Alles rund um Ihren Zähler
Sie möchten Ihren Zählerstand melden oder haben Fragen zu Ihrem Zähler? Dann sind Sie hier genau richtig!
Wissenswertes rund um Ihren Zähler und Zählerstand
In der Regel müssen Sie oder Ihr Netzbetreiber einmal im Jahr kurz vor Erhalt der Jahresrechnung Ihren Zählerstand für Strom und Gas ablesen und an die EnBW als Ihren Energieversorger übermitteln. Das Ablesen ist wichtig, damit Sie tatsächlich auch nur das bezahlen, was Sie an Gas und Strom verbraucht haben. Auf Grundlage Ihrer Meldung wird außerdem Ihr neuer monatlicher Abschlag für das nächste Jahr berechnet.
Ihren Zählerstand einfach ablesen und melden
Bei der EnBW haben Sie drei einfache Möglichkeiten, Ihren Zählerstand ganz komfortabel online zu übermitteln.
Meine EnBW
In unserem Kundenportal "Meine EnBW" verwalten Sie Ihre Energieversorgung bequem online: Mit wenigen Klicks können Sie hier Ihren Zählerstand direkt übermitteln.
EnBW zuhause+ App
Erfassen Sie Ihren Zählerstand mit der EnBW zuhause+ App jederzeit per Scan ganz komfortabel - ohne lästige Zettelwirtschaft und auf Wunsch mit Erinnerung.
Unser Kontaktformular
Alternativ können Sie Ihren Zählerstand auch über unser Kontaktformular melden. Dieses steht Ihnen auch ohne Login zur Verfügung, Sie brauchen lediglich Ihre Vertragsnummer.
Behalten Sie alles rund um Ihre Energieversorung im Blick und erledigen Sie viele Anliegen bequem selbst.
Häufige Fragen zu Zähler und Zählerstand
Ihren Zählerstand zu melden ist ganz einfach. Es gibt drei Möglichkeiten, wie Sie mit wenigen Klicks Ihren Zählerstand an die EnBW übermitteln können:
- Über unser Kundenportal "Meine EnBW" online eingeben
- Über die EnBW zuhause+ App einfach einscannen
- Über unser Kontaktformular online eingeben
Ohne die Willenserklärung, also ohne Ihre Zustimmung in Textform, kommt kein Vertrag zustande. Die EnBW ist in diesem Fall verpflichtet, den Auftrag zu stornieren, sodass keine Belieferung erfolgt.
Strom- und Gaszähler befinden sich meistens im Keller, im Treppenhaus oder direkt in der Wohnung. Stromzähler sind oft in der Nähe des Hauptsicherungskastens angebracht. Im Zweifel helfen Vermieter*innen oder der zuständige Netzbetreiber weiter.
Bitte prüfen Sie vor dem Ablesen immer die Zählernummer, damit Sie den richtigen Strom- oder Gaszähler erfassen – vor allem in Mehrfamilienhäusern befinden sich die Zähler der unterschiedlichen Wohnungen häufig nebeneinander. In der Regel sind beim Ablesen des Zählerstandes nur die Zahlen vor dem Komma wichtig. Für manche Ablesungen werden aber auch die Nachkommastellen benötigt. Notieren Sie deshalb bitte immer die vollständige Zahlenfolge. Den Zählerstand können Sie online über das Kundenportal „Meine EnBW“, per Scan in der EnBW zuhause+ App oder über das Kontaktformular auf der Service-Seite der EnBW übermitteln.
Sie müssen Ihren Strom- oder Gaszählerstand ablesen, wenn Sie von der EnBW dazu aufgefordert werden. Dies kann jährlich, zum Beispiel zur Erstellung der Jahresrechnung, der Fall sein, da die EnBW auf Basis dessen Ihren Abschlag für das nächste Jahr berechnet – oder zur Erstellung einer Schlussrechnung, wenn Sie Aus- oder Umziehen oder den Energieversorger wechseln.
Wenn Sie keinen Strom- oder Gaszählerstand an die EnBW melden, schätzt die EnBW Ihren Verbrauch auf Basis vergangener Werte. Das kann zu Abweichungen führen: Es besteht die Gefahr, dass der Verbrauch zu hoch oder niedrig geschätzt wird und Kund*innen dadurch mehr zahlen, als sie müssten. Daher ist es wichtig, den Zählerstand regelmäßig selbst zu erfassen.
Stimmen Ihre Verbrauchswerte auf der Rechnung nicht mit den Zahlen auf Ihrem Strom- oder Gaszähler überein, kann das verschiedene Gründe haben:
- Der Zähler wurde falsch abgelesen und so sind zum Beispiel Zahlendreher entstanden.
- Der falsche Zähler wurde abgelesen, zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Zählern.
- Der Zählerstand wurde aufgrund von fehlenden abgelesenen Werten rechnerisch ermittelt.
- Es liegt eine Zählerverwechslung vor. Eine mögliche Verwechslung können Sie direkt über das Kontaktformular auf der Website zur Zählerverwechslung der EnBW melden.
Wenn Sie zum Ablesetermin verhindert sind, können Sie auch eine andere Person bitten, Ihren Strom- oder Gaszähler abzulesen und den Stand an die EnBW zu melden. Der Zählerstand kann auch vor dem Stichtag oder nachträglich an die EnBW übermittelt werden. Erhält die EnBW den Zählerstand nachträglich und es liegen größere Abweichungen vor, kann die Abrechnung sofort angepasst werden – das hilft, den Abschlag richtig zu berechnen und Nachzahlungen zu vermeiden.
Ein Zweitarifzähler bzw. Doppeltarifzähler misst Strom getrennt nach Hochtarif (HT) für den Tagstrom und Niedertarif (NT) für den Nachtstrom. Über ein Relais schaltet der Zähler zu bestimmten Zeiten automatisch zwischen den beiden Tarifen hin und her. So lässt sich der Stromverbrauch zu verschiedenen Tageszeiten genau erfassen.
Häufige Fragen zu intelligenten Messsystemen
Ja, Sie können sich für eine monatliche Abrechnung Ihrer Stromkosten entscheiden. So erhalten Sie jeden Monat eine Rechnung über genau die Summe, für die Sie Strom verbraucht haben. Nachzahlungen und Abschlagszahlungen gehören damit der Vergangenheit an. Sie zahlen nur, was Sie wirklich verbrauchen. Durch eine monatliche Abrechnung wird Ihr Verbrauch transparent: Ist er einmal höher ausgefallen, können Sie schnell geeignete Energiesparmaßnahmen ergreifen.
Ein Smart Meter (intelligentes Messsystem) bringt Sie einen Schritt weiter in die digitale Energiezukunft. Das Smart Meter registriert und speichert kontinuierlich Verbrauchsdaten und übermittelt diese Daten via Kommunikationseinheit über den Messstellenbetreiber am Folgetag an den Energieversorger. Die Datenübertragung erfolgt unter Einhaltung strenger Datenschutzrichtlinien, um Ihre persönlichen Informationen zu schützen.
Verbraucher*innen können so den aktuellen und vergangenen Energieverbrauch in einer bis zu viertelstündlichen Auflösung immer genau nachvollziehen. Dies ermöglicht, den eigenen Verbrauch besser zu kontrollieren, Einsparpotenziale zu erkennen und Energie gezielt zu sparen. Eine manuelle Ablesung des Zählers entfällt damit. In Kombination mit dem dynamischen Stromtarif oder dem zeitvariablen Stromtarif der EnBW steuern Kund*innen ihren Verbrauch noch effizienter und senken ihre Kosten.
Darüber hinaus bietet ein Smart Meter für dezentrale Stromerzeuger*innen mit Photovoltaik-Anlage auf dem Dach viele Vorteile. Wichtige Daten können direkt erfasst werden, um die Einspeiseregelung zu erleichtern.
Eine moderne Messeinrichtung (mME) ist ein digitaler Stromzähler, der nicht fernausgelesen wird, sondern den aktuellen, tatsächlichen Stromverbrauch und die Nutzungszeit direkt am Gerät anzeigt. Moderne Messeinrichtungen lassen sich jederzeit mit einem Smart Meter Gateway nachrüsten und können dann als Smart Meter (intelligentes Messsystem) mit Fernauslese genutzt werden.
Den Zeitpunkt für einen Zählerwechsel können Sie leider nicht selbst beeinflussen. Der grundständige Messstellenbetreiber kann gemäß der gesetzlichen Regelungen den Zeitpunkt eines Zählerwechsels innerhalb der gesetzlichen Leitplanken nach individuellen Anforderungen vorgeben. Sie können jedoch einen freiwilligen, vorzeitigen Einbau bei einem Messstellenbetreiber Ihrer Wahl beauftragen. Im Rahmen eines Tarifabschlusses für einen intelligenten Stromtarif der EnBW übernimmt die EnBW für Sie die Bestellung und die einmaligen Einbaukosten.
Die Gesetzgebung schreibt für Smart Meter (intelligente Messsysteme) einheitliche und hohe Sicherheitsstandards bezüglich Datenschutz, -sicherheit und Interoperabilität vor. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) legen strenge technische Richtlinien, Schutzprofile und hohe Sicherheitsanforderung für die intelligenten Zähler und deren Übertragsungswege fest. Hersteller und Anwender*innen entwickeln die Sicherheit und Übertragungswege der intelligenten Zähler laufend weiter. Das BSI prüft die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen regelmäßig und zertifiziert die Systeme entsprechend. Zudem halten kontinuierliche Updates das Sicherheitsniveau dauerhaft hoch.
Smart Meter (intelligente Messsysteme) erfassen alle 15 Minuten die aktuellen Zählerstände und Lastgänge. Diese Werte werden verschlüsselt an das Smart Meter Gateway weitergeleitet, dort verarbeitet und anschließend automatisiert an den Messstellenbetreiber und den Netzbetreiber übermittelt. Eine Datenübermittlung nach außen ist ausschließlich für energiewirtschaftlich zwingend notwendige Anwendungsfälle vorgesehen. Eine weitergehende Datenübertragung an den Energielieferanten erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung und bei Vertragsabschluss eines Tarifs, der eine feinere Messung und häufigere Übermittlung erfordert.
Ja, Sie können sich unabhängig von Ihrem Jahresverbrauch freiwillig für den Einbau eines Smart Meters (intelligenten Messsystems) entscheiden. Fordern Sie dazu einfach ein Angebot bei Ihrem grundzuständigen Messstellenbetreiber oder einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber an. Im Rahmen eines Vertragsabschlusses für einen intelligenten Stromtarif dr EnBW übernimmt die EnBW die Bestellung und die Einbaukosten für Sie.
Es gibt deutschlandweit verschiedene Hersteller für moderne Messeinrichtungen und Smart Meter (intelligente Messsysteme), wobei alle die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen müssen.
Der Übertragungsweg der Daten variiert je nach Art der Kommunikationsanbindung und ist abhängig vom Messstellenbetreiber und den Gegebenheiten vor Ort. Die Datenübertragung an den Messstellenbetreiber kann beispielsweise über Mobilfunk, WLAN oder Powerline erfolgen. Der Messstellenbetreiber übermittelt die Lastgänge des Vortags über eine zertifizierte und gesicherte Marktkommunikation an den Netzbetreiber oder Stromanbieter.
Der Messstellenbetreiber empfängt die Messwerte aus dem Smart Meter Gateway und gibt sie an den Netzbetreiber sowie an den Stromlieferanten weiter. Dabei werden alle Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eingehalten.
Für die Datenübertragung durch das Smart Meter (intelligentes Messystem) entstehen für Kund*innen keine zusätzlichen Kosten, da diese beim grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) und wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) bereits über den monatlichen Grundpreis bzw. die jährlichen Messentgelte abgedeckt sind. Es fällt keine Datennutzung im privaten Heim- oder Mobilfunknetz an.
Sollte die Kommunikationsverbindung des Smart Meters vorübergehend durch ein Funkloch im Mobilfunknetz unterbrochen sein, werden die Daten im Smart Meter Gateway gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt übertragen. Bei längeren Ausfällen kann es zu Problemen in der Datenübertragung kommen, weshalb der zuständige Messstellenbetreiber dann selbst für eine Störungsbehebung sorgt.
Die bei der Installation festgelegte PIN für den Zähler Ihrer modernen Messeinrichtung bleibt auch nach einem Mieterwechsel bestehen. Beantragen die neuen Mieter*innen eine Zähler-PIN, erhalten sie dieselbe PIN wie die Vormieter*innen. Bei einem Umzug besteht allerdings die Möglichkeit, die gespeicherten Messdaten direkt an der modernen Messeinrichtung eigenständig zu löschen.
Der Stromzähler des Smart Meters ist fest mit dem Anschlussobjekt verbunden und bleibt immer an der jeweiligen Adresse. Ein Umzug führt daher nicht zu einem Austausch des Zählers vor Ort.
Kund*innen entscheiden selbst, ob der grundzuständige Messstellenbetreiber (in der Regel der örtliche Netzbetreiber) oder ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber den Zähler austauscht und ein modernes Messsystem oder eine intelligente Messeinrichtung einbaut. Der Gesetzgeber hat den Markt für Messstellenbetrieb geöffnet, damit Verbraucher*innen zwischen verschiedenen Anbietern wählen und von innovativen Messlösungen profitieren können.
„Smart Meter“ ist ein umgangssprachlicher Oberbegriff für digitale Stromzähler. Technisch gesehen unterscheidet man zwischen einer modernen Messeinrichtung (digitaler Stromzähler ohne Kommunikationseinheit) und einem Smart Meter (intelligenten Messsystem) (digitaler Zähler mit Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart Meter Gateway).
Bei einem konventionellen Stromzähler handelt es sich entweder um einen Ferraris-Zähler mit Rollenzählwerk (Drehstromzähler) oder einen digitalen EDL21-Zähler (digitaler Stromzähler) mit elektronischer Anzeige. Beide Zählertypen zeigen den aktuellen Zählerstand an, speichern jedoch keine detaillierten Verbrauchsdaten und übermitteln keine Werte elektronisch. Ein Smart Meter Gateway lässt sich an diese Zählertypen nicht anschließen. Für die Abrechnung ist weiterhin eine jährliche Ablesung erforderlich.
