Ein Überblick zur aktuellen Situation auf den Energiemärkten
Das Wichtigste vorab: Derzeit gibt es keinerlei Einschränkungen in der Gasversorgung für unsere Kund*innen.
Auch wenn die Lage am Gasmarkt angespannt ist – aktuell läuft die Versorgung der Menschen in Deutschland mit Gas uneingeschänkt weiter. Und es werden die Vorbereitungen für den kommenden Herbst und Winter getroffen, um auch dann die Versorgung weiter sicherzustellen, zum Beispiel durch das Befüllen der Gasspeicher sowie die Erschließung neuer Lieferwege und -partner für Gas.
In der aktuellen Diskussion kommen zunehmend Fragen zur Gas- und Stromversorgung auf. Deshalb haben wir für Sie auch hierzu die wichtigen Fragen aufgegriffen und beantwortet. Gleiches gilt für das Thema Wärme. Sollte es weitere wichtige Informationen für unsere Kund*innen geben, finden Sie diese immer hier. Schauen Sie also gerne regelmäßig rein.
Hier gelangen Sie direkt zu detaillierteren Informationen zur:
Sie haben Schwierigkeiten, Ihre Rechnungen fristgerecht zu zahlen? Wir helfen Ihnen weiter.
Es kann aus verschiedensten Gründen vorkommen, dass eine Zahlung nicht pünktlich erfolgen kann. Um unsere Kund*innen bei Zahlungsschwierigkeiten zu unterstützen, haben wir deshalb verschiedene Lösungen entwickelt. Hier finden Sie konkrete Handlungsmöglichkeiten.
Fragen und Antworten zur Energieversorgung
Tipps und Empfehlungen
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Nein. Trotz der gestiegenen Kosten beim Gas ist es selbst in der aktuellen Situation deutlich teurer, etwa mit (mobilen) Elektroheizungen die Wohnung warmzuhalten. So hat ein handelsüblicher Heizstrahler in der Regel eine Leistung von 2000 Watt. Läuft dieser acht Stunden am Tag, werden dafür 16 kWh verbraucht. Der Strom für ein einzelnes Gerät würde so, je nach Stromvertrag, zu Mehrkosten von rund 150 Euro im Monat (brutto) führen. Heizstrahler oder Heizlüfter sollten deshalb nur im Notfall den Einsatz finden, etwa weil andere Heizkörper ausgefallen sind. In finanzieller Hinsicht lohnt sich ein Umstieg nicht.
Weitere Informationen dazu haben wir Ihnen im Magazin-Beitrag „Heizlüfter: Keine sinnvolle Alternative zur Heizung” zur Verfügung gestellt.
Zur Preisanpassung Wärmestrom
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Die Grundversorgungstarife der EnBW für Wärmestrom sind am 1. Januar 2023 im Mittel um 63,4 Prozent gestiegen. Wärmestromtarife außerhalb der Grundversorgung haben sich in ähnlicher Höhe geändert. Der Grund für diese Preisanpassung ist, dass die Kosten, zu denen die Energieunternehmen den Strom im Großhandel beschaffen, sich nun auch längerfristig auf einem historisch hohen Niveau bewegen. Trotz des Rückgangs seit dem Rekordwert Ende August 2022 ist der Strompreis an den Großhandelsmärkten für das Kalenderjahr 2023 im Jahresmittel weiterhin mehr als viermal so hoch wie im Vorjahr. Im Vergleich mit dem Jahresmittel 2020 liegt er sogar um mehr als das Sechsfache höher. Diese dauerhaft gestiegenen Kosten kann die EnBW trotz vorausschauender Einkaufsstrategie nicht mehr abfangen.
Bei diesem Schritt handelt es sich um die erste Preiserhöhung der EnBW für Wärmestrom seit drei Jahren. Sowohl zum 1. Januar 2021 als auch zum 1. Januar 2022 konnte die EnBW die Preise senken. Grund dafür war maßgeblich die langfristige Beschaffungsstrategie. Eine zusätzliche Entlastung brachte am 1. Juli 2022 der Wegfall der EEG-Umlage, den die EnBW an ihre Kund*innen weitergegeben hatte.
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Der Grund für diese Preisanpassung ist, dass die Kosten, zu denen die Energieunternehmen den Strom an den Börsen beschaffen, sich nun auch längerfristig auf einem historisch hohen Niveau bewegen. Trotz des Rückgangs seit dem Rekordwert Ende August 2022 ist der Strompreis an den Großhandelsmärkten für das Kalenderjahr 2023 im Jahresmittel weiterhin mehr als viermal so hoch wie im Vorjahr. Im Vergleich mit dem Jahresmittel 2020 liegt er sogar um mehr als das sechsfache höher.
Bei diesem Schritt handelt es sich um die erste Preiserhöhung der EnBW für Wärmestrom seit drei Jahren. Sowohl zum 1. Januar 2021 als auch zum 1. Januar 2022 konnte die EnBW die Preise senken. Grund dafür war maßgeblich die langfristige Beschaffungsstrategie. Eine zusätzliche Entlastung brachte am 1. Juli 2022 der Wegfall der EEG-Umlage, den die EnBW an ihre Kund*innen weitergegeben hatte.
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Die neuen Preise gelten seit dem 1. Januar 2023.
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Die Preisanpassung beim Wärmestrom gilt in ähnlichem Umfang auch für Verträge außerhalb der Grundversorgung, so genannte Sonderverträge. Von dieser Preisanpassung ausgenommen sind Verträge mit laufender Preisgarantie.
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Preisgarantien behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit, wie im Vertrag festgeschrieben und im aktuellen rechtlichen Rahmen vorgesehen. Beim Wärmestrom erhöhen sich die Kosten bei einer laufenden Preisgarantie im Rahmen dieser Preisanpassung entsprechend nicht.
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Ja. Bei der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist aber ohnehin lediglich 14 Tage. Damit konnten Kunden auf Wunsch auch schon vor dem 1. Januar 2023 ihr Vertragsverhältnis beenden. Aber auch bei Sondertarifen mit einer längeren Kündigungsfrist ergibt sich durch eine Preisanpassung ein Sonderkündigungsrecht für die Kund*innen.
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Alle unsere Wärmestromkunden wurden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angeschrieben und informiert.
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Dort, wo es möglich war, hat die EnBW die Anpassung der Abschlagszahlungen für ihre Kund*innen übernommen. Selbstverständlich haben die Kund*innen auch die Möglichkeit, die Abschlagshöhe jederzeit im Kundenportal „Meine EnBW“ sowie über die EnBW zuhause+ App oder telefonisch über den Kundenservice selbst anzupassen.
Zur Fernwärme
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Aktuell gibt es keine Einschränkungen in der Fernwärmeversorgung, trotz der angespannten Lage an den Energiemärkten. Das gilt sowohl für die Privathaushalte noch Unternehmen. Als Unternehmen kritischer Versorgungsinfrastruktur ist es unser Anliegen, auch bei sich weiter zuspitzender Lage die höchstmögliche Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Zudem setzt sich die Erzeugung Ihrer Fernwärme aus einem breiten Energiemix zusammen. Konkret: Erneuerbare Wärme, Kraft-Wärme-Kopplung sowie Gaskraftwerke. Dabei wurde im Jahr 2021 weniger als 20 Prozent Erdgas eingesetzt.
Zur Mehrwertsteuersenkung auf Gas
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Die Mehrwertsteuersenkung von 19 % auf 7 % ist seit dem 7. Oktober 2022 beschlossen. Die reduzierte Mehrwertsteuer gilt rückwirkend zum 01. Oktober 2022 bis 31. März 2024. Wir geben die Mehrwertsteuersenkung seit dem 01. Oktober an unsere Kund*innen weiter.
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Wir begrüßen jede Maßnahme, die die Mehrbelastungen für unsere Kunden in der aktuellen Situation abmildert. Die Entlastung bei der Mehrwertsteuer geben wir selbstverständlich seit dem 01. Oktober an unsere Kund*innen weiter.
Wir geben aber zu bedenken: Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer zielt darauf, die Folgen der Kostensteigerungen für die Kund*innen abzufedern. Jedoch müssen auch die Entwicklungen bei weiteren Kostenfaktoren wie der Gasbeschaffung berücksichtigt werden. Das heißt: Trotz Senkung der Mehrwertsteuer kann es zu weiteren Preissteigerungen beim Gas kommen.
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Die EnBW gibt die gesunkenen Kosten an Ihre Kunden weiter. Angesichts der aktuellen Entwicklungen mit hohen Energiepreisen belässt die EnBW die Abschläge dennoch unverändert. Das kann helfen, höhere Nachzahlungen zu vermeiden. Im Kundenportal Meine EnBW können unsere Kund*innen jedoch jederzeit selbst die Höhe ihrer Abschlagszahlungen ändern.
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Wenn Sie beispielsweise im Oktober Ihre Rechnung erhalten haben, dann haben wir diese für November 2021 bis September 2022 mit 19 % und ab dem 1.Oktober 2022 mit 7 % belastet. In allen Rechnungen, die nur Verbrauchszeiträume ab dem 1. Oktober 2022 beinhalten, ist ausschließlich die Mehrwertsteuer mit 7 % aufgeführt.
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Aufgrund der Mehrwertsteuersenkung haben wir Ihren Abschlag nicht geändert. Wenn Sie dies wünschen, können Sie dies jederzeit selbst im Kundenportal Meine EnBW tun. Für alle Gaslieferungen ab dem 1. Oktober 2022 gilt unabhängig davon die gesenkte Mehrwertsteuer von 7 %. Dies können Sie sowohl im oben genannten Kundenportal als auch auf Ihrer nächsten Rechnung für Verbräuche ab 1. Oktober 2022 sehen.
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Die von der Bundesregierung beschlossene Mehrwertsteuersenkung von 19 % auf 7 % vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 gilt nur für Gas und Fernwärme, nicht für Strom oder Wasser.
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Die Bundesregierung hat die Senkung der Mehrwertsteuer ab 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 für Gaslieferungen beschlossen. Wir geben die Mehrwertsteuersenkung vollständig an unsere Kund*innen weiter und berücksichtigen diese in der Jahresrechnung für enthaltene Lieferzeiträume ab dem 1. Oktober 2022. Sie müssen hierfür nichts tun. Die Senkung erhalten Sie automatisch.
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Ja, die EnBW gibt die befristete Mehrwertsteuersenkung an alle Kund*innen weiter.
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Die EnBW gibt die befristete Mehrwertsteuersenkung an alle Kunden weiter. Die Anpassung erfolgt automatisch. Kund*innen müssen nicht tätig werden.
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Die Preise für Neukunden sind seit dem 1. Oktober 2022 mit 7 % Mehrwertsteuer bepreist und somit ist die Entlastung schon vorhanden. Sollten Sie heute einen Gasvertrag abschließen, dann geben wir die Mehrwertsteuersenkung in der Rechnung ab dem Tag an Sie weiter, sobald Sie bei uns in Belieferung sind (frühestens ab dem 1. Oktober 2022).
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Mindestens einmal im Jahr wird der Zählerstand bei Ihnen automatisch abgefragt, um Sie mit dem tatsächlichen Verbrauch abrechnen zu können. Sollten Sie auch zwischendurch Ihren Zählerstand abgeben wollen, können Sie diesen gerne digital und wann immer Sie wollen entweder über unser Kundenportal Meine EnBW eintragen oder unsere EnBW zuhause+ App dazu verwenden.
Zur Versorgung mit Gas
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Wir beobachten zwar aktuell einen Rückgang der Preise an den Energiebörsen. Dies gilt aber insbesondere für den Spot-Markt, das heißt für die sehr kurzfristige Beschaffung. Für ihre Bestandskund*innen beschaffen Energieunternehmen wie die EnBW benötigten Gas- und Strommengen dagegen in der Regel langfristig, in Teilen sogar Jahre im Voraus. So können sie extreme Preissprünge, wie wir sie etwa im August 2022 gesehen haben, abfedern. Die Kosten für die langfristige Beschaffung sind in den letzten Monaten ebenfalls zurückgegangen, allerdings befinden sie sich weiterhin auf einem hohen Niveau.
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Die EnBW selbst verfügt über keine direkten Importverträge mit Russland. Sie kauft die Gas-Mengen für ihre Kund*innen in Deutschland bzw. Baden-Württemberg am Großhandelsmarkt ein. Dort ist der Anteil russischer Gasmengen von 55 % Anfang des Jahres fast auf null gesunken. Hauptlieferanten sind inzwischen Norwegen, die Benelux-Länder sowie LNG-Lieferungen aus Übersee. Welcher Anteil davon aus Russland kommt, kann nicht exakt nachvollzogen werden. Im Moment gibt es keine Einschränkungen bei der Gasbeschaffung im Großhandel.
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Die Dynamik an den Energiemärkten ist weiterhin sehr hoch. Auch wenn die Preise an den Spotmärkten aktuell nachgegeben haben, liegen die Preise für die langfristige Beschaffung weiterhin auf hohem Niveau, verglichen mit den Preisen bis ins Jahr 2021 hinein. Ein Rekordniveau hatten die Beschaffungspreise im August 2022 sowohl beim Gas als auch beim Strom erreicht, im Zuge der Eskalation des Konflikts um die Gasversorgung durch Russland. Seitdem sind die Preise wieder gefallen und sind dann auf hohem Niveau stagniert. Die Ausschläge nach oben wie unten fallen im Markt jedoch weiterhin so stark aus, dass sich keine längerfristigen Prognosen zu Preisentwicklungen treffen lassen.
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Wir haben bereits vor Jahren damit begonnen, Kompetenzen im Handel und im Einkauf im Bereich von LNG aufzubauen. Entsprechend haben wir im Jahr 2021 zum Beispiel schon mehr als ein Dutzend Schiffe mit LNG für unseren Handel eingekauft. Im Zuge der Energiekrise haben wir weitere Aktivitäten entwickelt:
- Beim Hanseatic Energy Hub haben wir für das LNG-Terminal in Stade langfristige Regasifizierungskapazitäten von 3 Mrd. Kubikmeter Erdgas pro Jahr (rund 2,18 MTPA) gebucht.
- Im Juni 2022 haben wir mit Venture Global LNG den Abschluss zweier langfristiger Verkaufs- und Abnahmeverträge für LNG bekanntgegeben. Die Verträge beinhalten den Verkauf, bzw. Kauf von 2 Millionen Tonnen pro Jahr (MTPA) pro Jahr.
- Im August haben wir gemeinsam mit der Bundesregierung und weiteren Partnern eine Absichtserklärung unterzeichnet: Demnach sollen zwei der vier vom Bund gemieteten schwimmenden LNG-Terminals bereits Ende dieses Jahres in Wilhelmshaven und Brunsbüttel bereitstehen. Hierbei will die EnBW anteilig LNG beschaffen, das nach der „Regasifizierung“ (also der Umwandlung von flüssigem in gasförmigen Zustand) in das deutsche Gasnetz eingespeist wird. Damit werden wir einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten, der kurzfristig bereits zum Jahreswechsel 2022/2023 wirksam werden kann.
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Die Tarife, die wir aktuell anbieten, finden Interessenten auf www.enbw.com. Nutzer*innen können sich über das Suchfeld direkt verfügbare Tarife zu den aktuellen Konditionen heraussuchen. Dabei gilt zu beachten, dass die EnBW mit Blick auf die aktuelle Energiemarktsituation ihr Tarifangebot regelmäßig anpasst. Generell empfehlen wir Interessenten besonders in der aktuellen Situation, sich umfassend über die Tarifangebote bei den lokalen und überregionalen Anbietern zu informieren.
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Ja, aktuell bieten wir auch außerhalb unseres Grundversorgungsgebiets Tarife an. Selbstverständlich behalten wir dabei die aktuellen Entwicklungen im Blick.
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Die EnBW bietet zwar weiterhin auch außerhalb ihres Grundversorgungsgebiets Tarife für Strom und Gas an. Allerdings handelt es sich dabei mit Blick auf die aktuelle Energiemarktsituation um eine etwas reduzierte Zahl an Tarifen. Gastarife mit Preisgarantie werden aktuell nicht angeboten.
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Eine Abschlaganpassung hilft dabei, die Höhe der möglichen Nachzahlung zu begrenzen. Mit der EnBW zuhause+ App können Sie die Höhe Ihres monatlichen Abschlags im Menüpunkt „Mein Abschlag“ anpassen. Hierbei unterstützt Sie die App mit einer Schätzung Ihrer tatsächlichen Kosten. Zudem sehen Sie in der App auf einen Blick, ob Sie mit einer Gutschrift oder Nachzahlung rechnen können. Auch in unserem Kundenportal „Meine EnBW“ können Sie die Abschläge jederzeit anpassen.
Zur Gasumlage (Paragraf 26, EnSiG)
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Am 29.09.2022 hat die Bundesregierung sich auf eine Alternative zur Gasumlage geeinigt. Die ursprünglich zum 1. Oktober geplante Gasumlage wurde somit gestrichen. Die Gasumlage hatten wir unseren Kund*innen bislang nicht angekündigt. Auch Änderungen an Abschlagszahlungen hatten wir aufgrund der Gasumlage bislang nicht vorgenommen. Für EnBW Kund*innen ändert sich demnach aufgrund der Rücknahme der Gasumlage seitens der Bundesregierung nichts.
Zur Stromversorgung
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Wir beobachten zwar aktuell einen Rückgang der Preise an den Energiebörsen. Dies gilt aber insbesondere für den Spot-Markt, das heißt für die sehr kurzfristige Beschaffung. Für ihre Bestandskund*innen beschaffen Energieunternehmen wie die EnBW benötigten Gas- und Strommengen dagegen in der Regel langfristig, in Teilen sogar Jahre im Voraus. So können sie extreme Preissprünge, wie wir sie etwa im August 2022 gesehen haben, abfedern. Die Kosten für die langfristige Beschaffung sind in den letzten Monaten ebenfalls zurückgegangen, allerdings befinden sie sich weiterhin auf einem hohen Niveau.
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Ja, aktuell bieten wir auch außerhalb unseres Grundversorgungsgebiets Tarife an. Selbstverständlich behalten wir dabei die aktuellen Entwicklungen im Blick.
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Die Dynamik an den Energiemärkten ist weiterhin sehr hoch. Auch wenn die Preise an den Spotmärkten aktuell nachgegeben haben, liegen die Preise für die langfristige Beschaffung weiterhin auf hohem Niveau, verglichen mit den Preisen bis ins Jahr 2021 hinein. Ein Rekordniveau hatten die Beschaffungspreise im August 2022 sowohl beim Gas als auch beim Strom erreicht, im Zuge der Eskalation des Konflikts um die Gasversorgung durch Russland. Seitdem sind die Preise wieder gefallen und sind dann auf hohem Niveau stagniert. Die Ausschläge nach oben wie unten fallen im Markt jedoch weiterhin so stark aus, dass sich keine längerfristigen Prognosen zu Preisentwicklungen treffen lassen.
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Die EnBW bietet zwar weiterhin auch außerhalb ihres Grundversorgungsgebiets Tarife für Strom und Gas an. Allerdings handelt es sich dabei mit Blick auf die aktuelle Energiemarktsituation um eine etwas reduzierte Zahl an Tarifen. Gastarife mit Preisgarantie werden aktuell nicht angeboten.
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Die Tarife, die wir aktuell anbieten, finden Interessenten auf www.enbw.com. Nutzer*innen können sich über das Suchfeld direkt verfügbare Tarife zu den aktuellen Konditionen heraussuchen. Dabei gilt zu beachten, dass die EnBW mit Blick auf die aktuelle Energiemarktsituation ihr Tarifangebot regelmäßig anpasst. Generell empfehlen wir Interessenten besonders in der aktuellen Situation, sich umfassend über die Tarifangebote bei den lokalen und überregionalen Anbietern zu informieren.
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Wir beobachten zwar aktuell einen Rückgang der Preise an den Energiebörsen. Dies gilt aber insbesondere für den Spot-Markt, das heißt für die sehr kurzfristige Beschaffung zu naheliegenden Zeitpunkten. Für unsere Neukund*innen müssen wir die Mengen zwar ebenfalls umgehend beschaffen, allerdings für einen längeren gewissen Zeitraum im Voraus. Die sinkenden Börsenpreise machen sich daher mit einem leichten Zeitversatz bei den Neukundenpreisen bemerkbar. Deshalb können wir zum jetzigen Zeitpunkt leider keine Neukundentarife mit günstigeren Konditionen anbieten.
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Eine Abschlaganpassung hilft dabei, die Höhe der möglichen Nachzahlung zu begrenzen. Mit der EnBW zuhause+ App können Sie die Höhe Ihres monatlichen Abschlags im Menüpunkt „Mein Abschlag“ anpassen. Hierbei unterstützt Sie die App mit einer Schätzung Ihrer tatsächlichen Kosten. Zudem sehen Sie in der App auf einen Blick, ob Sie mit einer Gutschrift oder Nachzahlung rechnen können. Auch in unserem Kundenportal „Meine EnBW“ können Sie die Abschläge jederzeit anpassen.
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Ob Strom aus konventioneller Erzeugung, also Kohle und Gas, oder Ökostrom – beide werden an den Energiebörsen gehandelt. Hier kaufen die Anbieter, wie die EnBW, den Strom für ihre Kund*innen ein. An den Börsen bestimmen verschiedene Marktfaktoren wie Beschaffungskosten oder Angebot und Nachfrage die Preise für Strom. Da Strom aus Kohle und Gas in der aktuellen Situation teurer ist, steigt die Nachfrage und somit auch der Preis für Ökostrom. Steigende Marktpreise wirken sich demnach immer auch auf Ökostrom-Tarife aus. Ökostrom ist und bleibt zwar die nachhaltigere Alternative – ein preislicher Vorteil ist damit aktuell leider nicht verbunden.
Zur Versorgungssicherheit und Ausblick
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Sowohl beim Gas als auch beim Strom sind die Preise an den Energiebörsen gegenüber ihren Allzeithochs im August 2022 aktuell gefallen. Dennoch befinden sich die Preise weiterhin auf hohem Niveau: So kostet eine Kilowattstunde (kWh) Gas in der Beschaffung für das Folgejahr aktuell etwa 14 Cent und beim Strom rund 37 Cent – und das noch ohne die hinzukommenden Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte. Im Vergleich zum September 2021 sind die Einkaufspreise für Strom und Gas an den Börsen aktuell noch rund doppelt so hoch.
Große Energieunternehmen und Grundversorger wie die EnBW kaufen für ihre Kund*innen die Gas- und Strommengen längerfristig ein. Die langfristige Beschaffung federt Preissprünge ab, wie wir sie etwa im August 2022 gesehen haben, aber in abgeschwächter Form immer noch im Markt vorfinden. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass kurzfristige Preisrückgänge an den Energiebörsen nicht umgehend zu niedrigeren Preisen führen. Sinkt das Preisniveau aber langfristig, wird das auch schrittweise zu Entlastungen für die Kund*innen führen.
Zum Vergleich: In der Gasgrundversorgung der EnBW liegt der Bruttopreis aktuell bei 13,54 Cent/kWh. In der Stromgrundversorgung der EnBW beträgt der Bruttopreis aktuell 37,31 Cent/kWh.
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Ja. Aktuell gelten keine Einschränkungen in der Gasversorgung, also weder für die Privathaushalte noch für Unternehmen. Und es werden weiter Vorbereitungen für den kommenden Herbst und Winter getroffen, um auch dann die Versorgung weiter sicherzustellen, zum Beispiel durch das Befüllen der Gasspeicher sowie die Erschließung neuer Lieferwege und -partner für Gas.
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Ja. Aktuell erwarten wir in der Stromversorgung keine größeren Probleme. Zu diesem Schluss bringt uns auch der Stresstest, den die vier Übertragungsnetzbetreiber vorgenommen haben und der dazu eine klare, deutschlandweit gültige Aussage liefert. Aber auch unabhängig von dieser Bewertung nehmen Netzbetreiber wie die Netze BW ihre Verantwortung ernst. Sie verfügen seit Jahren über Maßnahmen und Prozesse für unterschiedlichste Netz-Szenarien, um einer Beeinträchtigung der Netzsicherheit vorzubeugen. Dabei arbeiten sie eng mit allen jeweils benachbarten Netzbetreibern zusammen.
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Wichtig ist zunächst: Aktuell gelten keine Einschränkungen für unsere Kunden. Wir arbeiten Hand in Hand mit den zuständigen Behörden, Netzanbietern und Lieferanten zusammen, damit das auch so bleibt. Sollte es zukünftig einmal jedoch zu längerfristigen Einschränkungen kommen, werden wir selbstverständlich Regelungen und Vorkehrungen im Sinne unserer Kund*innen treffen.
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Eine Insolvenz der EnBW müssen die Kunden nicht befürchten. Die EnBW ist eines der größten Energieunternehmen in Deutschland. Und sie ist sehr breit auf dem Markt aufgestellt. Das heißt: Sie erzeugt zum Beispiel Strom in erneuerbaren und konventionellen Kraftwerken, betreibt Strom- und Gasnetze und hat 5,5, Millionen Kund*innen. Das sorgt so auch im aktuell wechselhaften und schwierigen Marktumfeld für Stabilität. Hinzu kommt: Die EnBW befindet sich zu über 97 Prozent in öffentlicher Hand. Sowohl die EnBW als auch ihre Anteilseigner handeln entsprechend ihrer Verantwortung gegenüber den Kund*innen und der wichtigen Rolle der EnBW in der Energieversorgung in Deutschland.
Hilfreiche externe Informationsquellen rund um die Situation am Energiemarkt
Informationen wichtiger öffentlicher und externer Stellen zur Gesamtsituation auf den Gasmärkten finden Sie aktuell unter anderem hier:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Bundesnetzagentur
- terranets bw (Fernleitungsnetzbetreiber)
Weitere Hinweise zum Energiesparen bietet auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unter: BMWK - 80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel und unter www.ganz-einfach-energiesparen.de
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