und Abschlagszahlungen gehören damit der Vergangenheit an. Sie zahlen nur, was Sie wirklich verbrauchen. Durch eine monatliche Abrechnung wird Ihr Verbrauch transparent: Ist er einmal höher ausgefallen, können Sie schnell geeignete Energiesparmaßnahmen ergreifen.
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Smart Meter ist ein umgangssprachlicher Oberbegriff für die neuen digitalen Stromzähler. Technisch unterscheidet man zwischen einer modernen Messeinrichtung (moderner Stromzähler oder mME) und einem intelligenten Messsystem (intelligenter Zähler oder iMSys).
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Als „herkömmlich" werden die bisher verwendeten Ferraris-Zähler (Drehstromzähler) oder deren Nachfolger, elektronische EDL21-Zähler, bezeichnet. Beim elektromechanischen Ferraris-Zähler wird bei einem Verbrauch das Rollenzählwerk über eine Drehscheibe angetrieben und der Verbrauch in kWh angezeigt.
Der EDL21 hat die gleiche Funktionalität wie sein Vorgänger. Die Verbrauchsmessung erfolgt allderdings elektronisch und die Verbrauchsdaten werden digital in einem Display angezeigt. Die Verbrauchsdaten werden bei beiden Zählern nicht gespeichert.
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