Mehrere Ferraris-Stromzähler in einem Schaltschrank

Zählerverwechslung melden

So erkennen Sie eine Zählerverwechslung

Eine Zähler­verwechslung kann unterschiedliche Ursachen haben. Beispiels­weise kann es vorkommen, dass bei Ihrem Einzug fälschlicher­weise die Zähler­nummer Ihres Nachbarn für den Vertrag angegeben wurde. Auch kann eine Zählerzuordnung zur Wohnung nicht korrekt sein. In beiden Fällen können wir Ihnen keine korrekte Rechnung für Ihren Strom­verbrauch stellen, da uns die tatsächlichen Daten Ihres Zählers fehlen.

Wenn Sie vermuten, dass in Ihrem Haus­halt eine Zähler­verwechslung vorliegt, können Sie zunächst selbst tätig werden: Das Ergebnis einer Schalt­prüfung liefert Ihnen ein gutes Indiz dafür, ob der in Ihrer Rechnung angegebene Zähler wirklich zu Ihrer Wohnung gehört.

Schaltprüfung selbst durchführen

Eine Schaltprüfung führen Sie ganz einfach selbst durch, indem Sie sämtliche Sicherungen außer Betrieb setzen und anschließend überprüfen, welcher Stromzähler „stehen“ bleibt. Läuft der Zähler mit der in Ihrer Rechnung angegebenen Nummer weiter, deutet dies auf eine Zähler­verwechslung hin.
Idealerweise können Sie auch gleich erkennen, welcher der anderen Zähler still­steht. Ob der Zähler still­steht, ist daran zu erkennen, dass der Zähler­stand (Einheit: kWh; meist schwarz und rot eingerahmt) und das Zähl­rad (bei Ferraris-Zählern) sich nicht weiter­bewegen. Besonders ist hierbei auf die Nachkomma­stelle ganz rechts zu achten. Da Sie durch das Herausnehmen der Sicherungen in diesem Moment keinen Strom verbrauchen, ist der „stillstehende“ Strom­zähler Ihr Zähler.

Wenn Sie die Schalt­prüfung erfolgreich durch­geführt haben, teilen Sie uns bitte die korrekte Zähler­nummer mit, damit wir die Zähler­zuordnung klären können. Sobald uns das von Ihnen befüllte Formular zur Zähler­verwechslung vorliegt, gehen wir mit allen Beteiligten (Lieferant, Netzbetreiber, weitere Nutzer des verwechselten Zählers) in Klärung.

Sicherung in Sicherungskasten wird herausgenommen

Die Antworten auf Ihre häufigsten Fragen

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Liegt eine Rechnung für den korrekten Zähler vor?
Liegt das Einzugsdatum in Ihre derzeitige Wohnung bereits mehr als 40 Tage zurück?
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