Wichtige Informationen zur Gas-/Wärme- und Strompreis­bremse für unsere Kund*innen

Am 16.12.2022 wurden die Gesetze für die Gas-/Wärme- und Strompreis­bremse auf den Weg gebracht. Wir haben für Sie die relevanten Informationen dazu zusammengefasst und die wichtigsten Fragen beantwortet.

EnBW. Einfach. Erklärt: Energiepreisbremse

Was hat es mit der Energiepreisbremse auf sich? Worauf sollten Sie achten, wenn Sie von der Maßnahme betroffen sind? Was versteht man unter dem prognostiziertem Jahresverbrauch? Jochen Lang, Vertriebsleiter der EnBW, hat die wichtigsten Informationen für Sie in einem Video zusammengefasst.

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Die wichtigsten Fragen zur Gas-/Wärme- und Strompreis­bremse im Überblick

1. Was ist die Gas-/Wärme- und Strompreisbremse?

Durch die deutlich gestiegenen Beschaffungs­kosten für Energie sind die Preise für Strom, Gas und Wärme gestiegen bzw. haben sich auf einem hohen Niveau eingependelt. Der Gesetzgeber hat die Einführung der Gas-/Wärme- bzw. Strompreisbremse beschlossen, um die Menschen in Deutschland zu entlasten. Der Gas-/Wärme- und Strompreisdeckel gilt seit dem 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 mit einer Laufzeit bis Ende 2023. Die Gesetze sind vorerst bis Ende 2023 befristet.

2. Für wen gilt die Gas-/Wärme- und Strompreisbremse und wie wird sie berechnet?

Für Stromkund*innen gilt:

Von der Strompreisbremse profitieren unter anderem Privathaushalte sowie Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 kWh, wenn der Kilowatt­stunden­preis in ihrem Vertrag oberhalb des gedeckelten Preises liegt. Dabei gilt für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs der gedeckelte Preis von 40 ct/kWh (brutto). Die restlichen 20 % erhalten Sie als Kund*in zu dem mit der EnBW vertraglich vereinbarten Preis.

Strom: So berechnen Sie die Entlastung

  • 1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs x Ihr regulärer Verbrauchspreis ct/kWh = Ihr monatlicher Verbrauchspreis ohne Preisbremse
  • 1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs x 0,8 x 40 ct/kWh (brutto, inkl. Steuern, Abgaben und Umlagen) + 1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs x 0,2 x Ihr regulärer Verbrauchspreis ct/kWh = Ihr monatlicher Verbrauchspreis inkl. Preisbremse
  • Monatlicher Verbrauchspreis ohne Preisbremse - monatlicher Verbrauchspreis inkl. Preisbremse = Ihr Entlastungsbetrag pro Monat

Bitte beachten Sie, dass der Grundpreis in der Berechnung nicht enthalten ist. Dieser wird bei der Umsetzung der Preisbremse nicht berücksichtigt und bleibt unverändert.

Um den Zusammenhang für Sie transparenter zu machen, haben wir eine Beispielrechnung mit den folgenden Annahmen für Sie aufgestellt:

  • Ein 4-Personen-Haushalt verbraucht jährlich 4.152 kWh Strom, 1/12 davon sind 346 kWh
  • Der Verbrauchspreis für Strom liegt bei 55 ct/kWh
Berechnung Ergebnis
Monatlicher Stromverbrauch = 4.152 kWh : 12 346 kWh
80 % des monatlichen Stromverbrauchs = 346 kWh x 0,8 277 kWh*
20 % des monatlichen Stromverbrauchs = 346 kWh x 0,2 69 kWh*
Monatlicher Verbrauchspreis für 80 % des Verbrauchs = 277 kWh x 40 ct/kWh 110,80 €
Monatlicher Verbrauchspreis für 20 % des Verbrauchs = 69 kWh x 55 ct/kWh 37,95 €
Monatlicher Verbrauchspreis mit Preisbremse = 110,80 € + 37,95 € 148,75 €
Zum Vergleich monatlicher Verbrauchspreis ohne Preisbremse = 346 kWh x 55 ct/kWh 190,30 €
Ersparnis pro Monat = 190,30 € - 148,75 € 41,55 €

⃰gerundete Zahlen

Für Gas- und Wärmekund*innen gilt:

Die Gas-/Wärmepreisbremse kommt unter anderem Privathaushalten und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch bis zu 1,5 Millionen kWh zugute. 80 % des prognostizierten Verbrauchs werden zu einem gedeckelten Preis von 12 ct/kWh (brutto) bei Gas und 9,5 ct/kWh (brutto) bei Wärme abgerechnet. Für die restlichen 20 % des Verbrauchs sowie für eventuellen Mehrverbrauch zahlen Sie den vertraglich festgelegten Preis. Die Entlastung wird aus den Mitteln des Bundes finanziert.

Gas: So berechnen Sie die Entlastung

  • 1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs x Ihr regulärer Verbrauchspreis ct/kWh = Ihr monatlicher Verbrauchspreis ohne Preisbremse
  • 1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs x 0,8 x 12 ct/kWh (brutto, inkl. Steuern, Abgaben und Umlagen) + 1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs x 0,2 x Ihr regulärer Verbrauchspreis ct/kWh = Ihr monatlicher Verbrauchspreis inkl. Preisbremse
  • Monatlicher Verbrauchspreis ohne Preisbremse - monatlicher Verbrauchspreis inkl. Preisbremse = Ihr Entlastungsbetrag pro Monat

Bitte beachten Sie, dass der Grundpreis in der Berechnung nicht enthalten ist. Dieser wird bei der Umsetzung der Preisbremse nicht berücksichtigt und bleibt unverändert.

Um den Zusammenhang für Sie transparenter zu machen, haben wir eine Beispielrechnung mit den folgenden Annahmen für Sie aufgestellt:

  • Ein 4-Personen-Haushalt verbraucht jährlich 12.552 kWh Gas, 1/12 davon sind 1.046 kWh
  • Der Verbrauchspreis für Gas liegt bei 20 ct/kWh
Berechnung Ergebnis
Monatlicher Gasverbrauch = 12.552 kWh : 12 1.046 kWh
80 % des monatlichen Gasverbrauchs = 1.046 kWh x 0,8 837 kWh*
20 % des monatlichen Gasverbrauchs = 1.046 kWh x 0,2 209 kWh*
Monatliche Kosten für 80 % des Verbrauchs = 837 kWh x 12 ct/kWh 100,44 €
Monatliche Kosten für 20 % des Verbrauchs = 209 kWh x 20 ct/kWh 41,80 €
Monatliche Kosten mit Preisbremse = 100,44 € + 41,80 € 142,24 €
Zum Vergleich monatliche Kosten ohne Preisbremse = 1.046 kWh x 20 ct/kWh 209,20 €
Ersparnis pro Monat = 209,20 € - 142,24 € 66,96 €

⃰gerundete Zahlen

Wärme: So berechnen Sie die Entlastung

  • 1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs x Ihr regulärer Verbrauchspreis ct/kWh = Ihr monatlicher Verbrauchspreis ohne Preisbremse
  • 1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs x 0,8 x 9,5 ct/kWh (brutto, inkl. Umsatzsteuer) + 1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs x 0,2 x Ihr regulärer Verbrauchspreis ct/kWh = Ihr monatlicher Verbrauchspreis inkl. Preisbremse
  • Monatlicher Verbrauchspreis ohne Preisbremse - monatlicher Verbrauchspreis inkl. Preisbremse = Ihr Entlastungsbetrag pro Monat

Bitte beachten Sie, dass der Grundpreis in der Berechnung nicht enthalten ist. Dieser wird bei der Umsetzung der Preisbremse nicht berücksichtigt und bleibt unverändert.

Um den Zusammenhang für Sie transparenter zu machen, haben wir eine Beispielrechnung mit den folgenden Annahmen für Sie aufgestellt:

  • Ein 4-Personen-Haushalt verbraucht jährlich 12.552 kWh Wärme, 1/12 davon sind 1.046 kWh
  • Der Verbrauchspreis für Wärme liegt bei 20 ct/kWh
Berechnung Ergebnis
Monatlicher Wärmeverbrauch = 12.552 kWh : 12 1.046 kWh
80 % des monatlichen Wärmeverbrauchs = 1.046 kWh x 0,8 837 kWh*
20 % des monatlichen Wärmeverbrauchs = 1.046 kWh x 0,2 209 kWh*
Monatliche Kosten für 80 % des Verbrauchs = 837 kWh x 9,5 ct/kWh 79,51 €
Monatliche Kosten für 20 % des Verbrauchs = 209 kWh x 20 ct/kWh 41,80 €
Monatliche Kosten mit Preisbremse = 79,51 € + 41,80 € 121,31 €
Zum Vergleich monatliche Kosten ohne Preisbremse = 1.046 kWh x 20 ct/kWh 209,20 €
Ersparnis pro Monat = 209,20 € - 121,31 € 87,89 €

⃰gerundete Zahlen

Übrigens: Auch große Kund*innen mit hohem Verbrauch profitieren von den Entlastungsmaßnahmen. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt Regelungen für Industriekund*innen.

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3. Wie profitiere ich als EnBW-Kund*in? Und was muss ich tun?

Stärker als von den Preisbremsen profitieren die Kund*innen der EnBW von ihrer Beschaffungs- und Preispolitik: Durch die langfristige Beschaffungsstrategie der EnBW liegen die Kilowattstundenpreise für Strom beim Großteil der Bestandsverträge unterhalb der Preisgrenze von 40 Cent. Neben dem Vorteil eines niedrigeren Preises profitieren sie auch davon, dass der niedrigere Kilowattstundenpreis für die gesamten 100 % ihres Verbrauchs gilt.

Beim Gas liegen die Preise im Schnitt leicht oberhalb der Grenze von 12 Cent. Damit profitieren auch die EnBW Kund*innen von dieser Deckelung.

Was muss ich tun, um von der Gas-/Wärme- und Strompreisbremse zu profitieren?

Abhängig von der von Ihnen gewählten Zahlungsart kann sich die Vorgehensweise unterscheiden. Wir haben alle wichtigen Informationen dazu für Sie zusammengestellt.

4. Was gilt für Mieter*innen und Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften?

Als Mieter*in sind Sie oft nicht selbst Kund*in beim Gas- oder Wärmeversorger, sondern Ihre Vermieter*in. Deshalb erhalten Sie die Entlastung nicht direkt von Ihrem Versorger. Natürlich müssen die Vermieter*innen oder die Verwaltung im Fall einer Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft die Entlastung an ihre Mieter*innen im Rahmen der Betriebskosten­abrechnung weitergeben. In besonderen Fällen müssen die Vermieter*innen außerdem die festgelegte Betriebskosten­vorauszahlung senken. Das Gleiche gilt auch für Verwaltungen von Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften in Bezug zu den Wohnungs­eigentümer*innen.

5. Welche Regelungen gelten für Industriekund*innen?

Auch große Unternehmen mit einem hohen Jahres­verbrauch – über 30.000 kWh bei Strom bzw. über 1,5 Millionen kWh bei Gas und Wärme – werden durch das Gesetz entlastet. Ob Strom, Gas oder Wärme – Sie erhalten 70 % ihres Vorjahresverbrauchs zu einem gedeckelten Preis von:

  • 7 ct/kWh Verbrauchspreis bei Gas (vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen),
  • 7,5 ct/kWh Verbrauchspreis bei Wärme (vor staatlich veranlassten Preisbestandteilen),
  • 13 ct/kWh Verbrauchspreis bei Strom (vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen).

Für die restlichen 30 % des Verbrauchs sowie für den eventuellen Mehrverbrauch gelten die regulären, mit dem Energieversorger vereinbarten Preise.

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Wichtige Info für unsere Gaskund*innen

Nach § 3 Absatz 1 EWPBG haben Unternehmen und Einrichtungen unter anderem aus den Bereichen Wohnungs­wirtschaft, Pflege-, Vorsorge und Rehabilitation sowie Kinder­tagesstätten ebenfalls Anspruch auf die Entlastung von 12 Cent Brutto unabhängig vom Verbrauch. Wenn Ihr Unternehmen bzw. Ihre Einrichtung mit einer registrierenden Leistungsmessung nach § 3 Absatz 2 EWPBG anspruchs­berechtigt ist, so müssen Sie dem Gaslieferanten in Textform darlegen, dass die Voraus­setzungen für die Preisbremse vorliegen. Bitte nutzen Sie dafür die E-Mail-Adresse wechselmanagement@enbw.com.

Fragen zur Gas-/Wärme- und Strompreisbremse übergreifend

Fragen zu Kundenprozessen bzgl. der Gas-/Wärme- und Strompreisbremse

Fragen zur Strompreisbremse

Fragen zur Gaspreisbremse

Warum ist Energiesparen nach wie vor wichtig?

Trotz der Entlastungs­maßnahmen der Bundesregierung ist der sparsame Umgang mit Energie entscheidend. Die Gaspreisbremse federt zwar die Kostensteigerung für die Verbraucher*innen ab, aber die hohen Energiepreise können nicht komplett ausgeglichen werden. Zum Glück kann man bereits mit kleinen Maßnahmen eine große Wirkung erreichen. Wussten Sie, dass Sie mit einer geringen Senkung der Raumtemperatur um lediglich 1 °C bis zu 6 % Energie einsparen können? Zudem tragen Sie damit täglich zur Versorgungssicherheit in Deutschland bei und leisten einen Beitrag zum Umweltschutz.

Auf unserer Seite rund ums Energiesparen haben wir für Sie hilfreiche und einfach umsetzbare Energiespartipps zusammengestellt. Schauen Sie gerne vorbei!

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