
Fragen und Antworten: Umzug und Wechsel
Wir helfen gern weiter, wenn Sie weitere Informationen benötigen.
Häufige Fragen zum Thema Umzug
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Sie können Ihren Umzug ganz bequem online an die EnBW melden – entweder über die EnBW zuhause+ App oder im Kundenportal „Meine EnBW“. Selbst wenn Ihnen noch nicht alle Informationen vorliegen, können Sie die Umzugsmeldung direkt starten und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
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Eine Kündigung Ihres Gas- und/oder Stromvertrags bei der EnBW ist nicht erforderlich. Die EnBW beliefert Sie deutschlandweit weiterhin mit Energie. Melden Sie Ihren Umzug idealerweise mindestens 14 Tage vor dem Ein- oder Auszug, damit die Energie-Belieferung an Ihrer neuen Adresse reibungslos fortgesetzt werden kann. Nutzen Sie dafür das digitale Umzugsformular in der EnBW zuhause+ App oder im Kundenportal „Meine EnBW“.
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Ob Sie einen gekündigten Vertrag an der neuen Adresse weiterführen können, hängt bei der EnBW vom Stand der Kündigung ab. Haben Sie bereits eine Schlussrechnung erhalten, kontaktieren Sie die EnBW bitte über das Umzugsformular mit Ihrem Rückrufwunsch. Wir prüfen gemeinsam eine Lösung. Liegt das Kündigungsdatum noch in der Zukunft, können Sie Ihren Vertrag einfach über die EnBW zuhause+ App oder im Kundenportal „Meine EnBW“ umziehen und weiterhin die Energie der EnBW in Ihrem neuen Zuhause nutzen.
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Nein, bei einem Umzug sind Sie nicht an den lokalen oder regionalen Energielieferanten gebunden. Ihren Vertrag bei der EnBW können Sie deutschlandweit an Ihre neue Adresse mitnehmen.
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Bitte teilen Sie der EnBW die wichtigsten Informationen, wie Auszugs- und Einzugsdatum sowie die neue Zählernummer, idealerweise mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin mit. Bis zu dieser Frist können Sie flexibel weitere Informationen in die Umzugsmeldung eintragen. Weitere Daten wie Zählerstand oder Marktlokations-ID (MaLo-ID) können Sie bequem später über die EnBW zuhause+ App oder das Kundenportal „Meine EnBW“ nachreichen. Wichtig: Lesen Sie am Tag der Schlüsselübergabe die Zählerstände ab und tragen Sie diese anschließend in die Umzugsmeldung ein, damit Ihre Abrechnung korrekt erfolgt.
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Für Ihre Umzugsmeldung über die EnBW zuhause+ App oder das Kundenportal „Meine EnBW“ benötigen Sie das Datum der Schlüsselübergabe für das alte und das neue Zuhause sowie die Adresse und die Zählernummer Ihres neuen Zuhauses. Die EnBW empfiehlt außerdem, die Zählerstände am Tag der Schlüsselübergabe sowohl im alten als auch im neuen Zuhause abzulesen und über die EnBW zuhause+ App oder über das Kundenportal „Meine EnBW“ nachzureichen.
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Eine Abmeldung Ihres Vertrags bei der EnBW durch Dritte kann aus berechtigten Gründen erfolgen. Fordern Sie in diesem Fall bitte einen Rückruf über das Umzugsformular der EnBW an – die Umzugsspezialist*innen der EnBW unterstützen Sie gern, damit Sie weiterhin von der Energie-Belieferung der EnBW profitieren können.
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Bei einem Umzug besteht grundsätzlich kein Sonderkündigungsrecht für Ihren Strom- und/oder Gasvertrag bei der EnBW. Seit Dezember 2018 gilt in den meisten Fällen eine Mitnahmepflicht für Ihren Vertrag. Eine Kündigung ist nur dann möglich, wenn die EnBW Sie an Ihrer neuen Adresse nicht weiter mit Energie beliefern kann. Die jeweils geltenden Kündigungsfristen für Ihren Vertrag finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer letzten Jahresabrechnung.
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Sie müssen den Vertrag Ihrer Vormieter*innen nicht übernehmen. Der Vertrag kann aus rechtlichen Gründen nicht einfach auf Sie umgeschrieben werden. Wenn Sie bereits Kund*in bei der EnBW sind, können Sie Ihren bestehenden Vertrag aus Ihrem alten Zuhause mitnehmen. Alternativ können Sie online auf der Website der EnBW mit wenigen Klicks ganz einfach einen neuen Vertrag abschließen.
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Ihren bisherigen Vertrag bei der EnBW können Sie ganz einfach in Ihre neue Wohnung mitnehmen. Sollte eine Mitnahme Ihres alten Vertrags nicht möglich sein, erhalten Sie im Rahmen des Umzugsservices der EnBW eine entsprechende Information im Kundenportal „Meine EnBW“ oder in der EnBW zuhause+ App.
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Sie können Ihre monatliche Abschlagszahlung für Ihren Energievertrag bei der EnBW nach Ihrem Umzug jederzeit selbst anpassen. Nutzen Sie dafür einfach die EnBW zuhause+ App oder das Kundenportal „Meine EnBW“.
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Sie bekommen bei der EnBW eine neue Vertragsnummer für Ihren alten Vertrag, weil die EnBW aus rechtlichen Gründen für den bisherigen Zähler eine Schlussrechnung erstellen muss. Dadurch wird die bisherige Vertragsnummer beendet und für Ihre neue Adresse eine neue Vertragsnummer vergeben.
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Die EnBW ist gesetzlich verpflichtet, für den bisherigen Zähler eine Schlussrechnung zu erstellen. So werden die angefallenen Netzentgelte korrekt mit dem zuständigen Netzbetreiber abgerechnet.
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Wenn Sie bei Ihrem Umzug den Zählerstand nicht an die EnBW gemeldet haben, nutzt die EnBW den Wert, den Ihr Netzbetreiber an die EnBW übermittelt. Sie können der EnBW Ihren Zählerstand jederzeit über die EnBW zuhause+ App oder über das Kundenportal „Meine EnBW“ mitteilen.
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Ja, Sie können Ihren Strom- und/oder Gasvertrag der EnBW nach Ihrem Umzug nahezu überall in Deutschland nutzen. Ihr Vertrag zieht einfach mit Ihnen um.
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Als Geschäftskund*in melden Sie Ihren Umzug bei der EnBW genauso wie als Privatkund*in bequem über die EnBW zuhause+ App oder das Kundenportal „Meine EnBW“. Folgen Sie dort einfach den angegebenen Schritten.
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Melden Sie Ihren Umzug bitte umgehend direkt in der EnBW zuhause+ App oder im Kundenportal „Meine EnBW“.
Für Stromverträge ist seit dem 6. Juni2025 eine rückwirkende Abmeldung gesetzlich nicht mehr möglich. Das bedeutet: Ihr Stromvertrag kann nur zum nächstmöglichen Termin in der Zukunft beendet werden. Melden Sie Ihren Umzug daher künftig möglichst frühzeitig, um doppelte Kosten zu vermeiden. Ausführliche Informationen zu den neuen gesetzlichen Regelungen finden Sie auf der Umzugs-Website der EnBW.
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Wenn Sie Ihren Auszug erst nachträglich bei der EnBW melden, kann Ihr Stromvertrag nicht rückwirkend beendet werden. Das heißt, Ihr Vertrag läuft weiter, bis Ihre Abmeldung bei der EnBW eingeht – auch wenn Sie nicht mehr in der alten Wohnung wohnen. Sie zahlen also anteilig weiter, bis der Auszug offiziell gemeldet ist. Um das zu vermeiden, empfiehlt die EnBW, einen Umzug mindestens 14 Tage vorab mitzuteilen.
Für Gasverträge ist eine rückwirkende Abmeldung weiterhin möglich, solange die Angaben vollständig und plausibel sind.
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Als Gewerbe- oder Geschäftskund*in müssen Sie der EnBW Ihre Abmeldung aus rechtlichen Gründen schriftlich mitteilen. Senden Sie Ihre Abmeldung bitte per E-Mail an kontakt@enbw.com und informieren Sie uns idealerweise mindestens 14 Tage vor dem geplanten Auszug über Ihren Umzug. Ihren Zählerstand können Sie jederzeit über die EnBW zuhause+ App oder über das Kundenportal „Meine EnBW“ nachreichen.
Häufige Fragen zum Thema Wechsel
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Sie können Ihren Stromanbieter jederzeit wechseln und sich für einen Anbieter Ihrer Wahl entscheiden. Wenn Sie die EnBW als Ihre neue Stromanbieterin wählen, übernimmt der Kundenservice der EnBW die Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter für Sie. Halten Sie für den Vertragsabschluss Ihre Zählernummer und gegebenenfalls Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID) bereit. Die Marktlokations-ID (MaLo-ID) finden Sie auf Ihrer bisherigen Rechnung; sie beginnt meist mit den Zahlen 1 oder 5 und besteht aus elf Ziffern.
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Der Wechsel zur EnBW als Ihrer neuen, fairen Stromanbieterin ist schnell, unkompliziert und kostenlos. Mit dem EnBW Tarifberater finden Sie mit wenigen Klicks den passenden Strom-, Gas- oder Wärmestromtarif. Schließen Sie Ihren neuen Vertrag einfach online ab – die EnBW kümmert sich um alles Weitere, einschließlich der Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter. Während des Wechsels sind Sie jederzeit unterbrechungsfrei mit Energie versorgt.
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Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch in den Strom-Tarifrechner der EnBW ein, wählen Sie den passenden Tarif aus und schließen Sie den Vertrag direkt online ab. Für den Vertragsabschluss benötigen Sie Ihre Zählernummer und gegebenenfalls Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID). Die Marktlokations-ID (MaLo-ID) finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung, sie besteht aus elf Ziffern, beginnend mit den Zahlen 1 oder 5. Mit diesen Angaben wird Ihr Wechsel besonders schnell und reibungslos abgewickelt.
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Um Strom von der EnBW zu bestellen, wählen Sie ganz unkompliziert über den Strom-Tarifrechner der EnBW das für Sie passende Stromprodukt aus und schließen Ihren Vertrag direkt online ab.
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Nachdem Sie Ihren Vertrag bei der EnBW online abgeschlossen haben und die Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter erfolgreich war, startet die EnBW mit der Energie-Belieferung – egal, ob Strom, Gas oder Wärmestrom.
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Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel ist eine neue gesetzliche Regelung, die seit 6. Juni 2025 für Stromverträge gilt. Nach Abschluss eines neuen Stromvertrags stimmen sich alle beteiligten Marktpartner – wie Stromanbieter, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber – innerhalb von 24 Stunden über den frühestmöglichen Liefertermin ab. Das bedeutet jedoch nicht, dass Ihr Anbieterwechsel sofort erfolgt: Die vertraglichen Laufzeiten und Kündigungsfristen Ihres bisherigen Stromvertrags bleiben bestehen. Die neue Regelung betrifft lediglich die technische Abstimmung im Hintergrund. Für Gasverträge gelten weiterhin die bisherigen Fristen und Abläufe.
Häufige Fragen zum Thema Energieversorger-Insolvenz
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Wenn Ihr bisheriger Energieversorger insolvent geht, springt die EnBW als Ersatzversorger ein und beliefert Betroffene im Rahmen der gesetzlich geregelten Ersatzversorgung gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz. Die Ersatzversorgung läuft maximal drei Monate, in dieser Zeit können Sie jederzeit einen neuen Energieliefervertrag abschließen oder in einen neuen Tarif wechseln – ganz ohne Kündigungsfrist. Haben Sie nach Ablauf der drei Monate noch keinen neuen Energieliefervertrag abgeschlossen, wechseln Sie automatisch in die Grundversorgung und werden weiterhin zuverlässig beliefert. Die Preise und Konditionen der Grundversorgung entsprechen denen der Ersatzversorgung. Tipp: Nutzen Sie den Tariffinder der EnBW, um schnell das passende Tarifangebot zu finden und von fairen Konditionen zu profitieren.
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Die EnBW ist gemäß § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes dazu verpflichtet, betroffene Kund*innen im Rahmen der Ersatzversorgung weiter zu beliefern, wenn Ihr bisheriger Energieversorger insolvent geht. Die Ersatzversorgung läuft maximal drei Monate, innerhalb dieser Zeit können Sie jederzeit in einen neuen Tarif wechseln. Kündigungsfristen gibt es in dieser Zeit nicht.
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Sollten Sie nach drei Monaten Ersatzversorgung keinen neuen Tarif gefunden haben, werden Sie automatisch in die Grundversorgung überführt und weiterhin von der EnBW mit Energie beliefert. Die Preise und Konditionen der Grundversorgung entsprechen denen der Ersatzversorgung. Die aktuellen Tarife für Strom und/oder Gas finden Sie über den Strom-Tarifrechner der EnBW und den Gas-Tarifrechner der EnBW.
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Die Zufriedenheit unserer Kund*innen hat für uns höchste Priorität. Wenn Sie Ihr Thema oder Ihre Frage nicht gefunden haben oder weitere Informationen wünschen, sind wir gern telefonisch oder über unser Kontaktformular für Sie da.