Alles rund um Ihren Zähler
Sie möchten Ihren Zählerstand melden oder haben Fragen zu Ihrem Zähler? Dann sind Sie hier genau richtig!
Wissenswertes rund um Ihren Zähler und Zählerstand
In der Regel müssen Sie oder Ihr Netzbetreiber einmal im Jahr kurz vor Erhalt der Jahresrechnung Ihren Zählerstand für Strom und Gas ablesen und an die EnBW als Ihren Energieversorger übermitteln. Das Ablesen ist wichtig, damit Sie tatsächlich auch nur das bezahlen, was Sie an Gas und Strom verbraucht haben. Auf Grundlage Ihrer Meldung wird außerdem Ihr neuer monatlicher Abschlag für das nächste Jahr berechnet.
Ihren Zählerstand einfach ablesen und melden
Bei der EnBW haben Sie drei einfache Möglichkeiten, Ihren Zählerstand ganz komfortabel online zu übermitteln.
Meine EnBW
In unserem Kundenportal "Meine EnBW" verwalten Sie Ihre Energieversorgung bequem online: Mit wenigen Klicks können Sie hier Ihren Zählerstand direkt übermitteln.
EnBW zuhause+ App
Erfassen Sie Ihren Zählerstand mit der EnBW zuhause+ App jederzeit per Scan ganz komfortabel - ohne lästige Zettelwirtschaft und auf Wunsch mit Erinnerung.
Unser Kontaktformular
Alternativ können Sie Ihren Zählerstand auch über unser Kontaktformular melden. Dieses steht Ihnen auch ohne Login zur Verfügung, Sie brauchen lediglich Ihre Vertragsnummer.
Häufige Fragen zu Zähler und Zählerstand
Ihren Zählerstand zu melden ist ganz einfach. Es gibt drei Möglichkeiten, wie Sie mit wenigen Klicks Ihren Zählerstand an die EnBW übermitteln können:
- Über unser Kundenportal "Meine EnBW" online eingeben
- Über die EnBW zuhause+ App einfach einscannen
- Über unser Kontaktformular online eingeben
Die jährliche Übermittlung Ihres Zählerstands ist deshalb so wichtig, damit Sie auch wirklich nur das bezahlen, was Sie tatsächlich an Strom oder Gas verbraucht haben. Zudem wird auf Grundlage Ihres Zählerstandes und des dahinter liegenden Verbrauchs Ihr monatlicher Abschlag ermittelt.
Strom- und Gaszähler haben keinen festgelegten Platz. Meistens befinden sie sich im Keller, im Treppenhaus oder direkt in der Wohnung. Gerade Stromzähler sind oft in der Nähe des Hauptsicherungskastens angebracht. Wenn Sie unsicher sind, kontaktieren Sie die vermietende Person oder Ihren zuständigen Netzbetreiber.
Stellen Sie bitte als erstes anhand der Zählernummer sicher, dass Sie den richtigen Zähler ablesen. Gerade bei Mehrfamilienhäusern sind oftmals die Zähler der unterschiedlichen Wohnungen genau nebeneinander angebracht. Für die Ablesung des Zählerstands (in kWh) sind nur die Zahlen vor dem Komma wichtig. Zur Erfassung Ihres Zählerstands haben Sie drei Möglichkeiten:
- Über unser Kundenportal "Meine EnBW" online eingeben
- Über die EnBW zuhause+ App einfach einscannen
- Über unser Kontaktformular online eingeben
Weitere Tipps erhalten Sie in unserem Magazin.
Es gibt unterschiedliche Anlässe, wann Sie aufgefordert werden Ihren Zählerstand abzulesen:
- Einmal im Jahr, kurz vor dem Erhalt der Jahresrechnung - auf dieser Basis wird auch der Abschlag für das nächste Jahr berechnet.
- Wenn Sie ausziehen, damit wir Ihnen eine Schlussrechnung zusenden können.
- Wenn Sie in eine neue Wohnung/ein neues Haus einziehen.
- Wenn Sie den Energieversorger wechseln wollen.
Wenn Sie Ihren Zählerstand für Strom oder Gas nicht ablesen oder es Probleme bei der Übermittlung gab, wird der Zählerstand auf Grundlage vergangener Verbrauchswerte rechnerisch ermittelt.
Das kann unter Umständen dazu führen, dass wir Ihren Verbrauch zu hoch oder niedrig einschätzen und Sie dann mehr zahlen, als Sie müssten. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihren Zählerstand online erfassen.
Gründe hierfür können sein:
- Es liegt eine Zählerverwechslung vor. Hier können Sie uns eine potentielle Zählerverwechslung melden.
- Es wurde falsch abgelesen (z.B. Zahlendreher).
- Es wurde der falsche Zähler abgelesen (z.B. vom Nachbarn).
- Der Zählerstand wurde rechnerisch ermittelt, da kein von Ihnen abgelesener Zählerstand vorlag.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Ablesung verhindert sind, können Sie beispielsweise eine Person aus Ihrer Nachbarschaft oder Bekannte bitten, für Sie den Zähler abzulesen und uns diesen dann mitzuteilen. Ansonsten können Sie uns den Zählerstand auch vor dem Stichtag übermitteln. Auf Grundlage dieser Angaben schätzen wir dann für den Stichtag der Rechnungsstellung Ihren tagesgenauen Zählerstand.
HT (Hochtarif) und NT (Niedertarif) bezeichnen zwei verschiedene Zählwerke bei einem Stromzähler – dem Zweitarifzähler/Doppeltarifzähler. Der sogenannte Zweitarifzähler teilt Ihren Stromverbrauch in Tagstrom – also Hochtarif - und Nachtstrom - also Niedertarif - ein.
Über ein Relais schaltet der Zähler dann zu bestimmten Zeiten zwischen den Tarifen hin und her.
Häufige Fragen zu intelligenten Messsystemen
Beim herkömmlichen Stromzähler konnten Verbraucher*innen den aktuellen Gesamtstromverbrauch ablesen – sonst nichts. Ein intelligentes Messsystem bietet viel mehr als das: Es registriert kontinuierlich den Verbrauch und speichert präzise ab, zu welcher Zeit wie viel Strom benötigt wird. Via Kommunikationseinheit – das sogenannte „Smart Meter Gateway“ – werden die vereinbarten Verbrauchswerte direkt an den Stromversorger übermittelt. Auch Sie als Kund*in können Ihren Stromverbrauch immer genau nachvollziehen. Darüber hinaus ist das intelligente Messsystem für dezentrale Stromerzeuger*innen (zum Beispiel mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach) relevant. Hier können wichtige Daten erfasst werden, um die Einspeiseregelung zu erleichtern.
Moderne Messeinrichtungen werden im Gegensatz zu intelligenten Messsystemen nicht fernausgelesen. Sie bieten allerdings die Möglichkeit, auf einem digitalen Display aktuelle Verbrauchsdaten abzulesen. So können sowohl der tatsächliche Energieverbrauch, als auch die entsprechende Nutzungszeit am Gerät ausgelesen werden. Da keine Fernauslesung möglich ist, entfällt die manuelle Auslesung durch den Stromversorger oder den/die Kund*in nicht. Moderne Messeinrichtungen können mit einem Smart Meter Gateway erweitert werden, wodurch die Nutzung als intelligentes Messsystem und dementsprechend auch die Fernauslese möglich wird.
Leider nein. Das Gesetz sieht vor, dass der grundzuständige Messstellenbetreiber innerhalb der gesetzlichen Leitplanken den Umbauzeitpunkt nach individuellen Anforderungen vorgeben kann.
Um ein einheitliches und sehr hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, erklärt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Schutzprofile und technische Richtlinien für intelligente Messsysteme zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität für verbindlich.
Diese wurden im Auftrag des BMWi vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeinsam mit Branchenvertretern unter enger Einbindung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Bundesnetzagentur und der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt erarbeitet. Die mehrere hundert Seiten umfassenden Dokumente sind auf der Homepage des BSI veröffentlicht. Mit einem Siegel des BSI werden nur die Systeme ausgezeichnet, die die sehr hohen Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen nachweislich erfüllen.
Es werden alle 15 Minuten die aktuellen Zählerstände und Lastgänge erfasst und an das Smart Meter Gateway weitergeleitet. Diese Kommunikationseinheit verarbeitet die Daten und übermittelt sie automatisiert an den Messstellenbetreiber.
Eine Datenübermittlung nach außen wird ausschließlich für die energiewirtschaftlich zwingend notwendigen Anwendungsfälle vorgesehen. Ein höherer Datenverkehr bedarf der Zustimmung des/der Kund*in. Nur wenn Verbraucher*innen mit ihrem Stromlieferanten einen Vertrag über ein Produkt/Tarif geschlossen haben, der eine feinere Messung und häufigere Übermittlung erfordert, werden die entsprechenden Daten an den Netzbetreiber und Lieferanten versendet.
Normalerweise können Sie sich als Verbraucher*in freiwillig für den Einbau eines intelligenten Messsystems entscheiden – unabhängig von der Höhe Ihres Stromverbrauchs. Holen Sie sich ein entsprechendes Angebot des grundzuständigen Messstellenbetreibers oder eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers ein.
Es gibt viele unterschiedliche Hersteller, die jedoch nach dem neuen Gesetz gleichermaßen die funktionalen Mindestanforderungen erfüllen müssen.
Die Art der kommunikativen Anbindung des intelligenten Messsystems ist abhängig vom Messstellenbetreiber und ggf. der Situation bei dem/der Verbraucher*in vor Ort. Die Übertragung kann bspw. über das Mobilfunknetz, WLAN oder Powerline, durchgeführt werden.
Der Messstellenbetreiber erhält die Messwerte aus dem Smart Meter Gateway und übermittelt diese an den Netzbetreiber. Dieser leitet die Messwerte wiederum an den Stromlieferanten weiter. Diese Vorgänge werden unter Einhaltung der Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit (BSI) in der Informationstechnik durchgeführt.
Für Kund*innen entstehen keine zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der Datenübertragung durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber. Diese Kosten sind bereits in der Preisobergrenze mit einkalkuliert.
Auch wenn einmal vorübergehend keine Kommunikationsverbindung bestehen sollte, werden die Daten im Smart Meter Gateway gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt übertragen.
Die anfangs festgelegte PIN ändert sich bei einem Mieterwechsel nicht. Wenn der/die neue Mieter*in die Zähler-PIN beantragt, bekommt er die gleiche PIN zugeschickt wie sein*e Vormieter*in. Es besteht die Möglichkeit, die gespeicherten Messdaten bei einem Umzug zu löschen.
Der/die Monteur*in nimmt den ausgebauten Zähler mit. Ihr Messstellenbetreiber liest den letzten Zählerstand ab und kümmert sich anschließend um die Entsorgung.
2013 veranlasste das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Kosten-Nutzen-Analyse. Diese zeigte auf, dass beispielsweise Kund*innen mit einem Jahresstromverbrauch von 6.000 kWh etwa 80 € pro Jahr sparen können.
Der Austausch des Zählers wird von einem Messstellenbetreiber vorgenommen. Grundsätzlich ist Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) – in der Regel der örtliche Netzbetreiber – für den Einbau von modernen Messsystemen und intelligenten Messeinrichtungen zuständig.
Um die Liberalisierung des Messwesens voranzutreiben und den Wettbewerb anzukurbeln, fördert der Gesetzgeber die sogenannten wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB). Das sind unabhängige Anbieter*innen von Leistungen zum Messstellenbetrieb. Als Kund*in können Sie frei wählen, ob der Zähler von dem zuständigen gMSB ausgetauscht werden soll oder ob Sie Ihren Wunsch-Messstellenbetreiber mit ggf. breiterem Leistungsportfolio beauftragen.
Ja, Sie können sich für eine monatliche Abrechnung Ihrer Stromkosten entscheiden. So erhalten Sie jeden Monat eine Rechnung über genau die Summe, für die Sie Strom verbraucht haben. Nachzahlungen und Abschlagszahlungen gehören damit der Vergangenheit an. Sie zahlen nur, was Sie wirklich verbrauchen. Durch eine monatliche Abrechnung wird Ihr Verbrauch transparent: Ist er einmal höher ausgefallen, können Sie schnell geeignete Energiesparmaßnahmen ergreifen.
Smart Meter ist ein umgangssprachlicher Oberbegriff für die neuen digitalen Stromzähler. Technisch unterscheidet man zwischen einer modernen Messeinrichtung (moderner Stromzähler oder mME) und einem intelligenten Messsystem (intelligenter Zähler oder iMSys).
Als „herkömmlich" werden die bisher verwendeten Ferraris-Zähler (Drehstromzähler) oder deren Nachfolger, elektronische EDL21-Zähler, bezeichnet. Beim elektromechanischen Ferraris-Zähler wird bei einem Verbrauch das Rollenzählwerk über eine Drehscheibe angetrieben und der Verbrauch in kWh angezeigt.
Der EDL21 hat die gleiche Funktionalität wie sein Vorgänger. Die Verbrauchsmessung erfolgt allerdings elektronisch und die Verbrauchsdaten werden digital in einem Display angezeigt. Die Verbrauchsdaten werden bei beiden Zählern nicht gespeichert.

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