
Fragen und Antworten: Umzug und Wechsel
Wir helfen gern weiter, wenn Sie weitere Informationen benötigen.
Häufige Fragen zum Thema Umzug
-
-
Sie können Ihren Umzug bequem per zuhause + App oder Meine EnBW Portal melden. Selbst, wenn Sie noch nicht alle Infos haben, können Sie direkt mit der Umzugsmeldung beginnen und sie zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.
-
Nein, eine Kündigung ist nicht notwendig. Wir beliefern Sie auch weiterhin deutschlandweit. Wichtig ist jedoch, dass Sie uns Ihren Umzug idealerweise 14 Tage vor Ein- oder Auszug mitteilen. Nutzen Sie dazu einfach unser digitales Umzugsformular in der EnBW zuhause+ App oder im Kundenportal 'Meine EnBW'. Nur mit rechtzeitiger Meldung kann die Belieferung reibungslos an Ihrer neuen Adresse fortgesetzt werden.
-
Wie immer ist die Antwort: Es kommt darauf an!
Haben Sie schon eine Schlussrechnung für den entsprechenden Vertrag erhalten? Dann teilen Sie uns bitte hier Ihren Rückrufwunsch mit. Wir kontaktieren Sie und finden eine passende Lösung!
Das Kündigungsdatum liegt in der Zukunft? Dann können Sie Ihren Vertrag in der zuhause + App oder in Meine EnBW Portal einfach umziehen und auch im neuen Zuhause die Energie der EnBW nutzen.
-
Nein, das sind Sie nicht. Sie können Ihren EnBW Vertrag deutschlandweit mitnehmen.
-
Es ist wichtig, dass Sie uns die notwendigen Informationen (Auszugstag, Einzugstag sowie die neue Zählernummer) idealerweise 14 Tage vor der Schlüsselübergabe mitteilen. Bis dahin können Sie flexibel die Informationen eintragen, die Sie bereits haben. Weitere Details wie Zählerstand oder Marktlokations-ID können Sie bequem im Nachgang über die EnBW zuhause+ App und im Kundenportal Meine EnBW nachreichen.
Außerdem wichtig: Bitte lesen Sie am Tag der Schlüsselübergabe den bzw. die Zählerstände ab. Dieser Wert ist wichtig für eine korrekte Abrechnung.
-
Melden Sie Ihrem Umzug gern in der zuhause+ App oder in Meine EnBW.
Dafür benötigen Sie:- Datum der Schlüsselübergabe für das alte und das neue Zuhause
- Adresse und Zählernummer des neuen Zuhause
Wir empfehlen Ihnen, die Zählerstände am Tag der Schlüsselübergabe im alten und im neuen Zuhause abzulesen und per App / Meine EnBW nachzureichen.
-
Eine Abmeldung durch Dritte kann aus berechtigten Gründen vorgenommen werden. Bitte fordern Sie einen Rückruf an - unsere Umzugsspezialist*innen helfen Ihnen sehr gern weiter.
-
Grundsätzlich besteht bei einem Umzug kein Sonderkündigungsrecht. Seit Dezember 2018 gilt in den meisten Fällen eine Mitnahmepflicht. Eine Kündigung ist nur dann möglich, wenn wir Sie an der neuen Adresse nicht weiter beliefern können.
Die Kündigungsfristen Ihres jeweiligen Tarifs finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer letzten Jahresabrechnung.
-
Ein Vertrag kann aus rechtlichen Gründen nicht einfach auf Sie umgeschrieben werden. Wenn Sie bereits EnBW Kund*in sind, können Sie Ihren Vertrag aus Ihrem alten Zuhause mitnehmen. Ansonsten schließen Sie gern auf unserer Homepage einen passenden Vertrag innerhalb weniger Minuten bei uns ab.
-
In Ihre neue Wohnung nehmen Sie Ihren bisherigen Vertrag einfach mit. Nur wenn dies nicht möglich sein sollte, erhalten Sie im Meine EnBW Portal und in der zuhause + App bei der Nutzung des Umzugsservices eine entsprechende Information.
-
Selbstverständlich können Sie Ihre monatliche Abschlagszahlung selbst bestimmen. Nutzen Sie dafür ganz bequem die zuhause+ App oder Meine EnBW.
-
Sie erhalten eine neue Vertragsnummer, da wir aus rechtlichen Gründen für den bisherigen Zähler eine Schlussrechnung erstellen müssen und daher die Vertragsnummer beendet wird.
-
Wir sind aus rechtlichen Gründen dazu verpflichtet, für den bisherigen Zähler eine Schlussrechnung zu erstellen, um die anfallenden Netzentgelte mit dem zuständigen Netzbetreiber abzurechnen.
-
In diesem Fall verwenden wir den Zählerstand, den uns ihr Netzbetreiber mitteilt. Sie können uns Ihren Zählerstand jederzeit in der zuhause + App oder in Meine EnBW Portal mitteilen.
-
Ja, auch nach Ihrem Umzug können Sie weiterhin Strom und Gas von der EnBW nahezu überall in ganz Deutschland erhalten. Denn Ihr Vertrag zieht einfach mit Ihnen um.
-
Den Umzug können Sie analog zu den Privatkund*innen als Geschäftskund*in per zuhause + App oder Meine EnBW Portal melden. Bitte folgen Sie bequem den Schritten dort.
-
Kein Problem – melden Sie Ihre Umzugsmeldung direkt in der EnBW zuhause+ App oder im Kundenportal Meine EnBW. Wichtig: Für Stromverträge ist seit dem 6. Juni 2025 eine rückwirkende Abmeldung gesetzlich nicht mehr möglich. Ihr Vertrag kann also nur zum nächstmöglichen Termin in der Zukunft beendet werden. Melden Sie Ihren Umzug daher künftig möglichst frühzeitig – so vermeiden Sie doppelte Kosten.
-
Wenn Sie Ihren Auszug erst nachträglich melden, kann Ihr Stromvertrag nicht rückwirkend beendet werden. Das heißt: Der Vertrag läuft weiter, bis Ihre Abmeldung bei uns eingeht – auch wenn Sie schon nicht mehr in der Wohnung wohnen.
Sie zahlen also anteilig weiter, bis der Auszug offiziell gemeldet ist. Um das zu vermeiden, empfehlen wir, Ihren Umzug idealerweise 14 Tage vorab mitzuteilen. Bei Gasverträgen ist eine rückwirkende Abmeldung weiterhin möglich, solange die Daten vollständig und plausibel sind.
-
Gewerbeabmeldungen müssen aus gesetzlichen Gründen schriftlich mitgeteilt werden. Bitte richten Sie Ihr Anliegen an kontakt@enbw.com und teilen Sie uns Ihre Abmeldung idealerweise 14 Tage vorher mit. Ihren Zählerstand können Sie jederzeit in der EnBW zuhause+ App oder im Kundenportal Meine EnBW nachreichen.
Häufige Fragen zum Thema Wechsel
-
Ja, selbstverständlich. Sie können jederzeit zu einem Anbieter Ihrer Wahl wechseln. Wenn Sie sich für die EnBW entscheiden, kümmert sich unser Kundenservice um die Kündigung beim bisherigen Anbieter. Bitte halten Sie für den Vertragsabschluss Ihre Zählernummer und ggf. Ihre Marktlokations-ID bereit. Letztere finden Sie auf Ihrer bisherigen Rechnung. Sie beginnt in der Regel mit 1 oder 5 und besteht aus 11 Ziffern.
-
Der Wechsel zur EnBW als Ihr neuer, fairer Stromanbieter ist schnell, einfach und kostet Sie keinen Cent – im Gegenteil: Bei vielen Tarifen bekommen Sie sogar einen Wechselbonus! Mit dem EnBW Tarifberater finden Sie mit nur wenigen Klicks den für Sie passenden Strom-, Gas- und Wärmestromtarif. Einfach online abschließen und die EnBW kümmert sich um alles weitere. Und eines ist sicher: Bei Ihrem Strom- oder Gasanbieterwechsel werden Sie zu jeder Zeit unterbrechungsfrei mit Energie versorgt!
-
Einfach Postleitzahl und Jahresverbrauch in unseren Online-Tarifrechner eingeben, passenden Tarif auswählen und direkt bestellen. Für den Vertragsabschluss benötigen Sie Ihre Zählernummer und ggf. Ihre Marktlokations-ID. Letztere finden Sie auf Ihrer bisherigen Rechnung. Sie beginnt meist mit 1 oder 5 und besteht aus 11 Ziffern. Durch die Angabe dieser Daten läuft Ihr Wechsel in der Regel schneller.
-
Damit der EnBW-Strom bei Ihnen fließt, können Sie völlig unkompliziert über unseren Tarifberater für Strom das für Sie passende Produkt auswählen und ganz einfach online abschließen.
-
Sobald Sie Ihren Vertrag erfolgreich abgeschlossen haben und Ihre Kündigung bei Ihrem vorherigen Anbieter erfolgreich war, wird die EnBW mit Ihrem neuen Strom-, Gas- oder Wärmestromprodukt in Belieferung gehen.
-
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel ist eine neue gesetzliche Änderung, die seit dem 6. Juni 2025 für Stromverträge gilt. Sobald Sie einen neuen Stromvertrag abschließen, stimmen sich die beteiligten Marktpartner – wie Stromanbieter, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber – innerhalb von 24 Stunden über den frühestmöglichen Liefertermin ab.
Wichtig: Das bedeutet nicht, dass der Anbieterwechsel sofort erfolgt. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen Ihres bisherigen Stromvertrags bleiben bestehen. Der neue Ablauf betrifft die technische Abstimmung im Hintergrund. Für Gasverträge gelten weiterhin die bisherigen Fristen und Abläufe.
Häufige Fragen zum Thema Energieversorger-Insolvenz
-
Im Falle einer Insolvenz Ihres aktuellen Energieversorgers wird uns der örtliche Netzbetreiber – als zuständiger Grundversorger – darüber informieren. Sie werden dann automatisch durch uns im Rahmen der Grund- oder Ersatzversorgung beliefert. Sie müssen nichts tun. Ihre Stromversorgung bleibt gesichert.
-
Gemäß § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes sind wir als Ersatzversorger verpflichtet, die betroffenen Kunden im Rahmen der Ersatzversorgung zu beliefern. Die Ersatzversorgung erfolgt längstens für die Dauer von 3 Monaten.
In dieser Zeit können Sie einen neuen Energieliefervertrag abschließen. Ein Wechsel in einen neuen Tarif ist jederzeit möglich, es existieren keine Kündigungsfristen.
-
Wenn Sie in dieser Zeit noch keinen passenden Tarif gefunden haben, fallen Sie in die Grundversorgung und werden selbstverständlich weiter beliefert. Die Grundversorgung hat dieselben Preise und Konditionen der Ersatzversorgung. Sollten Sie noch einen passenden Tarif suchen, finden Sie hier unsere Stromtarife und hier unsere Gastarife.
Haben Sie noch weitere Fragen?
Die Zufriedenheit unserer Kund*innen hat für uns höchste Priorität. Wenn Sie Ihr Thema oder Ihre Frage nicht gefunden haben oder weitere Informationen wünschen, sind wir gern telefonisch oder über unser Kontaktformular für Sie da.