
Fragen und Antworten: Umzug und Wechsel
Wir helfen gern weiter, wenn Sie weitere Informationen benötigen.
Häufige Fragen zum Thema Umzug
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Sie können Ihren Umzug bequem per zuhause + App oder Meine EnBW Portal melden. Selbst, wenn Sie noch nicht alle Infos haben, können Sie direkt mit der Umzugsmeldung beginnen und sie zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.
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Eine Kündigung von Strom und Gas bei einem Umzug ist nicht erforderlich. Wir beliefern Sie auch weiterhin - und zwar deutschlandweit.
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Wie immer ist die Antwort: Es kommt darauf an!
Haben Sie schon eine Schlussrechnung für den entsprechenden Vertrag erhalten? Dann teilen Sie uns bitte hier Ihren Rückrufwunsch mit. Wir kontaktieren Sie und finden eine passende Lösung!
Das Kündigungsdatum liegt in der Zukunft? Dann können Sie Ihren Vertrag in der zuhause + App oder in Meine EnBW Portal einfach umziehen und auch im neuen Zuhause die Energie der EnBW nutzen.
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Nein, das sind Sie nicht. Sie können Ihren EnBW Vertrag deutschlandweit mitnehmen.
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Es ist wichtig, dass die notwendigen Informationen bis spätestens 3 Tage vor der Schlüsselübergabe vorliegen. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie flexibel die Informationen eintragen, die Sie haben und weitere nachtragen. Das funktioniert bequem in der zuhause+ App und in Meine EnBW
Außerdem wichtig: Bitte lesen Sie am Tag der Schlüsselübergabe den bzw. die Zählerstände ab. Dieser Wert ist wichtig für eine korrekte Abrechnung.
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Melden Sie Ihrem Umzug gern in der zuhause+ App oder in Meine EnBW.
Dafür benötigen Sie:- Datum der Schlüsselübergabe für das alte und das neue Zuhause
- Adresse und Zählernummer des neuen Zuhause
Wir empfehlen Ihnen, die Zählerstände am Tag der Schlüsselübergabe im alten und im neuen Zuhause abzulesen und per App / Meine EnBW nachzureichen.
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Eine Abmeldung durch Dritte kann aus berechtigten Gründen vorgenommen werden. Bitte fordern Sie einen Rückruf an - unsere Umzugsspezialist*innen helfen Ihnen sehr gern weiter.
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Grundsätzlich haben Sie kein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug. Die Kündigungsfristen bei einem Umzug in der Grundversorgung betragen 2 Wochen bzw. in einem Sonderprodukt 6
Wochen in die Zukunft - jeweils ab Meldedatum. -
Ein Vertrag kann aus rechtlichen Gründen nicht einfach auf Sie umgeschrieben werden. Wenn Sie bereits EnBW Kund*in sind, können Sie Ihren Vertrag aus Ihrem alten Zuhause mitnehmen. Ansonsten schließen Sie gern auf unserer Homepage einen passenden Vertrag innerhalb weniger Minuten bei uns ab.
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In Ihre neue Wohnung nehmen Sie Ihren bisherigen Vertrag einfach mit. Nur wenn dies nicht möglich sein sollte, erhalten Sie im Meine EnBW Portal und in der zuhause + App bei der Nutzung des Umzugsservices eine entsprechende Information.
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Selbstverständlich können Sie Ihre monatliche Abschlagszahlung selbst bestimmen. Nutzen Sie dafür ganz bequem die zuhause+ App oder Meine EnBW.
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Sie erhalten eine neue Vertragsnummer, da wir aus rechtlichen Gründen für den bisherigen Zähler eine Schlussrechnung erstellen müssen und daher die Vertragsnummer beendet wird.
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Wir sind aus rechtlichen Gründen dazu verpflichtet, für den bisherigen Zähler eine Schlussrechnung zu erstellen, um die anfallenden Netzentgelte mit dem zuständigen Netzbetreiber abzurechnen.
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In diesem Fall verwenden wir den Zählerstand, den uns ihr Netzbetreiber mitteilt. Sie können uns Ihren Zählerstand jederzeit in der zuhause + App oder in Meine EnBW Portal mitteilen.
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Ja, auch nach Ihrem Umzug können Sie weiterhin Strom und Gas von der EnBW nahezu überall in ganz Deutschland erhalten. Denn Ihr Vertrag zieht einfach mit Ihnen um.
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Den Umzug können Sie analog zu den Privatkund*innen als Geschäftskund*in per zuhause + App oder Meine EnBW Portal melden. Bitte folgen Sie bequem den Schritten dort.
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Gewerbeabmeldungen müssen aus gesetzlichen Gründen schriftlich mitgeteilt werden. Bitte richten Sie ihr Anliegen an kontakt@enbw.com und nennen Sie uns Ihre Kundennummer und den Zählerstand zum Zeitpunkt der Abmeldung.
Häufige Fragen zum Thema Wechsel
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Selbstverständlich können Sie den Stromanbieter Ihrer Wahl beauftragen. Informieren Sie sich über unsere EnBW Tarife zu fairen Konditionen. Wenn Sie sich für die EnBW entscheiden, können Sie sich nach Tarifabschluss entspannt zurücklehnen – wir kümmern uns um alles Weitere und übernehmen Ihre Kündigung beim bisherigen Anbieter.
Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Seite zum Thema Stromanbieter wechseln. -
Der Wechsel zur EnBW als Ihr neuer, fairer Stromanbieter ist schnell, einfach und kostet Sie keinen Cent – im Gegenteil: Bei vielen Tarifen bekommen Sie sogar einen Wechselbonus! Mit dem EnBW Tarifberater finden Sie mit nur wenigen Klicks den für Sie passenden Strom-, Gas- und Wärmestromtarif. Einfach online abschließen und die EnBW kümmert sich um alles weitere. Und eines ist sicher: Bei Ihrem Strom- oder Gasanbieterwechsel werden Sie zu jeder Zeit unterbrechungsfrei mit Energie versorgt!
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Hierzu müssen Sie einfach Ihre PLZ und Ihren Verbrauch online im EnBW Tarifberater eingeben und sich dann für einen passenden Tarif entscheiden. Anschließend brauchen Sie nur noch Ihre persönlichen Daten eingeben und bestellen. Den Rest übernehmen wir für Sie. Falls Sie noch nicht selbst gekündigt haben wird die EnBW für Sie bei Ihrem bisherigen Anbieter kündigen. Der Übergang läuft reibungslos: Ihr Stromzähler ändert sich nicht, die Umstellung verläuft ohne Techniker vor Ort und vor allem fließt der Strom ohne Unterbrechung weiter.
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Damit der EnBW-Strom bei Ihnen fließt, können Sie völlig unkompliziert über unseren Tarifberater für Strom das für Sie passende Produkt auswählen und ganz einfach online abschließen.
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Sobald Sie Ihren Vertrag erfolgreich abgeschlossen haben und Ihre Kündigung bei Ihrem vorherigen Anbieter erfolgreich war, wird die EnBW mit Ihrem neuen Strom-, Gas- oder Wärmestromprodukt in Belieferung gehen.
Häufige Fragen zum Thema Energieversorger-Insolvenz
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Im Falle einer Insolvenz Ihres jetzigen Energieversorgers wird der örtliche Netzbetreiber des Strom- oder Gasnetzes den Vertrag über die Netznutzung mit Ihrem derzeitigen Energieversorger kündigen, so dass die Kunden nicht mehr von diesem Energieversorger beliefert werden können.
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Gemäß § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes sind wir als Ersatzversorger verpflichtet, die betroffenen Kunden im Rahmen der Ersatzversorgung zu beliefern. Die Ersatzversorgung erfolgt längstens für die Dauer von 3 Monaten.
In dieser Zeit können Sie einen neuen Energieliefervertrag abschließen. Ein Wechsel in einen neuen Tarif ist jederzeit möglich, es existieren keine Kündigungsfristen.
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Wenn Sie in dieser Zeit noch keinen passenden Tarif gefunden haben, fallen Sie in die Grundversorgung und werden selbstverständlich weiter beliefert. Die Grundversorgung hat dieselben Preise und Konditionen der Ersatzversorgung. Sollten Sie noch einen passenden Tarif suchen, finden Sie hier unsere Stromtarife und hier unsere Gastarife.
Haben Sie noch weitere Fragen?
Die Zufriedenheit unserer Kund*innen hat für uns höchste Priorität. Wenn Sie Ihr Thema oder Ihre Frage nicht gefunden haben oder weitere Informationen wünschen, sind wir gern telefonisch oder über unser Kontaktformular für Sie da.