Alles rund um Ihren Vertrag
Allgemeine Fragen rund um Ihren Vertrag
Sie können Ihre persönlichen Daten, wie Kundendaten, Kontaktdaten, Zugangsdaten oder Bankverbindung, jederzeit in der EnBW zuhause+ App oder im Kundenportal „Meine EnBW“ selbst ändern.
Die Vertragsnummer für Ihren Vertrag bei der EnBW finden Sie in der EnBW zuhause+ App, im Kundenportal „Meine EnBW“, auf Ihren Vertragsunterlagen sowie auf Ihrer letzten Rechnung.
Melden Sie Ihren Auszug bitte so früh wie möglich an die EnBW, spätestens jedoch drei Tage vor Ihrer Schlüsselübergabe. Am schnellsten geht die Meldung in der EnBW zuhause+ App oder im Kundenportal Meine EnBW.
Wenn Ihr Vertrag bei der EnBW auch zu Ihrem neuen Zuhause passt, zieht Ihre Energie von der EnBW deutschlandweit mit Ihnen um. So steht es auch in den AGB der EnBW.
Ein Gas- und/oder Stromvertrag ist bei der EnBW immer personengebunden. Eine Weitergabe an eine andere Person ist daher nicht möglich. Der bestehende Vertrag muss zunächst beendet werden. Anschließend können beispielsweise Ihre Nachmieter*innen einen neuen Gas- und/oder Stromvertrag mit der EnBW abschließen.
In einem Todesfall gehen alle Energielieferverträge der verstorbenen Person auf die gesetzlichen Erb*innen über. Die gesetzlichen Erb*innen haben das Recht, diese Energielieferverträge entweder fortzuführen oder zu kündigen, z. B. im Fall von Wohnungsauflösung oder Hausverkauf.
Wenn Sie sich für die Kündigung der Energielieferverträge entscheiden, teilen Sie der EnBW bitte das Todesdatum der verstorbenen Person sowie die Vertrags- und Zählernummern bzw. die MaLo‑IDs (Marktlokations-IDs) der betroffenen Verträge bei der EnBW mit.
Für eine Schlussrechnung benötigt die EnBW außerdem den aktuellen Zählerstand und eine Bankverbindung für etwaige Guthabenauszahlungen.
Sollten Sie als gesetzliche*r Erb*in das Erbe ausschlagen, senden Sie bitte einen entsprechenden Nachweis an die EnBW. Falls Ihnen andere Erb*innen bekannt sind, nennen Sie der EnBW bitte Name, Anschrift und – wenn möglich auch – die Telefonnummer der Erb*innen.
Übrigens: Sie können der EnBW einen Todesfall auch dann melden, wenn Sie selbst nicht der/die gesetzliche Erb*in sind (z. B. Angehörige*r, Nachlassverwalter*in, Betreuer*in).
Die Laufzeiten und Kündigungsfristen sind bei der EnBW je nach Tarif unterschiedlich. Die für Ihren Vertrag geltenden Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen, in der EnBW zuhause+ App oder im Kundenportal „Meine EnBW“.
Alle Stromtarife der EnBW bestehen aus Ökostrom. Den für Sie passenden Tarif wählen Sie einfach und bequem über den Strom-Tarifrechner der EnBW aus: Geben Sie Ihren aktuellen Jahresverbrauch und Ihre Postleitzahl in den Strom-Tarifrechner ein, und Sie erhalten direkt passende Tarifvorschläge.
Die Preise für Strom, Gas und Wärmestrom bestehen bei der EnBW aus einem Grundpreis und einem Verbrauchspreis. Die genaue Höhe der Preise hängt von Ihrem gewählten Tarif und Ihrem Wohnort ab. Für den dynamischen Stromtarif wird zusätzlich der aktuelle Börsenpreis berücksichtigt. Die von der EnBW angegebenen Jahrespreise basieren auf den Angaben, die Kund*innen in den Tarifrechner der EnBW eingegeben haben, und können je nach Verbrauch variieren. Steuern, Umlagen und Abgaben sind bereits in den angegebenen Grund- und Verbrauchspreisen enthalten. Hier finden Sie weitere Informationen zur Zusammensetzung der Strompreise bei der EnBW.
Grundsätzlich setzt sich der Strompreis immer aus einem Grundpreis und einem Verbrauchspreis zusammen. Der Strom-Grundpreis ist die verbrauchsunabhängige Komponente Ihrer Stromrechnung. Er umfasst unter anderem die verbrauchsunabhängigen Kosten für Abrechnung, verbrauchsunabhängige Netzentgelte, Messstellenbetrieb und Umsatzsteuer. Weitere Details zum Grundpreis finden Sie auf der Website der EnBW zur Strompreiszusammensetzung.
Grundsätzlich setzt sich der Strompreis immer aus einem Grundpreis und einem Verbrauchspreis zusammen. Der Strom-Verbrauchspreis ist die verbrauchsabhängige Komponente Ihrer Stromrechnung und gibt den Preis für jede verbrauchte Kilowattstunde (kWh) an. Er setzt sich aus den Kosten für die Strombeschaffung, die verbrauchsabhängigen Netzentgelte sowie die staatlichen Steuern, Umlagen und Abgaben zusammen. Mehr Informationen zum Verbrauchspreis finden Sie auf der Website der EnBW zur Strompreiszusammensetzung.
Viele Tarife der EnBW bieten eine Preisgarantie. Dabei gibt es unterschiedliche Preisgarantie-Arten:
- Bei einer Netto-Preisgarantie bleibt Ihr Strompreis je nach ausgewähltem Tarif ab Lieferbeginn für 12, 18 oder 24 Monate konstant – ausgenommen sind Änderungen bei Strom- und Umsatzsteuer sowie neue Steuern und Abgaben.
- Bei einer eingeschränkten Preisgarantie bleibt Ihr Gaspreis je nach ausgewähltem Tarif ab Lieferbeginn für 18 oder 24 Monate konstant – ausgenommen sind Änderungen beim CO₂-Preis, der Bilanzierungsumlage für Standardlastprofile, der Erdgas- und Umsatzsteuer sowie neue Steuern und Abgaben.
Ob und welche Preisgarantie für Ihren Tarif gilt, sehen Sie als Kund*in im Kundenportal „Meine EnBW“. Bei Neuabschluss eines Vertrags zeigt Ihnen der Tarifrechner der EnBW Tarife mit und ohne Preisgarantie an.
Der Preis für einen Wärmestromtarif der EnBW setzt sich aus einem Grundpreis und einem Verbrauchspreis zusammen. Die genaue Höhe hängt vom gewünschten Tarif und vom Wohnort ab. Die von der EnBW angegebenen Jahrespreise richten sich nach dem Verbrauch, den Kund*innen im Tariffinder eingetragen haben, und können bei höherem oder niedrigerem Jahresverbrauch entsprechend variieren. Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben sind bereits in den von der EnBW angegebenen Grund- und Verbrauchspreisen enthalten. Wussten Sie, dass Wärmestrom übrigens oft bis zu einem Drittel günstiger ist als andere Stromarten, da bei der Nutzung geringere Kosten für Konzessionsabgaben und Netznutzungsentgelte anfallen?
Fragen zu Festpreisverträgen
Ein Festpreisvertrag im Sinne des Gesetzgebers ist einfach gesprochen, ein Energieliefervertrag mit einer vereinbarten Vertragslaufzeit samt zeitlich gleichlaufender Preisgarantie für bestimmte Kostenpositionen.
- Das bedeutet konkret: Für eine vereinbarte Vertragslaufzeit sind die Vertragsbedingungen und mindestens der Teil des Strompreises abgesichert, den der Anbieter selbst beeinflussen kann – und das mindestens für ein Jahr.
Dieser abgesicherte Anbieteranteil betrifft vereinfacht den Energiepreisanteil, den die Energieversorger selbst kalkulieren, also für Strombeschaffung, Vertrieb und Service. Daher wird er auch als „Versorgeranteil“ bezeichnet. Andere Bestandteile des Strompreises, etwa Steuern, Abgaben, Umlagen, Netzentgelte oder Messkosten, gehören nicht automatisch zu dieser Mindestabsicherung.
- Darum ist wichtig: Festpreisvertrag heißt nicht automatisch, dass der gesamte Strompreis in jedem Fall unverändert bleibt. Es kommt darauf an, welche Preisbestandteile im jeweiligen Tarif wie garantiert sind.
| Tarifart | Was ist preislich abgesichert? | Was bedeutet das für Kund*innen? |
|---|---|---|
| Tarif ohne Preisgarantie | Kein Preisbestandteil ist für eine bestimmte Laufzeit garantiert. | Diese Tarife sind meist am günstigsten, bieten aber keinen Schutz vor Preiserhöhungen. Ein solcher Tarif ist kein Festpreisvertrag im Sinne des Gesetzgebers. |
| Festpreisvertrag | Mindestens der vom Anbieter beeinflussbare Energiepreisanteil ist für die vereinbarte Laufzeit garantiert. | Sie erhalten mehr Planungssicherheit für diesen Kosten-/Preisbestandteil. Andere Kostenbestandteile der bzw. des Preises können sich ändern, wenn sie nicht ebenfalls abgesichert sind. |
| Tarif mit weitergehender Preisgarantie, z. B. die Netto-Preisgarantie bei der EnBW | Die Garantie geht über die gesetzliche Mindestabsicherung hinaus. Bei der EnBW bleibt der Strompreis während der Geltungsdauer von 12, 18 oder sogar 24 Monaten je nach Tarif unverändert – ausgenommen sind Änderungen bei der Strom- und Umsatzsteuer sowie eventuelle neue Steuern und Abgaben nach Vertragsabschluss. | Sie erhalten zusätzliche Preissicherheit, weil neben dem reinen Energiepreisanteil auch weitere im Tarifpreis enthaltene Bestandteile mit abgesichert sind. |
- Kurz gesagt: Jeder Festpreisvertrag im Sinne des Gesetzgebers hat eine Preisgarantie. Aber nicht jede Preisgarantie im Strommarkt ist gleich umfangreich. Bei der EnBW ist die Netto-Preisgarantie eine weitergehende Absicherung: Sie schützt nicht nur den reinen Energiepreisanteil, sondern weitere Kostenbestandteile des Strompreises. Eine Übersicht der verfügbaren Tarife mit und ohne Preisgarantie für Privatkund*innen finden Sie hier und für Geschäftskund*innen hier.
Der größte Vorteil eines Festpreisvertrags ist die bessere Planbarkeit. Die garantierten Preisbestandteile bleiben während der vereinbarten Laufzeit stabil. Bei der Netto-Preisgarantie der EnBW bleibt der Strompreis für die jeweilige Garantiedauer unverändert – ausgenommen sind Änderungen bei der Strom- und Umsatzsteuer sowie eventuelle neue Steuern und Abgaben nach Vertragsabschluss.
Ein möglicher Nachteil: Ein Tarif mit Preisgarantie kann teurer sein als ein vergleichbarer Tarif ohne diese zusätzliche Sicherheit. Außerdem profitieren Sie während der Garantiezeit nicht automatisch davon, wenn die Strompreise am Markt sinken. Das ist beispielsweise bei dynamischen Stromtarifen der Fall, bei denen sich ein Teil des Strompreises am Börsenpreis orientiert. Natürlich haben Kund*innen mit einem dynamischen Stromtarif aber auch das Risiko, dass der Strompreis an der Börse (stark) steigen kann.
Außerdem: Eine Preisgarantie schließt oftmals nicht jede Kostenänderung aus. Bei der Netto-Preisgarantie der EnBW können sich Änderungen bei der Strom- und Umsatzsteuer sowie eventuelle neue Steuern und Abgaben auf den Preis auswirken. Auch zum bzw. nach Ablauf der Preisgarantie kann sich der Preis ändern.
Wichtig zu beachten: Eine Preisgarantie schützt bestimmte Kostenbestandteile des Strompreises – nicht Ihren Verbrauch. Wenn Sie mehr Strom verbrauchen, kann Ihre Rechnung trotz Preisgarantie steigen.
Ob sich eine Preisgarantie für Sie lohnt, hängt von Ihrem Sicherheitsbedürfnis, Ihrer gewünschten Vertragslaufzeit und dem konkreten Preisunterschied ab. Ein Tarif mit Preisgarantie kann einen höheren Grund- oder Verbrauchspreis haben als ein Tarif ohne Preisgarantie. Dafür erhalten Sie mehr Sicherheit und folglich Planbarkeit.
Im EnBW Strom-Tarifrechner können Sie die verfügbaren Tarife vergleichen. So sehen Sie, ob Ihnen die zusätzliche Preissicherheit den möglichen Mehrpreis wert ist.
Fragen zum dynamischen Tarif
In der EnBW zuhause+ App können Sie die aktuellen Strompreise stündlich für den laufenden Tag abrufen. Ab ca. 14 Uhr stehen Ihnen zusätzlich die Preise für jede Stunde des Folgetages zur Verfügung, sodass Sie Ihren Verbrauch für den nächsten Tag optimal planen können.
Die aktuellen Börsenpreise für den heutigen Tag können Sie jederzeit in der EnBW zuhause+ App einsehen. Ab ca. 14:00 Uhr werden zusätzlich die Preise für den nächsten Tag angezeigt. So können Sie Ihren Verbrauch bequem optimieren.
Es kann sein, dass Ihr Smart Meter zunächst keine viertelstündliche Verbrauchsabrechnung ermöglicht, da er vorerst nur Monatswerte sendet. In diesem Fall beantragen wir bei Ihrem Messstellenbetreiber eine Umstellung, damit Ihr Smart Meter künftig Viertelstundenwerte sendet und eine genaue Abrechnung möglich ist. Während der Übergangsphase wird Ihr monatlicher Stromverbrauch auf Basis des durchschnittlichen Börsenpreises abgerechnet. Sobald die Umstellung abgeschlossen ist, zeigt Ihnen die EnBW zuhause+ App Ihren exakten Verbrauch an.
Ja, Preisanpassungen sind auch beim dynamischen Stromtarif möglich, da sowohl der Arbeitspreis als auch der Grundpreis von weiteren Preisbestandteilen, insbesondere Umlagen, Abgaben, Netzentgelten, Messstellenbetrieb und Steuern, beeinflusst werden, die sich ändern können.
Bei einem Umzug kann der dynamische Stromtarif der EnBW leider nicht direkt übernommen werden. Das Umzugsteam der EnBW bespricht aber gerne alle Möglichkeiten persönlich mit Ihnen. Am besten vereinbaren Sie dazu einen Rückruf über das Rückruf-Formular auf der Umzugsseite der EnBW.
Die Tarife EnBW Strom dynamisch und EnBW Business Strom dynamisch haben keine Mindestvertragslaufzeit. Der Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen in Textform gekündigt werden, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail.
Die Rechnung für den dynamischen Stromtarif der EnBW wird jeweils zum Monatsbeginn erstellt, wenn alle notwendigen Verbrauchsdaten vom Messstellenbetreiber vorliegen. Falls Verbrauchsdaten fehlen, kann sich die Rechnungsstellung je nach Vorlaufzeit des Messstellenbetreibers um bis zu acht Werktage verzögern. Sobald alle Daten vorliegen, verschickt die EnBW die Rechnung umgehend.
Der Live-Stromverbrauch wird Ihnen in der EnBW zuhause+ App nicht angezeigt, da die Verbrauchsdaten vom Messstellenbetreiber erst mit einem Tag Verzögerung an die EnBW übermittelt werden. In der EnBW zuhause+ App ist deshalb immer der Stromverbrauch vom Vortag sichtbar, Verbrauch und Kosten lassen sich folglich nur für die Vergangenheit anzeigen. Zudem wird die Anzeige von Live-Verbräuchen erst sichtbar, sobald ihr dynamischer Stromtarif der EnBW oder Ihr EnBW Strom SparZeit-Tarif aktiv ist. Die EnBW zuhause+ App unterstützt mit stündlichen, täglichen und monatlichen Verbrauchswerten dabei, den Stromverbrauch langfristig zu beobachten und besser zu managen.
Wenn Ihnen in der EnBW zuhause+ App keine Verbrauchswerte angezeigt werden, liegt das meist an einer verzögerten Datenübertragung vom Messstellenbetreiber. Erst wenn diese Daten vorliegen, können Verbrauch und Kosten in der App angezeigt werden.
Der dynamische Stromtarif der EnBW kann auch ohne die EnBW zuhause+ App genutzt werden. Die Nutzung der App wird jedoch empfohlen, um aktuelle Börsenpreise im Blick zu behalten und den Stromverbrauch gezielt auf Zeiten mit niedrigen Preisen zu legen – zum Beispiel das Laden Ihres Elektroautos über Ihre eigene Wallbox. So können Sie Ihre Stromkosten optimieren.
Im Kundenportal „Meine EnBW“ können Sie lediglich Ihre Stamm- und Vertragsdaten einsehen und bearbeiten. Ihre aktuellen Verbrauchsdaten sowie die Börsenpreise Ihres dynamischen Stromtarifs stehen Ihnen in der EnBW zuhause+ App zur Verfügung. Diese Funktionen wurden gezielt in die EnBW zuhause+ App integriert, um Ihnen eine optimale Nutzererfahrung zu ermöglichen.
Häufige Fragen zur Willenserklärung bei einer telefonischen Bestellung
Die Zustimmung in Textform über die sogenannte Willenserklärung, die die EnBW nach der telefonischen Bestellung eines Tarifes anfordert, ist gesetzlich vorgeschrieben. Seit Juli 2021 müssen Energielieferverträge in Textform abgeschlossen werden, um Kund*innen mehr Transparenz und Verbraucherschutz zu bieten. Mit dieser Willenserklärung stimmen Sie Ihrem Vertrag ausdrücklich zu. So ist sichergestellt, dass Sie alle Vertragsinformationen erhalten und Sie keine Verträge ungewollt abschließen. Erst nach Ihrer Zustimmung kann die EnBW den Auftrag ausführen.
Wenn die EnBW Sie nach einer telefonischen Bestellung bittet, dem Vertrag für Ihren Strom- oder Gasauftrag per sogenannter Willenserklärung zuzustimmen, schickt Ihnen die EnBW erst einmal die Vertragsdetails zur Zustimmung zu. Wenn der Auftrag für Sie passt, bestätigen Sie einfach die Willenserklärung. Sobald Ihre Zustimmung vorliegt, kümmert sich die EnBW um Ihren Wechsel und schickt Ihnen nach Vertragsabschluss eine Bestätigung zu.
Für die Zustimmung zur Willenserklärung haben Sie 14 Tage Zeit. Wenn die EnBW innerhalb dieser Frist keine Bestätigung von Ihnen erhält, wird der Auftrag storniert.
Die Willenserklärung ist für Ihren Vertrag bei der EnBW sehr wichtig, da Ihr Vertrag erst mit dieser finalen Zustimmung in Textform gültig wird. Ohne die Willenserklärung kann die EnBW den Vertrag nicht abschließen.
Ohne die Willenserklärung, also ohne Ihre Zustimmung in Textform, kommt kein Vertrag zustande. Die EnBW ist in diesem Fall verpflichtet, den Auftrag zu stornieren, sodass keine Belieferung erfolgt.
