Deutschland hat beschlossen, bis zum Jahr 2022 aus der Kernkraft auszusteigen. Betrieb und Restbetrieb sowie Stilllegung und Abbau unserer fünf Kernkraftwerke liegen in den Händen unseres Tochterunternehmens, der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK). Mit Neckarwestheim II darf noch maximal bis Ende 2022 Strom produziert werden. Der Rückbau dieser Anlage ist beantragt und soll nach ihrer endgültigen Abschaltung beginnen. Die übrigen vier Anlagen erzeugen keinen Strom mehr. Drei von ihnen befinden sich bereits im Rückbau: Obrigheim seit 2008, Neckarwestheim I und Philippsburg 1 seit 2017. Die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für Philippsburg 2 haben wir im Dezember 2019 erhalten, sodass im Laufe des Jahres 2020 auch dort mit dem Rückbau begonnen werden konnte.
Kernkraft - Sicherheit hat oberste Priorität
Bei Betrieb, Restbetrieb, Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke in Neckarwestheim, Philippsburg und Obrigheim hat die Sicherheit stets oberste Priorität. Unsere letzte kerntechnische Anlage, mit der wir noch Strom produzieren – der Block Neckarwestheim II –, erfüllt ausnahmslos die in Deutschland geltenden sicherheitstechnischen Anforderungen. Ihr Sicherheitsniveau bewegt sich auf dem von der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) geforderten Standard für neue Anlagen. Im Rahmen eines intensiven Bewertungsprogramms der IAEA – den sogenannten OSART-Missionen – erzielte der Standort Neckarwestheim gemessen an internationalen Standards sehr gute Ergebnisse.
Versorgungssicherheit
Die Produktionsanlage Neckarwestheim II gewährleistet eine zuverlässige, wirtschaftliche und klimafreundliche Stromversorgung in Baden-Württemberg. Die Anlage verfügt über eine installierte elektrische Leistung von 1.400 Megawatt und hat im Jahr 2019 über zehn Milliarden Kilowattstunden Strom erzeugt. Das entspricht rund einem Sechstel des gesamten Stromverbrauchs in Baden-Württemberg und deckt rechnerisch etwa zwei Drittel des gesamten Strombedarfs der rund 5 Millionen baden-württembergischen Privathaushalte.